Forencheck: Sterbefälle nach Impfungen, Länderfinanzausgleich und Mikroklima in Windparks

Drei Fragen aus dem Forum. Eine Wochenkolumne

Check 1: Steigt die Zahl der Todesfälle nach Covid-19-Impfungen?

In einem Kommentar zum Artikel Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte bundesweit beschlossen heißt es:

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat einen neuen Sicherheitsbericht für die Zeit vom 27.12.20 bis zum 31.08.2021 veröffentlicht

(https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-31-08-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5).

Demnach gab es insgesamt 156.360 Meldungen (Seite 10), davon tödlich

- 1,5 % Comirnaty (BioNTech)

- 0,8 % Vaxzevria (AstraZeneca)

- 0,2 % Spikevax (früher Moderna)

- 0,4 % Covid-19 Vaccine Janssen

Das macht in Summe 2,9 % von 156.360 Meldungen = 4.534 Todesfälle.

Diese Rechnung ist falsch, da sich die jeweilige Prozentzahl nicht auf die Gesamtzahl der Verdachtsfallmeldungen (156.360) bezieht, sondern nur auf die Verdachtsmeldungen für den jeweiligen Impfstoff.

Im oben genannten Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts ist an anderer Stelle zu lesen:

In 1.450 Verdachtsfallmeldungen wurde über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Impfung berichtet. Eine Analyse der Daten ergibt keine wesentliche Änderung zur Auswertung der vorhergehenden Sicherheitsberichte.

Aus dem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts

Bezogen auf die Gesamtzahl der Verdachtsfallmeldungen sind das also 0,93 Prozent und nicht 2,9 Prozent.

Auf die Todesfälle nach Impfungen ist das PEI in seinem Bericht bis zum 31.07.2021 etwas näher eingegangen.

Bis zu jenem Zeitpunkt waren es 1.254 Verdachtsfälle mit tödlichem Ausgang. "In 48 Fällen hält das Paul-Ehrlich-Institut einen ursächlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Covid-19-Impfung für möglich oder wahrscheinlich", so der Bericht. Die Todesfälle standen in Zusammenhang mit Thrombosen, Hirnblutungen, dem Guillain-Barré-Syndrom und Myokarditis.

"Basierend auf Daten des Statistischen Bundesamts (abgerufen am 04.08.2021) mit 982.453 Sterbefällen im Jahr 2020 bei Personen im Alter von zwölf und älter bezogen auf 73.918.151 Einwohner in dieser Altersgruppe (zwölf Jahre und älter) in Deutschland, ergibt sich in der Observed-versus-Expected-Analyse kein Signal für eine insgesamt erhöhte Sterblichkeit nach Covid-19-Impfstoff-Gabe.

Verglichen wurde die erwartete Zahl von Todesfällen in einem Zeitfenster von 30 Tagen mit allen gemeldeten Todesfällen, auch solchen außerhalb des gewählten Zeitfensters und solchen, bei denen das Zeitintervall nach Impfung unbekannt war", heißt es in dem Bericht weiter.

Check 2: Zahlen andere Bundesländer für Enteignungen in Berlin?

"Rotberliner Enteignungsträume zahlen Bayern, BaWü, Hessen & Hamburger (...) Wenn enteignet wird, so zahlt das ja nicht Berlin, nicht der Berliner Stadtwohnling, der so fleißig für eine Enteignung war. Sondern es zahlen diejenigen, die Berlin zwangsweise finanzieren müssen, über ihr Steuergeld, insb. über den sog. Länderfinanzausgleich", wird der Artikel Klare Mehrheit für Deutsche Wohnen & Co. Enteignen kommentiert.

Eine Randbemerkung vorab: Der Länderfinanzausgleich existiert unter diesem Namen seit dem Jahr 2020 nicht mehr. An seine Stelle trat am 1. Januar 2020 der Finanzkraftausgleich. Das Prinzip, dass einnahmestarke Bundesländer an die einnahmeschwächeren Bundesländer abgeben müssen, bleibt aber bestehen. Der Ausgleich erfolgt über die Verteilung der Umsatzsteuer.

Nun aber zu der eigentlichen Frage: Müssten also die finanzstarken Bundesländer für Entschädigungen im Falle der Enteignung großer Wohnungskonzerne in Berlin aufkommen?

Auf die Frage der Kosten der Enteignung (oder Vergesellschaftung) wurde an dieser Stelle bereits eingegangen, ebenso auf das Finanzierungsmodell, dass die Initiative Deutsche Wohnen Enteignen vorschlägt. Dieses sieht vor, dass für die Entschädigung Kredite oder Schuldverschreibungen aufgenommen werden, die über die Mieteinnahmen wieder abbezahlt werden.

