Nur den Namen ACTA besiegt

US-Politiker wollen in das geplante Freihandelsabkommen mit der EU einen stärkeren Schutz von "geistigen Eigentumsrechten" integrieren

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Zu Beginn des letzten Jahres demonstierten vor allem in Mittel- und Osteuropa trotz bitterer Kälte Hunderttausende gegen das ACTA-Abkommen, das Mindeststandards zum Schutz von "geistigem Eigentum" international festschreiben sollte. Als die Proteste immer massiver wurden, nahmen immer mehr Regierungen von einer Ratifizierung Abstand. Im Juli stimmte auch eine Mehrheit der Abgeordneten im Europaparlament gegen das Abkommen. Nun zeigt sich, dass die Verfechter von ACTA zwar den Namen, aber nicht die Inhalte aufgegeben haben, wie es ein Tweet auf den Punkt bringt.

Grund für diese Einschätzung sind zwei neue Abkommen, die gerade verhandelt werden: Das Canada EU Trade Agreement (CETA) und die Trans-Atlantic Free Trade Association (TAFTA). Obwohl es zu CETA Ende des letzten Jahres hieß, Copyright-Fragen würden dort (anders als im Februar 2012 vorgesehen) ausgeklammert, befürchtet La Quadratue du Net, dass der dafür zuständige EU-Handelskommissar Karel De Gucht Hintertüren einbaut, die möglicherweise nicht sofort sichtbar sind. Anhaltspunkte für diesen Verdacht zieht die Bürgerrechtsgruppe aus der Nähe des Flamen zur Rechteinhaberindustrie und aus den Falschinformationen, die er der Öffentlichkeit und dem Europaparlament während der den ACTA-Verhandlungen lieferte.

Demonstration gegen ACTA in Linz, 11. Februar 2012. Foto: Peter Rammstein. Lizenz: Public Domain.

Allerdings stehen der Rechteinhaberindustrie auch andere Mittel zur Verankerung ihrer Ansprüche zur Verfügung: Das wichtigste darunter ist derzeit das Transatlantische Freihandelsabkommen TAFTA, das seit einer Obama-Rede vor einigen Tagen zum Mainstream-Nachrichtenthema wurde. Obwohl es ARD, ZDF, Spiegel und Bild bislang vor allem im Hinblick auf Zölle und "Gen-Food" behandelten, geht es um mehr: Dass die zuständigen Senatsausschusssprecher der beiden großen US-Parteien einen stärkeren Schutz von "geistigen Eigentumsrechten" in Europa zur Bedingung für ihre Zustimmung machen, liest man bislang jedoch fast ausschließlich in US-Medien.

Auch in anderen Bereichen könnte das Abkommen demokratische Möglichkeiten von EU- und US-Bürgern deutlich einschränken: So ist beispielsweise geplant, dass Zulassungen von Produkten in einem Rechtsraum automatisch auch im anderen gelten sollen. Das spart Unternehmen Kosten für Lobbyarbeit, führt aber im Zweifelsfall dazu, dass ein Volk die Regeln für ein anderes aufstellt – und zwar auch gegen dessen Willen. Verhandelt werden sollen auch Regeln für den Wettbewerb und für Unternehmen in öffentlicher Hand, was eine weitere erzwungene Privatisierungswelle zur Folge haben könnte. Und bei den ebenfalls vorgesehenen Gesprächen zu Regeln für Investitionen dürfte die Versuchung groß sein, dass Inhalte für das gescheiterte Multilaterale Abkommen über Investitionen (MAI) aus der Schublade gezogen werden, in dem unter anderem vorgesehen war, dass Unternehmen Regierungen auf Schadensersatz verklagen können, wenn sie wegen demokratisch beschlossener Regulierungen nicht die erwarteten Profite erzielen.

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