Frankreich: Brutale Polizeigewalt bringt Regierung in Bedrängnis

Seite 2: 73-jährige Dame verletzt, Staatsanwalt (bestenfalls) auf Tauchstation

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Wie Ende Juli herauskam, hat der Leiter der Staatsanwaltschaft im südostfranzösischen Nizza, Jean-Michel Prêtre, explizit zugegeben, in einem offiziellen Rapport über polizeiliche Übergriffe am 23. März dieses Jahres in der Stadt Unterschiede zwischen divergierenden Versionen weggebügelt und die Ordnungskräfte weißgewaschen zu haben, "um Präsident Emmanuel Macron nicht in Schwierigkeiten zu bringen".

Konkret ging es u.a. darum, dass Staatspräsident Macron persönlich zwei Tage nach der polizeilichen Attacke vom 23. März 19 in der örtlichen Tageszeitung Nice Matin das Wort ergriffen hatte, und dort behauptete, es habe "keinen Kontakt" zwischen Geneviève Legay und Polizeibeamten gegeben. Eine Darstellung, die objektiv wahrheitswidrig ist. Doch um nicht herauskommen zu lassen, dass der Staatspräsident die Unwahrheit hinausposaunte, sagte nun einfach auch der ermittelnde Staatsanwalt die Unwahrheit dazu. Allerdings ließ sich seine Version im Lauf der Ermittlungen nicht aufrechterhalten und wurde dann auch offiziell zurückgezogen.

Am 13. Juli dieses Jahres war der Staatsanwaltschaft Nizza die Akte bereits durch höchstrichterliche Entscheidung entzogen worden. Seitdem ist die Staatsanwaltschaft Lyon mit dem Fortgang der Ermittlungen befasst.

Die 73jährige Aktivistin bei ATTAC, Geneviève Legay, war bei einer "Gelbwesten"-Demonstration in Nizza durch Polizisten gestoßen worden, ging zu Boden, wurde überrannt, schwer verletzt und im Krankenhaus behandelt. Zunächst wurde behauptet, die Polizei habe die Frau überhaupt "nicht berührt", später geriet diese offizielle (Schutz-)Version jedoch ins Wanken. Ein Polizeibeamter wurde identifiziert als derjenige, welcher Madame Legay stieß; er selbst brachte sein "ehrliches Bedauern" zum Ausdruck und erklärte, er sei davon ausgegangen, "einen Mann" gestoßen und zu Boden befördert zu haben.

Gendarmeriebeamte hatten anlässlich dieser Auseinandersetzung den Befehl verweigert, die Polizei bei ihrem Einsatz zu unterstützen - das ist mehr oder minder "unerhört". In Frankreich untersteht die Gendarmerie dem Verteidigungs-, und die Polizei untersteht dem Innenministerium, wobei vor nunmehr zehn Jahren viele Statusbestimmungen (etwa Laufbahngarantien, Rentenregelungen) aneinander angeglichen wurden; das Staatsgebiet ist in jeweilige Zuständigkeitszonen beider Staatsorgane aufgeteilt.

Es mangelte nicht an Pikanterie, als jüngst Innenminister Christophe Castaner die Namen von Angehörigen der polizeilichen Sicherheitskräfte bekannt gab, die "dekoriert" (décoré) werden sollen, denen also in naher Zukunft eine Auszeichnung verliehen wird. Unter ihnen befinden sich fünf Polizeibeamte, die persönlich im Verdacht stehen, an ungesetzlichen Formen von staatlicher oder im Namen des Staates ausgeübter Gewaltanwendung beteiligt gewesen zu sein. Darunter:

  • zwei Kommissare (das bedeutet in diesem Falle: Einsatzleiter), die an der Szene beteiligt waren, bei der die oben erwähnte Aktivistin Geneviève Legay verletzt worden ist und deren Namen in den Ermittlungsdokumenten dazu auftauchen;
  • und zwei Polizeioffiziere, die respektive an einem gewaltförmigen Überfall auf Demonstrationsteilnehmer in einem Pariser Fastfood-Restaurant im Dezember 2018 sowie am Tod der 80jährigen Zineb Redouane in Marseille am 1. Dezember 2018, dazu Näheres unten, beteiligt gewesen sein sollen.
  • Im Übrigen befindet sich auch ein wegen sexueller Nötigung verfolgter Polizist unter den Auszuzeichnenden.

Entscheidend für die Bewertung des Ministerhandelns ist dabei nicht so sehr, dass die fünf Namen auf einer Liste von auszuzeichnenden Polizisten auftauchen ; auf ihr stehen immerhin 9.126 Namen von Polizeibediensteten, denen eine Medaille für ihr/ein "außerordentliches Engagement in den Kräften für Innere Sicherheit in den Jahren 2018/19" verliehen werden soll. (Die Polizei zählt in Frankreich insgesamt rund 150.000 Mitglieder.)

Entscheidend für die Bewertung des Ministerhandelns ist vielmehr, dass Christophe Castaner auch dann, nachdem er über die Präsenz der beschuldigten Beamten und den Inhalt der Vorwürfe informiert worden war, von seiner Entscheidung nicht abrücken und die Liste nicht modifizieren mochte. Er stehe zu seinem Entschluss; allerdings würden, falls es denn zu dienstrechtlichen Sanktionen (Disziplinarstrafen) komme, den entsprechend Bestraften ihre Auszeichnungen in diesem Falle wieder entzogen, verlautbarte der Minister.

Nun ist für Ermittlungen gegen Polizeibeamte/beamtinnen - etwa wegen des Vorwurfs von Gewalttaten im Dienst - eine "Generalinspektion der Nationalpolizei" (IGPN) zuständig, die zwar nicht der Autorität der Polizeiführung direkt, wohl aber jener des Innenministeriums unterstellt ist.

Und wenn der amtierende Minister ihr nun durch das Verleihen einer Auszeichnung signalisiert, dass es sich bei den Betreffenden um irgendwie exemplarische, sozusagen eben "ausgezeichnete" Beamte handele - wird die Dienstinspektion dann dazu neigen, darüber hinwegzusehen und trotzdem Sanktionen vorzuschlagen? Die nähere Zukunft wird es erweisen müssen.

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