Guerilla-Sonnenenergie-Anlagen künftig in Deutschland erlaubt
Es geht vorwärts mit der Normenentwicklung, die einen sicheren Betrieb von Mini-PV-Anlagen auf deutschen Balkonen ermöglichen soll
Schon zu Anfang dieses Jahrzehnts wurde der Einsatz von Guerilla-PV-Anlagen diskutiert. Die Nutzung dieser Kleinanlagen, die einfach in eine Schuko-Steckdose der Wohnung eingesteckt wurden, war zumindest umstritten, wenn nicht gar unzulässig. Es gab damals kein elektrotechnisches Regelwerk, das einen sicheren Betrieb dieser Mini-Anlagen ermöglicht hätte. Die bestehenden Normen kannten diese Art der Stromeinspeisung nicht.
Nun hat VDE|DKE im vergangenen Jahr die Initiative ergriffen, um für steckbare Photovoltaikmodule, die auch als Balkon-PV, Plug-In-PV oder eben Guerilla-PV bezeichnet werden, die entsprechenden Normen anzupassen oder neu zu entwerfen. Dies wird jetzt in drei Feldern umgesetzt.
Im ersten Schritt geht es um einen Entwurf zur Ergänzung der bestehenden DIN (VDE 0100-551), der als Normentwurf1 veröffentlicht wurde. Dieser Entwurf betrifft den Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen, einschließlich des öffentlichen Stromverteilungsnetzes.
Im Rahmen seiner Entwicklung hatten die Experten über 300 Kommentare bewertet. Im Vorfeld der Intersolar in München hatte der VDE dann zur offiziellen Einspruchsberatung an einen runden Tisch eingeladen. Vertreten waren dort dann die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), das Elektrohandwerk, die Versicherungswirtschaft, die Komponentenhersteller, die Netzbetreiber sowie zahlreiche wissenschaftlichen Institute.
Ziel aller Teilnehmer am runden Tisch war nach Aussage des VDE: "Den steckbaren Mini-PV-Anlagen den Weg auf Deutschlands Balkone zu ebnen und gemeinsam die Anforderungen zu identifizieren, unter denen steckbare Photovoltaikmodule ohne Einschränkungen beim Thema Sicherheit betrieben werden können.″
Zum Ergebnis der offiziellen Einspruchsberatung am runden Tisch, das an alle Beteiligten verteilt wurde, wurden dann erneut Kommentare eingereicht. Diese wurden dann in einer weiteren Gesprächsrunde geklärt.
Veröffentlichung der Norm vermutlich Anfang 2019
Inzwischen wurde als erster Schritt die Nationale Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) veröffentlicht, die auch in die europäische und internationale Normung eingebracht werden soll. Jetzt können Netzbetreiber auf dieser Basis schon damit beginnen, für Laien verständliche unkomplizierte Anmeldeverfahren für Mini-PV-Anlagen zu entwickeln. Der Widerstand gegen normgerechte Anlagen sollte damit der Vergangenheit angehören.
Der zweite Schritt wird die Fertigstellung einer Produktnorm sein, mit welcher die Anforderungen an solche laienbedienbaren Geräte festgelegt werden. Dazu hat VDE|DKE auf Antrag der DGS ein Projekt gestartet, um die Anforderungen an die anzuschließenden steckbaren PV-Module festzulegen. Im Rahmen eines Workshops Ende 2016 rief VDE|DKE die Hersteller sowie das zuständige Normungs-Gremium ″Photovoltaische Solarenergie-Systeme″ an einen Tisch, um den Normungsantrag auf den Weg zu bringen. Mit einer Veröffentlichung dieser Norm durch VDE|DKE wird jedoch erst für Anfang 2019 gerechnet.
Als drittes Element neben den beschriebenen Anforderungen an die Errichtung sowie an das Produkt selbst wird derzeit an der Veröffentlichung einer weiteren Norm gearbeitet, die ebenfalls kurz vor der Fertigstellung steht. Dabei geht es um eine spezielle Energiesteckvorrichtung für die Einspeisung in einen separaten Stromkreis. Dieser Normentwurf wird derzeit unter der Nummer DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) bearbeitet.
Wer ist VDE|DKE?
Die DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE) erarbeitet Normen und Sicherheitsbestimmungen für die Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. Sie vertritt in diesem Zusammenhang die deutschen Interessen im Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC und in der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC).
Billige Mini-PV-Anlagen aus dem Online-Handel
Im Rahmen der Verbreitung der Mini-PV-Anlagen könnte in der näheren Zukunft ein neues Problem auftauchen, wenn Mini-PV-Anlagen verkauft werden, die mit Wechselrichtern ausgestattet sind, durch welche die vor dem Roll-out stehenden Smart Meter gestört werden.
Bei Online-Händlern, die ihre Waren über Zollfreilager innerhalb des EU-Binnenmarktes ausliefern, ist aufgrund der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Marktüberwachung hinsichtlich der Einhaltung der jetzt in der Entwicklung befindlichen Normen nicht gegeben.
Die Marktüberwachung müsste sich auf Testkäufe beschränken, könnte ein Verkaufsverbot jedoch in der Praxis aufgrund der inzwischen üblichen Lieferwege nicht durchsetzen. Wenn es sich bei einer solchen "Fehlfunktion" nicht um ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko handelt, wird es auch keine entsprechende Rapex-Meldung" geben.