Das Gericht entscheidet, dass nicht erwerbstätige Zuwanderer aus EU-Staaten, die "allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialleistungen zu kommen", von den Leistungen der Grundsicherung ausgeschlossen sind
Lesen Sie den vollständigen Artikel unter:
https://www.heise.de/tp/features/EuGH-bekraeftigt-Ausschluss-von-Hartz-IV-fuer-bestimmte-EU-Zuwanderer-3368426.html