Geldsegen für Blogger?
VG Wort vergütet ab 2007 auch Internet-Texte
Ab 1. Januar 2007 führt die Verwertungsgesellschaft Wort das Metis-System für die Meldung von Texten im Internet ein. Metis soll den Missstand beheben, dass die Verwertungsgesellschaften zwar pauschale Kopierabgaben auf IT-Geräte fordern, bislang aber Veröffentlichungen im Netz bei der Ausschüttung vernachlässigten.
Der bürokratische Aufwand ist beträchtlich: Der Autor muss erst den kompletten Text und die URL, unter der dieser steht, kategorisieren und an die VG Wort senden. Sobald dort die Meldung vom Metis-System geprüft und akzeptiert wurde, erhält er eine Mail mit einer Buchstaben-Zahlen-Kombination, einem so genannten "Zähl-Pixel". Erst, wenn dieses Pixel über die Zeile nach dem -Tag in den HTML-Code der Seite eingebaut wurde, beginnt die Zählung der VG Wort, nach der sich dann der Ausschüttungsanteil bemessen soll. Bevor ein Text online ist, kann kein Zähl-Pixel implementiert werden.
Bei der Rechtsgrundlage verweist die VG Wort auf den § 7 Wahrnehmungsgesetz, wonach Verwertungsgesellschaften feste Regeln für die Verteilung aufstellen müssen. Die Satzung der Verwertungsgesellschaft überträgt die Befugnis zum Aufstellen dieser Regeln der Mitgliederversammlung, die das Metis-Sstem im Mai 2005 absegnete. Damit kann allerdings kein Verlag verpflichtet werden, Zähl-Pixel in seine Seiten einzubauen. Als Anreiz für Verlage dient, dass auch sie bei Einbau eines Pixels einen Anteil aus der Ausschüttung erhalten sollen. Das Geld dafür stammt nach Angaben des VG-Wort-Sprechers Dr. Thoms ausschließlich aus der Abgabe auf CD- und DVD-Brenner - ein Verlag muss also nichts zusätzlich einzahlen, um etwas herauszubekommen.
Die Verwertungsgesellschaften insgesamt beziehen seit dem Jahr 2001 6 € für jeden verkauften CD-Brenner. 2003 kam eine Abgabe in Höhe von 7,37 € für jeden verkauften DVD-Brenner hinzu. Einen Teil davon erhält die VG Wort. Im Jahr 2005 betrugen die Einnahmen der VG Wort aus der Brennerabgabe 10,64 Millionen €. Diese Einnahmen werden ab 2007 erstmals etwa zur Hälfte für Internet-Texte ausgeschüttet, der Rest geht in die Töpfe für Texte auf CDs, DVDs und in Printmedien. Laut VG Wort wurden auch von den Einnahmen aus den vergangenen Jahren Rückstellungen für die Internet-Ausschüttung vorgenommen, diese sollen jedoch nicht auf einmal verteilt werden. Über die Höhe des 2007 auszuschüttenden Anteils soll der Verwaltungsrat unter Berücksichtigung der eingegangenen Meldungen entscheiden.
Der Topf für die Internet-Auschüttungen könnte sich in nächster Zeit erheblich vergrößern, wenn über die beim Bundesgerichtshof anhängigen Verfahren zur genauen Höhe der Abgaben auf Drucker und PCs entschieden wird. Die IT-Industrie hat solche Abgaben bereits auf die Gerätepreise aufgeschlagen und häuft derzeit Rückstellungen an. Mit der Einführung des Metis-Systems versucht die VG Wort auch, oft kritisierte Ungereimtheiten in ihrer Ausschüttungspolitik zu mildern und dadurch ihre Position gegenüber der Gerätehersteller-Lobby in diesen Prozessen und in den Verhandlungen um eine Deckelung der Urheberrechtsabgaben im demnächst anstehenden "Zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle zu stärken (vgl. Bundesrat soll "urheberfeindlichen" Regierungsentwurf zum Urheberrecht korrigieren).
Laut Annette Wagner, der Metis-Expertin der VG Wort, können "geschlossene Beiträge ab 1.800 Anschlägen, die offen als Text oder in Form eines kostenfreien, nicht kopiergeschützten Downloads (PDF) im Internet stehen", gemeldet werden. Mit der Kontrolle, ob Werke kopiergeschützt sind, hält sich die VG Wort - anders als die Musikverwertungsgesellschaft GEMA - mittlerweile an die Vorgaben des Gesetzgebers, die eine sinnwidrige Ausschüttung von Kopierabgaben für kopiergeschützte Medien verbieten. Auch für die Meldung von Texten auf CD und DVD werden inzwischen Nachweise verlangt, dass die Medien nicht mit einem Kopierschutz versehen sind. Die für eine Teilnahme an der Ausschüttung weiter erforderliche Mindestzahl an Seitenaufrufen steht nach Angaben von Annette Wagner noch nicht endgültig fest. Derzeit wird mit einem Minimum vom 3.000 Hits jährlich gerechnet, die endgültige Untergrenze soll Mitte 2007 festgelegt werden.
Da die Veröffentlichung auf einer Verlagswebsite nicht Voraussetzung ist, könnte sich die Teilnahme am Metis-System auch für erfolgreiche Blogs lohnen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Blog-Software den Einbau des Zähl-Pixels zulässt, und dass die einzelnen Texte über dauerhafte URLs verfügen. Steht nämlich ein anderer als der eingesandte Text unter der URL, wird die Meldung zurückgewiesen. Auch wenn der Blog - etwa aus Gründen des besseren Schutzes vor Abmahnungen - im Ausland gehostet wird, kann er gemeldet werden. Die VG Wort zählt für die Ausschüttung allerdings nur die Zugriffe aus Deutschland. Nicht eindeutig geographisch zuordenbare Hits - darunter solche über TOR - fallen aus der Zählung heraus.
Ob das System ausreichend vor Missbrauch geschützt ist, wird sich herausstellen. Anders als mehrere Heise-Leser hält die VG Wort das von einer IVW-Tochter entwickelte System aufgrund eines TÜV-Zertifikats für sicher. Danach enthält Metis unter anderem Schutzmechanismen, die automatisch generierte Seitenaufrufe und Webcrawler ausfiltern sollen. Zu den technischen Details schweigt sich die Verwertungsgesellschaft aber lieber aus.