Freihandelsabkommen: Hintertür zu "Super-ACTA"?

Die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net befürchtet, dass Freiheitsrechte von Internet-Usern auf dem Spiel stehen

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Das Freihandelsabkommen, Gegenstand derzeit laufender Verhandlungen zwischen den EU-Handelsministern und Vertretern der USA, steht im Verdacht, Freiheitsrechte zu beschneiden. Die EU starte einen Angriff auf eben solche Rechte der Bürger im Internet, lautet der Vorwurf, den die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net erhebt. Als Beweis für ihren Verdacht, der dem Abkommen Ziele unterstellt, die daraus ein "super-ACTA" machen, veröffentlicht die NGO ein Papier mit Verhandlungsvorschlägen der EU.

Bekanntlich geht es bei dem Freihandelsabkommen (TTIP oder auch TAFTA) nicht nur um den Abbau von Handelshemmnissen wie Zollschranken oder auch Subventionen, sondern auch um sogenannte "nichttarifäre Handelshemmnisse". Gemeint sind unterschiedliche rechtliche Standards. Dazu gehören u.a. auch Datenschutzbestimmungen und das Feld der Immaterialgüterrechte (Urheber-, Patent- und Markenrechte, etc.), die für die Nutzung des Internet von erheblicher Bedeutung sind.

In dem internen Dokument, das die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net veröffentlicht, sind die Themenfelder im Bereich des IT-Sektors und insbesondere des E-Commerce zu lesen, die für eine Kooperation mit dem Handelspartner USA infrage kommen. Als potentielle Themen für eine Kooperation werden folgende Punkte aufgeführt:

  1. the recognition of certificates of electronic signatures issued to the public, the conclusion of contracts by electronic means and the facilitation of cross-border certification services,
  2. the liability of intermediary service providers with respect to the transmission, or storage of information,
  3. the treatment of unsolicited electronic commercial communications,
  4. the protection of consumers in the ambit of electronic commerce and notably the information to be provided by service providers,
  5. the conditions under which provision of services by electronic means may be restricted,
  6. specific prior authorisation,
  7. any other issue relevant for the development of electronic commerce

Argwohn erregt zum einen der Punkt des Konsumentenschutzes im Bereich des E-Commerce, wo der Nebensatz die Bereitstellung von Informationen durch Internetprovider als besonderes Verhandlungsthema herausstellt. Und als zweiter Vorschlag mit heiklen Implikationen fällt das Thema "Bedingungen, unter denen die Bereitsstellung von elektronischen Diensten begrenzt werden könnte" auf.

Die Formulierungen sind neutral gehalten, sie verraten nichts darüber, in welche Richtung, mit welchen Interessen man bei diesen Punkten verhandeln will. Das mag damit zusammenhängen, dass das Dokument mit "intern" und nicht mit "geheim" überschrieben ist, und damit einem größeren Kreis zugänglich ist; Einzelheiten werden erst im vertrauten Gespräch verraten.

Subtilitäten

Die Öffentlichkeit erfährt nur spärlich etwas über konkrete Vereinbarungen, so die grundlegende Kritik am Verfahren des Freihandelsabkommens. Nach dem Scheitern von ACTA könnten die TAFTA-Verhandlungen so zur Hintertür werden, um Forderungen der Rechteinhaberindustrie durchzusetzen (Nur den Namen ACTA besiegt). Wenn die Weitergabe der Informationen durch Internetprovider zum Thema wird, so ist, wie die Bürgerechtler befürchten, das Risiko gegeben, dass die europäische Rahmengesetzgebung unterminiert werde, derzufolge die Provider keine Verpflichtung zur Überwachung bzw. Herausgabe der Daten haben.

Dass solche Schutzrechte in den USA umgangen werden, hat Swindon dokumentiert. Die Nervosität von Quadrature du Net ist im Licht der Prism-Enthüllungen und der militärischen und kommerziellen Kooperationen, die sich in diesem Zusammenhang auftaten, berechtigt.

Hinzugefügt werden kann, dass sich auf einem anderen Feld der "nichttarifäre Handelshemmnisse", nämlich den Standards bei gentechnisch veränderten Futtermitteln, zeigt , dass vermeintlich "unschuldige Formulierungen" Konzernen wie Monsanto erlauben, Etikettenkosmetik bei GM-Food zu betreiben, also gentechnisch veränderte Futtermittel nicht als solche auszuweisen. Das ist subtil, aber nicht transparent, wie dies die die EU als Ziel-Qualiät proklamiert: "The EU considers that transparency and predictability of the regulatory and standard-setting process is key to trade and growth in general."

Es könnte sein, befürchtet Quadrature du Net, dass nach den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen unscheinbare Bestimmungen in Verträgen stehen, nach denen sich Gesetze künftig ausrichten müssen:

Die Unterhändler der EU könnten nicht nur den Schutz unserer Freiheit und die freie Konkurrenz schwächen, sondern es so einrichten, dass bereits existierende schlechte Gesetzgebung nie wieder rückgängig gemacht wird.