Großer Lauschangriff

Datenschützer kritisieren Bundesregierung

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Die Datenschützer sind mit dem ersten Bericht der rot-grünen Bundesregierung über die "Großen Lauschangriffe" zur Strafverfolgung im Jahr 1998 unzufrieden. Anläßlich der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder monierten sie gestern, dass der Bericht "keine effektive parlamentarische Kontrolle" gewährleistet. Grund: Wesentliche Angaben zur Effizienz der Maßnahme und den damit verbundenen Grundrechtseingriffen fehlen.

Unbekannt ist die Zahl der tatsächlich abgehörten Personen, welche Räume abgehört wurden, wie viel Abhörmaßnahmen wie lange angeordnet wurden, wieviele Verhaftungen vorgenommen werden konnten, wieviele Anklagen erhoben und zu wieviel Verurteilungen es aufgrund des "Großen Lauschangriffs" kam.

Erfasst wurde nur die Gesamtzahl der von der Anordnung Betroffenen, wobei zwischen Beschuldigten und nicht beschuldigten Wohnungsinhabern unterschieden wird. Von dem "Großen Lauschangriff" ist jedoch jeder betroffen, dessen gesprochenes Wort in der Wohnung abgehört wird. Betroffen sind daher auch unverdächtige Familienangehörige, Bekannte, Besucherinnen und Besucher.

Die Bundesregierung muss den Bundestag jährlich über die eingesetzten "Großen Lauschangriffe" unterrichten. Laut Paragraf 100 e der Strafprozessordnung (StPO) muss sie aufgrund von Mitteilungen der Staatsanwaltschaften der Länder den Bundestag über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der Maßnahmen unterrichten. Diese Berichte sollen eine laufende parlamentarische Kontrolle dieser mit intensiven Grundrechtseingriffen verbundenen Maßnahmen ermöglichen.

"Nur ein qualifizierter Bericht über die durchgeführten Großen Lauschangriffe", so der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht, Hansjürgen Garstka ermögliche jedoch "eine sachgerechte Bewertung der Effizienz und Intensität der damit verbundenen Grundrechtseingriffe."

"Wünschenswert" wäre es, so die Datenschützer, "wenn wie in den "Wire-tap-Reports" der USA die Anzahl der abgehörten Gespräche und die Anzahl der Gespräche, die mit dem Ermittlungsverfahren in Zusammenhang stehen, die Art der betroffenen Räume, die Anzahl und Dauer der angeordneten Verlängerungen der Maßnahme, die Zahl der Verhaftungen, Anklageerhebungen und Verurteilungen, zu denen die Maßnahme beigetragen hat, angegeben werden."