"Freedom Day" am 20. März – nur nicht in Sachen Homeoffice
Laut Beschlussvorlage können Ungeimpfte bald wieder in Kneipen und Geschäfte. Fast alle Corona-Regeln sollen schrittweise fallen. Wer von zu Hause aus stressfreier arbeiten kann, hat nicht nur Grund zur Freude
Unter dem Stichwort "Freedom Day" berichten verschiedene Medien über einen Stufenplan der Bundesregierung von der Lockerung bis zur weitgehenden Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahmen am 20. März. Aus einer Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch geht demnach Folgendes hervor:
Zuerst sollen die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene gelockert werden und Ungeimpfte wieder Zutritt zum gesamten Einzelhandel erhalten – auch wenn sie keinen Genesenenstatus nachweisen können.
Gastronomie-Lockerungen für Ungeimpfte ab dem 4. März
Ab dem 4. März sollen sie mit tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnelltests auch wieder in Kneipen, Cafés und Restaurants gehen können – allerdings noch nicht in Clubs und Diskotheken. Hier sollen sich vorerst auch Genesene und Geimpfte nur mit tagesaktuellem Test oder Booster-Impfung amüsieren können. Gleiches gilt zunächst bei Großveranstaltungen inklusive Sportereignissen.
Über die maximale Teilnehmerzahl solcher Events wird laut einem Bericht des Portals Business Insider noch gestritten, was an eckigen Klammern in der Beschlussvorlage zu erkennen sei.
Ab dem 20. März sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen – Basisschutzmaßnahmen wie Tragen von Masken in Geschäftsräumen, Bussen und Bahnen sind aber weiterhin vorgesehen. Weniger "Freedom" könnte dies allerdings für Angestellte bedeuten, die gar nicht so unglücklich über die aktuelle Homeoffice-Regelung waren. Unternehmen müssen demnach Homeoffice nicht mehr anbieten.
Letzteres kritisierte an diesem Montag die Ko-Vorsitzende der Partei Die Linke, Susanne Hennig-Wellsow, die sich insgesamt zurückhaltend zu den geplanten Lockerungen äußerte. Ihre Partei stehe für "für eine verantwortungsvolle Öffnungspolitik", sagte sie bei einer Pressekonferenz in Berlin. Es sei eine "gute Frage", ob jetzt der richtige Zeitpunkt sei – dass aber die Homeoffice-Regelung fallen solle, "das geht mir nicht wirklich in den Kopf", so Hennig-Wellsow.
Unternehmen mussten ab dem 27. Januar 2021 Homeoffice bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegen sprachen. Durch eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurden Angestellte ab dem 24. November 2021 verpflichtet, das Angebot anzunehmen, wenn keine besonderen persönlichen Gründe dagegen sprachen.
Mehrheitlich positive Erfahrungen im Homeoffice
In einer Umfrage für die Krankenkasse KKH hatte sich kürzlich die Mehrheit der Befragten positiv über ihre Erfahrungen im Homeoffice geäußert. 70 Prozent gaben an, es verbessere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Einige berichteten auch von positiven Effekten für die eigene Gesundheit: 34 Prozent fühlten sich weniger erschöpft oder hatten seltener das Gefühl, gestresst und ausgebrannt zu sein. Auf der Liste der negativen Folgen wiederum standen Rückenschmerzen und Muskelverspannungen klar an erster Stelle.Bei rund jedem Dritten hatten sich diese Beschwerden verschlechtert oder waren erstmals im Home- oder Mobile Office aufgetreten, was vermutlich an Ausstattungsmängeln – also ungeeigneten Büromöbeln oder der Arbeit am Küchentisch – lag.
Gewerkschaften hatten sich daher dagegen ausgesprochen, dass Angestellte während der Pandemie gegen ihren Willen im Homeoffice arbeiten müssten. Die negativen Erfahrungen überwogen aber nur bei einem Fünftel der Befragten.
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