Frankreich: Neues Gesetz gegen Fake News
- Frankreich: Neues Gesetz gegen Fake News
- Gesetz zur "Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit der Information"
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"Macron vergisst nie": Adressaten neuer Sanktionsmöglichkeiten sind russische Sender. Richter sollen künftig schnell Webseiten sperren können
Das Gesetz gegen Fake News sei so gut wie fertig und werde in den nächsten Tagen vorgestellt, berichten französische Medien. Ausgearbeitet wurde das Gesetz unter Aufsicht der Kulturministerin Françoise Nyssen schon seit September letzten Jahres; angekündigt und seither mit einiger Spannung erwartet wurde es nach der Ankündigung des Staatspräsidenten Anfang Januar ( Macron bläst zum Angriff gegen Fake-News im Wahlkampf).
Die Spannung rührt daher, dass sich Macron - wie gewohnt - sehr entschlossen zeigte, "das demokratische Leben vor falschen Neuigkeiten zu schützen". Der Entschlossenheit stand auf der anderen Seite entgegen, dass aller Welt klar war, dass der Kampf gegen die "fausses nouvelles", aka Fake News, mit größeren Schwierigkeiten zu tun haben würde, die aus internationalen Debatten bekannt waren, nämlich mit den genauen Abgrenzungen. Zum Beispiel: Wo fängt die "fake news" an, wo gehört sie noch zur Meinungsfreiheit, wann kann man eine Störung der öffentlichen Ordnung feststellen?
Schlechte Erfahrungen mit RT und Sputnik
Klar war ein Motiv: "Macron vergisst nicht". Bei seinem Wahlkampf gegen Le Pen wurde gegen Macron mehrere Stories ("Narrative") entwickelt und aufgetragen, die seinen Ruf beschädigen sollten. Sie liefen in der Grobzeichnung darauf hinaus, dass der Kandidat ein "Strohmann des Kapitals" sei, der seine Steuern am Fiskus vorbeischmuggelt und der in Wirklichkeit trotz Heirat "homosexuell" ist. Dass mit der Verbreitung und einer gewissen Aufschärfung solcher Erzählungen intrigenmäßig Gift gestreut wird, muss nicht weiter beschrieben werden.
Ein wichtiger Punkt ist, dass sich Macron insbesondere über die Rolle der russischen Sender RT und Sputnik bei der Verbreitung ärgerte, woraus er auch bei einem Treffen mit Putin nach seiner Wahl kein Hehl machte. Aber die Dingel lagen eben nicht so eindeutig, dass RT oder Sputnik ganz klar Fake News nachgewiesen werden konnten, zu dem arbeitete Macrons Team bei den Recherchen auch nicht sauber. Es blieben Fragen, mit denen auch das neue Gesetz zu tun haben wird.
… welche Kritik akzeptabel ist, ob man Kritik aussperren darf, wann die Grenze zwischen Kritik und Denunziation überschritten wird, welche Methoden erlaubt sind und wer die Grenzen festsetzt, wer die Deutungshoheit hat? Auch Macron muss sich fragen lassen, welche Methoden erlaubt sind.
Präsident Macron legt sich mit Sputnik und RT an
Die Störung des öffentlichen Friedens
Schon im ersten Echo auf die Macronsche Ankündigung wurde von Juristen darauf verwiesen, dass das Lancieren falscher Neuigkeiten auf der Basis eines Gesetz, das bis 1881 zurückreicht, bestraft werden kann: mit 45.000 Euro - falls der "öffentliche Friede gestört wird" ("troubler la paix publique", siehe Article 27 des Loi du 29 juillet 1881 sur la liberté de la presse).
Das sei so gut wie nie angewendet worden, wird ein Fachjurist zitiert, weil die Störung des öffentlichen Friedens (im Original "le trouble à la paix publique") sehr schwierig nachzuweisen sei. Das Gesetz, das Macron in Auftrag gegeben hat, nimmt hier allerdings eine bemerkenswerte Eingrenzung des Zeitraumes vor. Es soll besonders im Wahlkampf zur Anwendung kommen, wird die Kulturministerin zitiert.
Konkret: In einem Zeitraum, der mit höchstens 5 Wochen vor der Wahl abgesteckt wird, ist es etwa der Aufsichtsbehörde über TV-Sender, dem Conseil supérieur de l’audiovisuel, möglich, gegebenenfalls Vereinbarungen mit ausländischen Sendern aufzuheben. Damit würde deren Arbeitsgrundlage in Frankreich wegfallen. Ihre Sendeerlaubnis würde für einen bestimmten Zeitraum suspendiert.
Auch wenn die Namen im Gesetz nicht genannt werden, ist aus oben genannten Gründen klar, dass die russischen Sender RT und Sputnik, Adressaten dieser Maßnahme sind. Die "Störung der öffentlichen Ordnung" wird eingeengt auf einen "Einfluss auf den Wahlkampf", der über das Erlaubte hinausgeht. Offensichtlich ist, dass der Nachweis, wann der "Einfluss auf den Wahlkampf" zu einer unerlaubten Manipulation wird, nicht unbedingt leicht zu führen ist.