Gefährder in Göttingen: Ein Polizei-Verdacht, aber nicht hinreichend für die Justiz

Seite 2: Anschlagsplanungen der beiden Gefährder "nicht konkret" genug

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Juristisch sieht das anders aus. Schon der Bericht des Göttinger Tageblattes vom 16. Februar (aktualisiert am 19. Februar) weist darauf hin, dass die Salafisten "offenbar vor einer Freilassung stehen". Die Frist des Langzeitgewahrsams laufe aus und ob die Generalstaatsanwaltschaft in Celle Handfestes habe, sei nicht klar.

Am 21. Februar teilte diese über ihren Sprecher Bernd Kolkmeier mit, dass die Anschlagsplanungen der beiden sogenannten Gefährder "nicht konkret" genug für strafrechtliche Ermittlungen seien.

Die Untersuchung der von der Polizei vorgelegten Unterlagen und Beweismittel habe zwar ergeben, dass die Männer Vorüberlegungen für einen Anschlag angestellt hätten, sagte Oberstaatsanwalt Kolkmeier. "Man hat diskutiert, was man machen könnte, und mehrere Möglichkeiten ins Auge gefasst", sagte Kolkmeier. "Es ging darum, entweder hier einen Anschlag durchzuführen oder nach Syrien auszureisen und sich dort an Kampfeinsätzen zu beteiligen." Für strafrechtliche Ermittlungen hätten sie aber eine konkrete Straftat beschlossen haben müssen.

FAZ

Auf freien Fuß sind die beiden Gefährder nicht. Der niedersächsische Innenminister Pistorius hatte Ende vergangener Woche die Abschiebung der beiden Gefährder angeordnet, weswegen sie aus dem Langzeitgewahrsam in Abschiebehaft in der Justizvollzugsanstalt Langenhagen kamen.

Daran ändere auch die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft nichts, wie sein Ministeriumssprecher betonte. Hier greife das Gefahrenabwehrrecht, erklärt er. Damit sollen "schädigende Ereignisse" verhindert werden, während das Strafrecht bereits erfolgte strafbare Handlungen sanktioniere.

Allerdings steht beiden Männern das Rechtsmittel offen, beim Bundesverwaltungsgericht Rechtsschutz gegen die Abschiebungsanordnung beantragen.

Der Algerier hat laut einer Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts diesen Antrag gestellt.

In dem dazu gehörigen Bericht des NDR wird die die radikalislamische Gruppe "Im Namen des Islam" damit zitiert, dass die bei der Razzia beschlagnahmten Waffen "einem Sammler gehören" und nicht den beiden festgenommenen Terrorverdächtigen. Sie wirft darüber hinaus der Polizei vor, dass sie bei dem Anti-Terror-Einsatz gegen das Grundgesetz verstoßen habe.