Frankreich: Neues Gesetz gegen Fake News

Seite 2: Gesetz zur "Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit der Information"

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auch die anderen Maßnahmen, die das neue Gesetz laut französischen Medien vorsieht, dürften mit zum Teil wahrscheinlich langwierigen Debatten verbunden sein. Der neue Name des Gesetzes, das nun nicht mehr "Gesetz gegen falsche Nachrichten", sondern Gesetz zur "Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit der Information" (loi sur la confiance et la fiabilité de l’information) heißen soll, gibt Aufschluss darüber, dass Fake News eine schwierige Kategorie ist - und dass die Regierung Macron auf Umfragen achtet.

Im Wesentlichen konzentriere sich das Gesetz auf die neuen Verbreitungswege von Falsch-Informationen, wird die Kulturministerin zitiert. Damit kommen Facebook, YouTube, Twitter und Google ins Spiel. Inwieweit diese mit der französischen Regierung beim Vorgehen gegen Fake News zusammenarbeiten, muss sich noch herausstellen. Die Regierung zeigt sich laut Medienberichten zuversichtlich, weil man hier an bereits bestehende Kooperationserfahrungen etwa bei der Kinderpornographie anknüpfen könne.

Bislang ist, was etwa YouTube angeht, aber vor allem die Rede davon, dass dort mehr Transparenz gezeigt werden müsse. Dass Geldgeber ("ausländische Regierungen") von bestimmten "verdächtigen" Veröffentlichungen auf Facebookseiten und auf YouTube offengelegt und klar und deutlich beim Webauftritt angezeigt werden sollen. Wie das praktiziert werden und wie das konkret aussehen soll, wird nur vage angedeutet ("auf der Empfangsseite von YouTube").

Kein Gesetz wie in Deutschland

Klar ist dagegen aus manchen Berichten herauszulesen: In Frankreich will man kein Gesetz, wie es in Deutschland im Zusammenhang mit Fake News erarbeitet wurde ("Netzwerkdurchsetzungsgesetz" - NetzDG). Einige Debatten und Schwierigkeiten will man sich doch ersparen, ohne allerdings wirklich daran vorbei zu kommen.

So ist die Möglichkeit vorgesehen, dass Richter mit einer einstweiligen Verfügung Webseiten sperren können. Das soll eine möglichst schnelle Reaktion auf Fake News ermöglichen. Wer das Gericht anrufen kann, um eine solche einstweilige Verfügung oder Anordnung zu erwirken, geht aus den Berichten zum neuen Gesetz nicht deutlich hervor.

Allein das ist ein weiteres Politikum, das sich zum anderen gesellt, zur Frage, ob überhaupt eine Fake News vorliegt ob diese oder jene Richterin oder dieser oder jener Richter das überhaupt entscheiden kann, ob sie oder er politisch befangen sind, usf..

Man habe anhand des Studiums des Vorlaufs zum Brexit, zu den US-amerikanischen Wahlen und im Zusammenhang mit den katalanischen Unabhängigkeitsbestrebungen bestätigt gesehen, dass Fake News eine große Rolle spielten, sogar "massiv und bestimmend", wird aus der Regierung zitiert. Konkrete Beispiele werden noch nicht genannt. Es zeigt sich erstmal nur der Wille, dagegen vorzugehen.