Europäische Polizeidatenbanken: Vom Fahndungs- zum Ermittlungssystem
- Europäische Polizeidatenbanken: Vom Fahndungs- zum Ermittlungssystem
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EU-Datenbanken dienen als Hilfsmittel für Sicherheitskontrollen oder Einreiseangelegenheiten. Der Vorschlag verknüpfter "Datentöpfe" bedeutet einen radikalen Wandel der Systeme
In mehreren großen Datenbanken tauschen europäische Sicherheitsbehörden Informationen über verdächtige Straftäter, Visumsangelegenheiten oder Daten von Asylsuchenden. Das 1995 eingerichtete Schengener Informationssystem (SIS) gilt als Fahndungsdatenbank zur Beobachtung, Festnahme oder Ausweisung ausgeschriebener Personen. Das Visa-Informationssystem (VIS) enthält Daten über Antragssteller, aber auch Einlader von Drittstaatenangehörigen. Die Fingerabdruckdatenbank EURODAC sammelt biometrische Daten von Asylsuchenden, um auf diese Weise mehrfache Asylanträge aufzudecken. Nun sollen zwei weitere große Reiseregister folgen.
Alle vorhandenen Systeme wurden in den vergangenen Jahren schrittweise ausgebaut. Die grenzpolizeiliche Datenbank EURODAC ist nach einem deutschen Vorstoß mittlerweile für polizeiliche Ermittlungen geöffnet. Schon bei der Beantragung eines Visums im Heimatland müssen Antragssteller ihre biometrischen Daten im Visa-Informationssystem hinterlassen.
Im Frühjahr 2013 ging das Schengener Informationssystem in seiner neuen Version SIS II an den Start. Es enthält neue Datenkategorien, bald soll die Identifizierung, aber auch die Personensuche über Fingerabdrücke möglich sein. Ohne genutzt zu werden, enthält das SIS II bereits 90.000 daktyloskopische Einträge.
Zur Verwaltung der drei Datenbanken hat die Europäische Union vor drei Jahren eine "Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen" in Estland eingerichtet. Nun sollen zwei weitere Informationssysteme folgen, die vermutlich auch der neuen Agentur angegliedert werden.
Noch im April will die EU ein Passagierdatensystem (PNR) beschließen, wie die EU-Justiz- und Innenminister letzte Woche auf dem Gipfel nach Brüssel vereinbart haben. Die Grenzbehörden des Ziellandes sollen darüber eine Reihe von Daten über die Flugreisenden erhalten. Ebenfalls im Aufbau befindet sich ein Reiseregister mit dem Namen "Intelligente Grenzen", das jeden Übertritt einer EU-Außengrenze protokolliert und Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder der Reisenden speichert. Sowohl das Passagierdatensystem als auch das Ein- und Ausreisesystem werden bereits in der Entstehungsphase vergrößert. In der Diskussion ist, dass in den beiden Datenbanken nicht nur Informationen über Drittstaatenangehörige, sondern auch über Einwohner der EU-Mitgliedstaaten verarbeitet werden.
Deutsche Forderung nach Verknüpfung europäischer "Datentöpfe"
Schon vor den jüngsten Anschlägen in Brüssel hatte der deutsche Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Verknüpfung europäischer "Datentöpfe" gefordert. Gemeint sind die drei bestehenden Datenbanken SIS II, VIS und EURODAC. De Maizière sprach aber auch davon, die noch zu errichtenden Reisesysteme PNR und "Intelligente Grenzen" zu vernetzen.
Auf europäischer Ebene wird hierfür gern der (allerdings nicht einheitlich definierte) Begriff "Interoperabilität" gebraucht. Wären die Systeme untereinander verbunden, könnten die enthaltenen Informationen automatisiert abgeglichen werden. Polizei- oder Geheimdienstbehörden würden etwa bei einem Grenzübertritt oder einer Flugreise im automatisierten Verfahren über Auffälligkeiten informiert. In mehreren Pilotprojekten wird derzeit geprüft, wie eine solche Echtzeit-Überwachung technisch umgesetzt werden könnte.
Der deutsche Vorschlag von verknüpften "Datentöpfen" geht jedoch weit darüber hinaus: Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, ein zentrales, integriertes System zu errichten und die bestehenden Datenbanken einzubinden. Dies könnte entweder über das neue Paket "Intelligente Grenzen" erfolgen. Möglich wäre aber auch der weitere Ausbau des Schengener Informationssystems.
Immer mehr verdeckte Beobachtung
Das SIS enthält die Möglichkeit der sogenannten Artikel-36-Ausschreibungen. Die Polizeidatenbank kann dazu genutzt werden, Personen einer verdeckten Beobachtung zu unterziehen. Die ausschreibende Polizeidienststelle erhält dann einen nachträglichen Hinweis, wo die Person angetroffen wurde, etwa bei Grenzübertritten oder Verkehrskontrollen. Ziel ist auch die Ausforschung von Mitreisenden, die Behörden erhoffen sich dadurch Hinweise über persönliche Netzwerke. Die Artikel-36-Ausschreibungen haben in den letzten Jahren sehr stark zugenommen.
Derzeit werden um die 75.000 Personen heimlich verfolgt, vor einem Jahr waren es noch 46.000. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit der sofortigen, verzugslosen Meldepflicht. Seit den Anschlägen von Paris im Januar 2015 machen 21 Mitgliedsstaaten hiervon Gebrauch, mehr als 5.000 Personen werden auf diese Weise beobachtet. Nun werden die Artikel 36-Ausschreibungen weiter ausgebaut. Bislang wird das System hauptsächlich von Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien und Deutschland genutzt.
Vereinfachte, standardisierte Datenfelder sollen nun auch die übrigen Sicherheitsbehörden zur Teilnahme ermutigen. Mehrere gleichzeitige Ausschreibungen unterschiedlicher Mitgliedstaaten oder in verschiedenen Kategorien (etwa zur Festnahme und verdeckten Beobachtung) können sich mitunter gegenseitig blockieren. Auch dies soll zukünftig verbessert werden.