Elcomsoft freigesprochen

Jury: Firma wusste nicht, dass sie gegen den DMCA verstößt

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Der Prozess gegen die russische Softwarefirma Elcomsoft endete gestern mit einem Freispruch. Die Jury erklärte, sie habe in Elcomsofts Handlungen keinen vorsätzlicher Verstoß gegen den Digital Millennium Coypright Act (DMCA) erkennen können. Die Auswirkungen der Entscheidung auf andere DMCA-Verfahren sind umstritten.

Nach drei Tagen der Beratung erklärte die Jury im kalifornischen San Jose gestern ihr Urteil: Nicht schuldig.

Maßgeblich für die Entscheidung war, dass die Mitglieder der Jury keine Beweise für einen vorsätzlichen Verstoß gegen den DMCA fanden. Elcomsoft hatte im Sommer 2001 ein Programm namens Advanced Ebook Processor über das Internet zum Verkauf angeboten. Auf Betreiben Adobes war daraufhin ein Verfahren gegen die Firma eingeleitet worden (Dmitry Sklyarov angeklagt). Gegenüber der Presse berichteten Mitglieder der Jury nach Bekanntgabe der Entscheidung, das Programm selbst sei von der Jury für illegal befunden worden. Doch man habe nicht geglaubt, dass eine Firma wissentlich ein illegales Produkt verbreite, das für sie den Ruin bedeuten könne.

Das Verfahren gegen Elcomsoft war der erste Strafprozess, der auf Grundlage des umstrittenen DMCA ausgefochten wurde (Einbrecher-Werkzeug oder DMCA-Sargnagel?) Ob das Verfahren weit reichende Auswirkungen auf andere DMCA-Prozesse hat, ist jedoch fraglich, da die Jury das Gesetz nicht grundsätzlich in Frage stellte.

Immerhin bemerkte ein Mitglied gegenüber Cnet News, die Jury habe das Gesetz als verwirrend empfunden und sich gut vorstellen können, dass die Manager einer russische Firma es nicht vollkommen verstehen würden. In einer ersten Reaktion gab sich der EFF-Anwalt Fred von Lohmann denn auch optimistisch:

"Die heutige Entscheidung der Jury ist eine deutliche Botschaft an Strafverfolger, die Hersteller von Programmen ins Gefängnis werfen möchten, nur weil Copyright-Halter ihre Programme nicht mögen."

Da es sich um ein Strafverfahren handelte, gibt es für die Staatsanwaltschaft keinerlei Revisionsmöglichkeiten.