Forencheck: Sterbefälle nach Impfungen, Länderfinanzausgleich und Mikroklima in Windparks
Seite 2: Check 2: Zahlen andere Bundesländer für Enteignungen in Berlin?
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"Rotberliner Enteignungsträume zahlen Bayern, BaWü, Hessen & Hamburger (...) Wenn enteignet wird, so zahlt das ja nicht Berlin, nicht der Berliner Stadtwohnling, der so fleißig für eine Enteignung war. Sondern es zahlen diejenigen, die Berlin zwangsweise finanzieren müssen, über ihr Steuergeld, insb. über den sog. Länderfinanzausgleich", wird der Artikel Klare Mehrheit für Deutsche Wohnen & Co. Enteignen kommentiert.
Eine Randbemerkung vorab: Der Länderfinanzausgleich existiert unter diesem Namen seit dem Jahr 2020 nicht mehr. An seine Stelle trat am 1. Januar 2020 der Finanzkraftausgleich. Das Prinzip, dass einnahmestarke Bundesländer an die einnahmeschwächeren Bundesländer abgeben müssen, bleibt aber bestehen. Der Ausgleich erfolgt über die Verteilung der Umsatzsteuer.
Nun aber zu der eigentlichen Frage: Müssten also die finanzstarken Bundesländer für Entschädigungen im Falle der Enteignung großer Wohnungskonzerne in Berlin aufkommen?
Auf die Frage der Kosten der Enteignung (oder Vergesellschaftung) wurde an dieser Stelle bereits eingegangen, ebenso auf das Finanzierungsmodell, dass die Initiative Deutsche Wohnen Enteignen vorschlägt. Dieses sieht vor, dass für die Entschädigung Kredite oder Schuldverschreibungen aufgenommen werden, die über die Mieteinnahmen wieder abbezahlt werden.
Im von der Initiative formulierte Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz wurde auf Schuldverschreibungen (Bonds) gesetzt:
Die Entschädigung ist durch die Anstalt des öffentlichen Rechts, der neuen Eigentümerin der Immobilien, zu leisten. Der Haushalt des Landes Berlin wird nicht belastet. Um den Anspruch zu sichern, haftet das Land Berlin für den Entschädigungsanspruch. Der Entschädigungsanspruch wird durch Zuteilung von übertragbaren Schuldverschreibungen der Entschädigungsverpflichteten gegenüber dem Entschädigungsberechtigten erfüllt. Die Schuldverschreibungen werden in vierzig gleichen Jahresraten getilgt. (…) Die Entschädigung wird nicht direkt durch Zahlung des Entschädigungsbetrages geleistet, sondern in Form von übertragbaren Schuldverschreibungen, also Bonds, in Höhe der Entschädigungssumme. Die Bonds werden von der Anstalt des öffentlichen Rechts über 40 Jahresraten abbezahlt. Da die Bonds übertragbar sind, können sie am Markt gehandelt werden. Dadurch haben die Entschädigungsempfänger die Möglichkeit, die Bonds zu verkaufen und direkt die gesamte Entschädigungssumme zu erhalten. Großer Vorteil dabei ist, dass für die Entschädigung keine Kredite aufgenommen werden müssen. Gleichzeitig bleibt der Landeshaushalt unangetastet.
Möglich ist dies allerdings nur bis zu einer bestimmten Entschädigungshöhe, zu der die Mieten bezahlbar bleiben. Bei einer Kaltmiete von 4,04 Euro/qm könnten zehn bis elf Milliarden für die Entschädigung aufgewandt werden, bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 5,50 Euro/qm 18 Milliarden Euro.
Wenn die Mittel nicht aus dem Berliner Landeshaushalt genommen werden, dann können sie auch nicht über einen Finanzausgleich aus einem anderen Bundesland zugeflossen sein. Die Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen in Berlin nach diesem Modell tangiert das Portemonnaie baden-württembergischer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler also nicht.