Europäisches Verbot des Klonens von Menschen tritt in Kraft
Ratifiziert wurde es aber bislang nur von fünf Staaten
Möglicherweise wird Europa ein Bollwerk des Widerstands gegen das Klonen von Menschen. Nachdem nach Griechenland, der Slowakei, Slowenien und Spanien heute auch Georgien das Zusatzprotokoll zur Europäischen Bioethik-Konvention über das Verbot des Klonens von Menschen (ETS 168) ratifiziert hat, wird es völkerrechtlich bindend und tritt für diese Länder in Kraft. Unterzeichnet wurde es bislang von 24 weiteren europäischen Staaten.
Die Europäische Bioethik-Konvention oder das Abkommen über Menschenrechte und Biomedizin (ETS 164), die bereits in 6 Ländern (Dänemark, Griechenland, San Marino, Slowakei, Slowenien und Spanien) wirksam ist und von 22 Ländern unterzeichnet wurde, ist das erste internationale Gesetz, das Menschen gegen den Missbrauch seitens der biomedizinischen Forschung schützen und deren menschliche Würde und Identität wahren soll. Die Prinzipien und Regeln müssen von den Unterzeichnerstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, denen es aber freisteht, strengere Regelungen vorzusehen. Grundlage des Gesetzes ist, dass das Interesse und Wohlergehen der Menschen Vorrang hat vor Interessen der Gesellschaft und der Wissenschaft.
Kernpunkte des Abkommens sind der Datenschutz für medizinische Informationen sowie das Recht der Menschen auf Einsicht in die über sie gesammelten Daten, das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Genoms, Gentests sind nur für medizinische Zwecke erlaubt, Gentechnik darf zu präventiven, diagnostischen oder therapeutischen Zwecken eingesetzt werden, verboten aber bleibt eine Veränderung der Keimbahn. Schon absehbar ist, dass das Verbot, In-Virto-Fertilisation für die Auswahl des Geschlechts des Kindes einzusetzen, nicht lange halten wird. Geregelt wird die medizinische Forschung an Menschen, die ihr Einverständnis nicht mehr geben können. Das ist ein Punkt der Deutschland nicht weit genug geht, weswegen das Abkommen noch nicht unterzeichnet wurde. Die Aufzucht von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken ist verboten, wenn wissenschaftlich mit Embryos gearbeitet werden darf, dann muss ein entsprechender Schutz für den Embryo sicher gestellt sein. Zu diesem Abkommen wurden weitere Zusatzprotokolle erarbeitet, die die Organtransplantation, den Embryonenschutz und die Humangenetik näher regeln.
Das Zusatzprotokoll über das Klonen verbietet "jeden Eingriff mit dem Ziel, ein menschliches Wesen zu schaffen, das identisch mit einem anderen toten oder lebendigen menschlichen Wesen ist". Identisch wird dabei als "genetisch identisch" definiert. Ausnahmen sind keine vorgesehen. Das Verbot wird dadurch begründet, dass "die Instrumentalisierung der Menschen durch die willentliche Erschaffung von genetisch identischen Menschen im Gegensatz zur menschlichen Würde steht und daher einen Missbrauch der Biologie und Medizin darstellt". Überdies würden ernsthafte Probleme medizinischer, psychologischer und sozialer Natur für die Betroffenen aus einem solchen Eingriff folgen.
Voraussehbar allerdings ist, dass außerhalb der europäischen Moralinsel auch menschliche Embryos geklont werden. Schon jetzt werden Haustiere geklont, wenn jemand ein Kind verloren hat, dann könnte der Weg zum Klonen auch nicht weit sein. Eine Sekte bietet bereits das Klonen von Menschen an. Noch halten sich ja viele europäischen Regierungen den Rückzug offen und haben nur unterzeichnet oder noch nicht einmal das gemacht. Die Frage ist, ob es überhaupt zu einer erstzunehmenden europäischen Moralinsel in dieser Frage kommen wird.