Emissionen von Chemikalien: "Gefährlicher Präzedenzfall"
Seite 2: "Mögliche gefährliche Präzedenzfälle"
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In der Rechtssache PAN Europe und Greenpeace Nederland hat der EuGH das Urteil des Gerichts der Europäischen Union aufgehoben. Der Gerichtshof sei davon überzeugt, dass sich die Informationen "auf eine ausreichend direkte Art und Weise" auf die Emissionen in die Umwelt beziehen, damit sie in den Geltungsbereich der Aarhus-Konvention fallen. Der EuGH hat die Sache an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen. Dort wird es eine zweite Anhörung geben. Ein endgültiges Urteil wird in etwa neun Monaten bis zu einem Jahr erwartet. Der Fall zwischen Bayer CropScience und Bijenstichting geht zurück vor Gericht in die Niederlande, wo ein endgültiges Urteil gefällt wird.
Die NGO ChemSec und die Umweltrecht-Organisation ClientEarth hatten im vergangenen Jahr einen ähnlichen Fall verloren. Hier gab der EuGH der Europäischen Chemikalienagentur ECHA Recht, die Informationen über Produktionsmengen von Chemikalien zurückgehalten hatte.
Das Gericht entschied, dass die Agentur die Verordnungen über den Zugang zu Umweltinformationen gemäß Aarhus-Konvention und EU-Chemikalienverordnung REACH korrekt umgesetzt hatte, als sie die Namen der beteiligten Unternehmen, jedoch nicht die dazugehörigen Tonnage-Angaben bekanntgab.
Beim Verband der Europäischen chemischen Industrie (Cefic) sieht man das Urteil als einen Präzedenzfall für die Gefährdung des Schutzes vertraulicher Geschäftsinformationen, die von Unternehmen im Zuge von EU-Stoff- und Produktregistrierungen sowie Zulassungen vorgelegt werden. Denn die Emissionsklausel der Aarhus-Konvention würde es Interessierten in und außerhalb Europas nun erleichtern, auf geschäftliche Daten zuzugreifen, die bei den EU-Behörden hinterlegt sind - auch Branchenkonkurrenten.
Diese so zugänglich gemachten vertraulichen Informationen stellten damit ein Wettbewerbsrisiko für die Unternehmen dar. Vertraulichkeit und der Schutz von produktionsbezogenen Geschäftsgeheimnissen seien eine wichtige Triebkraft für verstärkte Investitionen auf dem Markt.
Beobachter halten es nun für wahrscheinlich, dass die Entscheidung zu weiteren Fällen führen werde, die Zugang zu Informationen zum Ziel haben. Die würden sich nicht nur auf Pestizide beschränken, sondern auf alle für Chemikalien relevanten Rechtsvorschriften, einschließlich REACH.
Das Urteil weise außerdem darauf hin, dass Informationen aus Sicherheitstests über die Wirkung von Chemikalien auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht vertraulich behandelt werden sollten. In den Augen des EuGH müssen Ausnahmen zur Freigabe von Informationen restriktiv behandelt werden, da diese dem möglichst freien Zugang zu Umweltinformationen gemäß der Aarhus-Konvention zuwiderlaufen.