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Seite 2: Gibt es eine linke Kritik am Rundfunkstaatsvertrag?

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Dabei wäre es doch eine Aufgabe für die Linkspartei gewesen, eine Kritik am öffentlichen Rundfunk zu formulieren, die sich von der der AfD und der CDU unterscheidet. Hat die Linke eine solche Kritik nicht, dann ist es natürlich vernünftig, wenn sie für den Rundfunkstaatsvertrag stimmt.

Gibt es aber eine begründete linke Kritik, dann hätte die Linkspartei bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben sollen, schon um deutlich zu machen, dass es andere Einwände als die der Rechten gibt und dass Kritiker des Rundfunkstaatsvertrags eben nicht den Eindruck haben müssen, dass nur die AfD dagegen ist.

Ein Argument gegen den Rundfunkstaatsvertrag hätte sein können, dass beispielsweise der Deutschlandfunk noch immer historische Ereignisse ausschließlich aus einer BRD-Perspektive beurteilt. Aktuell wurde das an den Berichten zum 50ten Jahrestag des Kniefalls von Willi Brandt vor dem Mahnmal für die im Nationalsozialismus deutlich.

Der ehemalige DDR-Oppositionelle und heutige SPD-Politiker Frank Richter bemängelte, dass bei den Berichten außer Acht gelassen wurde, dass nicht die BRD, sondern die DDR über mehr als 40 Jahre eine gemeinsame Grenze mit der Volksrepublik Polen hatte. Das war für den europäischen Friedensprozess ein Glück. Denn in der DDR wurde die Oder-Neiße-Grenze frühzeitig anerkannt, während in der BRD noch viele davon träumten, die verlorenen Ostgebiete zurückzuerobern.

Richters Einspruch ist berechtigt, obwohl der Kniefall Brandts im Gedenken an die jüdischen Opfer der deutschen Mordmaschinerie erfolgte und nicht wegen der deutsch-polnischen Grenze. Doch Richter spricht hier auch eine generelle Tendenz an, dass gerade im Deutschlandfunk historische Ereignisse überwiegend aus einer BRD-Sicht dargestellt werden. Hier könnte beispielsweise eine linke Kritik am Rundfunkstaatsvertrag ansetzen.

Sollte das Bundesverfassungsgericht, das bereits von den Verbänden des Öffentlichen Rundfunks angerufen wurde, entscheiden, dass der Vertrag auch ohne Zustimmung des Landesparlaments von Sachsen-Anhalt in Kraft treten kann, werden die Diskussionen darüber nicht verstummen.

Fortsetzung der konservativen Kampagne gegen den "Rotfunk"

Es wird nur die Frage sein, ob da vor allem rechtskonservative Töne geschwungen worden, wie sie nicht nur in der AfD, sondern auch in konservativen Medien von Welt bis zur NZZ zu lesen sind. Da wird klar das Phantom eines Linksfunks aufgebaut, den man noch einmal bekämpft. Da werden noch einmal die Schlachten von Union und FDP der 1970er Jahre gegen den "Rotfunk" geschlagen.

Die Regierung Kohl hat schließlich die Privatsender auch deshalb etabliert, um die angeblich linken öffentlich-rechtlichen Medien in die Schranken zu weisen, wie der damalige Postminister Christian Schwarz-Schilling später offen bestätigt. Daher ist es nicht verwunderlich, dass auch die Bundes-Union ihre Parteifreunde in Sachsen-Anhalt nicht in die Schranken gewiesen hat.

Schließlich kann die Union zufrieden sein, dass ihre alte "Rotfunk-Kampagne" nun in Sachsen-Anhalt gleich von zwei Parteien vertreten wird. Wenn es nun zu einer Abstimmung kam, war aber klar, dass die Mehrheit von AFD und CDU dazu geführt hat, dass Sachsen-Anhalt dem Vertrag nicht zustimmt.

Lehrreich ist dann auch, dass Grüne und SPD schon zufrieden sind, dass die beiden Parteien ihr Ziel erreichten, ohne gemeinsam abzustimmen. Wenn dann vielleicht auch die fehlende Abstimmung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beeinflusst und den Rundfunkstaatsvertrag in Kraft setzt, kann wieder einmal die AfD zufrieden sein.