Grüne: Wahlkampf mit "Fake News"

Fussnoten

1

In diesem Zusammenhang zitiert er das Schwartmann-Praxishandbuch zum Medien-, IT- und Urheberrecht, in dem es heißt: "Erforderlich ist stets, dass das Originalwerk nicht gänzlich einverleibt wird, sondern dass sich die Parodie antithematisch mit dem parodierten Werk auseinandersetzt. Die bloße Verfremdung des Originals genügt nicht, wenn sie keine selbständige inhaltliche oder künstlerische Auseinandersetzung enthält." (Schwartmann, Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht, 3. Aufl. 2014, 1.3.2 Parodie, Rn. 102)

zurück zum Beitrag

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.