Im von der Initiative formulierte Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz wurde auf Schuldverschreibungen (Bonds) gesetzt:

Die Entschädigung ist durch die Anstalt des öffentlichen Rechts, der neuen Eigentümerin der Immobilien, zu leisten. Der Haushalt des Landes Berlin wird nicht belastet. Um den Anspruch zu sichern, haftet das Land Berlin für den Entschädigungsanspruch. Der Entschädigungsanspruch wird durch Zuteilung von übertragbaren Schuldverschreibungen der Entschädigungsverpflichteten gegenüber dem Entschädigungsberechtigten erfüllt. Die Schuldverschreibungen werden in vierzig gleichen Jahresraten getilgt. (…) Die Entschädigung wird nicht direkt durch Zahlung des Entschädigungsbetrages geleistet, sondern in Form von übertragbaren Schuldverschreibungen, also Bonds, in Höhe der Entschädigungssumme. Die Bonds werden von der Anstalt des öffentlichen Rechts über 40 Jahresraten abbezahlt. Da die Bonds übertragbar sind, können sie am Markt gehandelt werden. Dadurch haben die Entschädigungsempfänger die Möglichkeit, die Bonds zu verkaufen und direkt die gesamte Entschädigungssumme zu erhalten. Großer Vorteil dabei ist, dass für die Entschädigung keine Kredite aufgenommen werden müssen. Gleichzeitig bleibt der Landeshaushalt unangetastet.

Möglich ist dies allerdings nur bis zu einer bestimmten Entschädigungshöhe, zu der die Mieten bezahlbar bleiben. Bei einer Kaltmiete von 4,04 Euro/qm könnten zehn bis elf Milliarden für die Entschädigung aufgewandt werden, bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 5,50 Euro/qm 18 Milliarden Euro.

Wenn die Mittel nicht aus dem Berliner Landeshaushalt genommen werden, dann können sie auch nicht über einen Finanzausgleich aus einem anderen Bundesland zugeflossen sein. Die Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen in Berlin nach diesem Modell tangiert das Portemonnaie baden-württembergischer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler also nicht.

Check 3: Bremsen Windkraftanlagen den Wind?

Windkraftanlagen sind ja derzeit in aller Grünen Munde. Irgendjemand wollte sogar 2% der Fläche Deutschlands damit zupflastern. Ich frage mich jetzt, ob so viele Windräder den Wind irgendwie "ausbremsen" würden. Von toten Vögeln und toten Insekten liest man ja ständig, aber wenn Tausende Windräder nun einen Einfluss auf den Wind haben, der über das Land fegt? Haben wir dann keinen Wind mehr? Weiß jemand was Genaueres?

User KillingTime

Irgendjemand war etwa die noch amtierende Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Der Bundesverband Windenergie hat in einer Machbarkeitsstudie untersuchen lassen, ob ein Ausbau der Windkraft auf zwei Prozent der Landesfläche als realistisch betrachtet werden kann. Mit diesem Ziel könnten laut Studie 65 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs bezogen auf das Jahr 2010 gedeckt werden.

Mit der Frage, ob der Wind von Windrädern ausgebremst würde, hat sich etwa der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages beschäftigt:

Im Zuge der Debatte um mikroklimatische Veränderungen in Regionen, in denen Windkraftanlagen betrieben werden, wird häufig der Nachlauf-Effekt (englisch: wake effect) erwähnt. Wird ein Windrad betrieben, so wirft es immer einen Windschatten auf die windabgewandte Seite (Leeseite). Dadurch entsteht hinter der Anlage ein Nachlauf (Nachlaufeffekt, Wake Effekt). Dies ist ein Windschweif, der eine geringere Geschwindigkeit im Vergleich zum Wind vor der Anlage hat. Aufgrund dieses Effektes werden die einzelnen Windräder in bestimmten Mindestabständen zueinander aufgestellt. In verschiedenen Forschungsprojekten werden ertragsspezifische Aspekte, die durch Wakes entstehen, untersucht. So wird studiert, welche sinnvollen Mindestabstände hinsichtlich atmosphärischer, ökonomischer, rechtlicher und kostenrelevanter Aspekte eingehalten werden sollten. (…) Außerdem werden die durch den Betrieb von Windrädern entstehenden Turbulenzen, infolge dessen es zu einem Austausch von Feuchtigkeit, Energie und Luftmassen in den bodennahen Luftschichten kommt, mit einer Erwärmung der Luft in der Umgebung von Windrädern in Verbindung gebracht.

Lokal können Windparks also Einfluss auf das Windgeschehen und das Mikroklima haben, großflächigere bis globale Auswirkungen lassen sich nicht verzeichnen. Auch ist die Erwärmung bodennaher Luftschichten kein Beitrag zur globalen Erwärmung, sondern auf den lokalen Austausch zwischen den Luftschichten zurückzuführen.