Frankreich: Ausnahmezustand, toujours?

Seite 2: Problemzone "Übergangsphase"

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Die genauen Regelungen, welche Befugnisse etwa der Polizei in einem Ausnahmezustands zukommen, werden nicht in der Verfassung erörtert, sondern in einem Gesetz, das auf den Verfassungsartikel rekurriert. Und in diesem, neu verfassten Gesetzespaket, das die Regierung jetzt auf den Weg schickt, finden sich dann die beunruhigenden Punkte, wie ein Artikel von Le Monde darlegt.

Demnach konzipiert die neue Regierung eine Art Übergangsphase. Bekanntlich dürfen während des Ausnahmezustands Hausdurchsuchungen und Hausarreste durchgeführt bzw. verhängt werden, ohne dass dafür eine richterliche oder staatsanwaltschaftliche Ermächtigung nötig ist.

Nach dem neuen Gesetzesentwurf ist dies der Polizei nach Ablauf der sechs Monate nicht mehr gestattet, aber der Polizei bleiben für einige Monate erweiterte Befugnisse erhalten, ohne Kontrolle der Justiz.

Aufgeführt wird dazu von der Zeitung folgendes: allen voran die Möglichkeit, bei einer Hausdurchsuchung alle Gegenstände und Dokumente zu konfiszieren, die die Polizei für nötig erachtet, ohne Kontrolle eines Staatsanwaltes.

Dazu gehört auch die Schaffung eines Tatbestandes der Verhinderung einer Durchsuchung und besonders die Ausweitung von Überwachungsmöglichkeiten, die Schaffung der Möglichkeit, Einsicht in alle persönliche Datenbanken von Verdächtigen, der Sozialversicherung u.a, ohne juristische Ermächtigungen zu bekommen. Die Vernetzung soll verbessert werden.

Für Polizisten soll während der Übergangsphase eine Erleichterung von Bestimmungen zur legitimen Selbstverteidigung gelten.

Die Videoüberwachung an öffentlichen Orten soll ausgebaut werden, die systematische Installation von GPS-Überwachung bei Leihfahrzeugen erlaubt werden, die Herausgabe von Telefondaten soll auf den Zeitraum von zwei Jahren verlängert werden statt des gesetzlich festgelegten Einjahreszeitraums. Der Einsatz von IMSI-Catchern soll leichter möglich sein.

Und: Verdächtige sollen in der Übergangsphase länger im Polizeigewahrsam bleiben, nicht mehr sechs, sondern acht Tage.

Wie sich bisher zeigte, nutzt die Exekutive dergleichen Ausnahmebefugnisse auch für politische Ziele.