Grüne: Wahlkampf mit "Fake News"
Fussnoten
In diesem Zusammenhang zitiert er das Schwartmann-Praxishandbuch zum Medien-, IT- und Urheberrecht, in dem es heißt: "Erforderlich ist stets, dass das Originalwerk nicht gänzlich einverleibt wird, sondern dass sich die Parodie antithematisch mit dem parodierten Werk auseinandersetzt. Die bloße Verfremdung des Originals genügt nicht, wenn sie keine selbständige inhaltliche oder künstlerische Auseinandersetzung enthält." (Schwartmann, Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht, 3. Aufl. 2014, 1.3.2 Parodie, Rn. 102)
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