Explorer nur eine Luftnummer?
Belohnung für Symicron-Software bzw. Kunden ausgelobt
Die Firma Symicron und deren Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth geraten in der Netzgemeinde immer häufiger ins Kreuzfeuer der Kritik. Der Freiherr nimmt für die Firma Symicron die Rechtsgeschäfte wahr, sobald irgendwo nur der Name "Explorer" auftaucht. In der Regel bekommt jeder sofort eine Abmahnung aus der Kanzlei zugeschickt, wobei wohl auch offensichtlich Serienbriefe Verwendung finden dürften. Inzwischen wird erstmalig öffentlich angezweifelt, ob die Firma Symicron überhaupt jemals eine Software unter dem Explorer-Markenzeichen vertrieben hat.
Recht haben und Recht bekommen ist in unserer Rechtsprechung von vielen Zufällen geprägt. Besonders im Markenrecht scheint es noch viele Einstellungen aus dem vorigen Jahrhundert zu geben. So kann man einfach Begriffe per Titelschutz oder Markenrecht für sich in Anspruch nehmen. So verfuhr auch Symicron und beauftragt seitdem den Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Dieser hat sich schon in Frühzeiten der Computernutzung einen Namen mit Abmahnungen gemacht. So verfolgte er unbarmherzig jugendliche Raubkopierer, bevor er sich auf das Markenrecht konzentrierte. Hier kassiert er schnell verdiente Gebühren, sobald in einer Hard- oder Software möglicherweise Markenrechte verletzt sein könnten. Manchmal klappt es auch nicht, wie wieder unlängst geschehen: "FTP-Explorer" verletzt Markenrechte nicht
Der Netzgemeinde gefallen solche Vorgänge überhaupt nicht und so müssen sich der Rechtsanwalt und auch die Firma Symicron in Forumsbeiträgen allerhand anhören. Nun wollen sich die Netzgemeinde und insbesondere Andreas Klostermaier aktiv gegen solche Machenschaften wehren. Klostermaier lobt auf der Homepage von advograf eine "hohe Belohnung für sachdienliche Hinweise auf Käufer & Benutzer" aus. Bei Redaktionsschluss lag die bislang zur Verfügung stehende Summe bei 1.650 DM bzw. 825 DM.
Hinweise werden zu zwei Bereichen gesucht:
Neben Andreas Klostermaier haben sich inzwischen weitere Spender an der Belohnung beteiligt. Daher ist nicht auszuschließen, dass sich der Betrag noch weiter erhöhen wird. Man erhofft sich von der Aktion, dass endgültige Zweifel der "Explorer-Existenz" ausgeräumt werden. Doch bislang hat sich noch niemand bei den Auslobenden gemeldet. Vielmehr geht man davon aus, dass es sich bei der Markenrechtsfrage eher um eine ungenierte Abzockernummer handelt. Die Auslobung der Belohnung endet am 31.01.2001, bis dahin kann die Netzgemeinde zur Unterstützung der Aktion noch einen Kampagnenbanner in die eigene Website einbauen.