Explodierende Wohnkosten: Streit um Mietpreisbremse geht weiter

Raum ist in der kleinsten Hütte. Wie viel Geld dafür verlangt werden darf, daran scheiden sich die Geister. Symbolbild: Pixabay Licence

Einigung auf Verlängerung war nicht das letzte Wort. SPD will weniger Ausnahmen. Zeigt die Mietpreisbremse dann die gewünschte Wirkung?

Besorgniserregende Zahlen aus der deutschen Hauptstadt heizen die Debatte um eine Verschärfung der "Mietpreisbremse" an.

Fast ein Drittel der Berliner Haushalte kann sich die geforderte Miete nicht leisten, sind auf staatliche Zuschüsse angewiesen und zahlen durchschnittlich 45 Prozent ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete. Dies ergab eine am Dienstag vorgestellte Studie des Mietervereins unter dem Titel: "Mietbelastung in Berlin: Welche Miete können sich Berliner Haushalte leisten?"

Das arme Drittel der Hauptstadt: Mieterhaushalte unter Druck

Besonders betroffen sind demnach Einpersonenhaushalte und große Haushalte mit vier oder mehr Personen. Für die Studie wurden Daten aus dem Mikrozensus 2022 von der Stadtforschungsfirma Asum ausgewertet. In Auftrag gegeben hatte sie der Berliner Mieterverein angesichts der offensichtlichen Misere auf dem Wohnungsmarkt in der Hauptstadt. Hier liegt mittlerweile die Nettokaltmiete bei Neuvermietung im Durchschnitt bei 13,60 Euro pro Quadratmeter.

Zum "armen Drittel", das sich die Mieten nicht aus eigener Kraft leisten kann, gehören rund 330.000 Haushalte, davon 205.000 Einpersonenhaushalte und 44.000 mit mehr als vier Personen. Insgesamt geht die Studie von 1,5 Millionen Mieterhaushalten in Berlin aus.

Wohnkosten in München noch um 54 Prozent höher

Und Berlin gilt nicht etwa als Deutschlands teuerste Großstadt – dies seit mehreren Jahren München. Laut Preisindex für reine Wohnkosten war die bayerische Landeshauptstadt im vergangenen Jahr um fast 54 Prozent teurer als die Bundeshauptstadt.

Im April haben sich die Ampel-Parteien SPD und FDP nach zähem Ringen auf eine Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Dieses Instrument wurde 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus, wurde aber von Anfang an von Mieterinitiativen und der Oppositionspartei Die Linke als "stumpfes Schwert" kritisiert.

Mietpreisbremse: Schlupflöcher und Ausnahmeregeln

Auch die SPD sieht inzwischen zu viele Schlupflöcher – unter anderem für möbliert angebotene Wohnungen, die längst "keine Randerscheinung mehr" sind, wie unter anderem der sozialdemokratische Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter betont. Mit im Durchschnitt fast 40 Prozent höheren Mieten seien sie für viele Münchner nicht mehr zu bezahlen.

Insofern geht der SPD die im April erzielte Einigung mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nicht weit genug. Weite Ausnahmen sieht das Gesetz zur Mietpreisbremse für Neubauten vor. Daran will die FDP mit dem Argument festhalten, dass sonst nicht genug gebaut werde und die Mietpreisbremse die Wohnungsnot sogar verschärfen könne.

Wo die Mietpreisbremse greift, entscheiden die Bundesländer

Anders als bei den Bestandsmieten, für die eine allgemeine Grenze für Mieterhöhungen von 20 Prozent in drei Jahren (15 Prozent in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt) gilt, sieht die Mietpreisbremse eine Grenze von zehn Prozent Steigerung bei Neuvermietungen vor. Die neue Miete einer Wohnung darf demnach nur zehn Prozent höher liegen als die ortsübliche Vergleichsmiete.

Ob und wo der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, entscheiden aber die einzelnen Bundesländer, die entsprechende Gebiete ausweisen können.