Gut Ding will Weile haben
Der lange Kampf für Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern
Der Weg zur Informationsfreiheit ist in deutschen Landen ein sehr steiniger. Während sonst alle möglichen und vor allem unmöglichen Gesetze, Ideen oder Verordnungen der EU in Sicherheitsfragen umgesetzt werden, - siehe Vorratsdatenspeicherung dauert es bei Bürgerrechten erstaunlich lange. So gibt es immer noch nicht in allen Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz, obwohl bereits am 21. Februar 2002 der Europarat eine Empfehlung veröffentlichte, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Dem sind auch die meisten Länder gefolgt – sofern sie nicht ohnehin ein Informationsfreiheitsgesetz hatten – und das teilweise seit Jahrzehnten (Länderregierungen gegen Informationsfreiheit).
Besonders zögerlich zeigt sich die CSU in Bayern. Dort hatte die SPD-Fraktion am 01.02.2006 zum zweiten Mal einen verbesserten Entwurf für ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag eingebracht. Der erste Gesetzesentwurf stammte aus der vorherigen Legislaturperiode. Er wurde von der CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag abgelehnt In der Debatte verdeutlichte der CSU-Landtagsabgeordnete Alexander König, dass seine Partei auch weiterhin eine Akteneinsicht durch die Bayerischen Untertanen ablehnt. In seiner Rede erwähnte er selbst, dass die bayerischen Oppositionsparteien ein Informationsfreiheitsgesetz für den Freistaat bereits seit sechs Jahren vergeblich fordern:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie schon ausgeführt wurde, haben wir hier eine Wiederholungsveranstaltung. Im Jahre 2001 wurden schon einmal von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN jeweils Gesetzesentwürfe zu einem so genannten Bayerischen Informationsfreiheitsgesetz eingebracht. Das Bestreben geht dahin, jedem Bürger und jeder Bürgerin Zugang zu allen bei Behörden vorhandenen Akten zu gewähren. Die Frage ist, ob das erforderlich ist und ob das etwas bringt.
Alexander König
Ähnlicher Auffassung ist auch die CDU in Hessen und Baden-Württemberg, wo zuletzt Anträge von SPD und Grünen für ein Landes-IFG von der CDU-geführten Regierung abgebügelt wurden. Auch in Hessen werden verschiedene Initiativen seit dem Jahr 2000 stets abgelehnt, wie in den meisten CDU-regierten Bundesländern. In Sachsen-Anhalt verlangt die Opposition bereits seit dem Jahr 2000 ein IFG, in Niedersachsen wurde es zuletzt im Jahr 2004 abgelehnt.
Der CDU-Landesverband Baden-Württemberg führte in einem Brief an Telepolis aus, die Landesregierung sehe keinen Bedarf für ein Informationsfreiheitsgesetz. Erklärt wird dies mit dem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und mit der Angst vor Missbrauch:
Insbesondere die Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes in Nordrhein-Westfalen hat eindrucksvoll belegt, dass dieser Informationsanspruch vor allem von unbeteiligten Dritten massiv missbraucht wird. Denn dort hat Scientology flächendeckend Informationsanträge gestellt, um Informationen über Bürger und Unternehmen zu erhalten, die sicherlich nicht in die Hände einer solchen Organisation gehören.
Die CDU verweist weiterhin darauf, dass jeder Bürger in Baden-Württemberg Anspruch auf Auskünfte habe, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werde. Also weiterhin Amtsgeheimnis statt Transparenz.
Doch langsam kommt Bewegung auf. Im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte die Fraktion der Linkspartei/PDS in der 5. Legislaturperiode den "dritten Anlauf" unternommen, ein Informationszugangsgesetz auf den parlamentarischen Weg zu bringen. „Der Versuch wurde bereits in der 3. sowie 4. Wahlperiode gestartet, der Gesetzesentwurf unterlag aber leider der Diskontinuität bzw. wurde mehrheitlich abgelehnt. Der derzeitig eingebrachte Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit zur Beratung in den Ausschüssen.“
Nun rechnet die Linke Fraktion mit einer eigenen Vorlage seitens der Landesregierung. Allerdings teilte die CDU-Landtagsfraktion dem Autor mit, dass es dazu in Sachsen-Anhalt bisher lediglich „Überlegungen gibt, die jedoch noch nicht in ein offizielles Verfahren gemündet sind.“ „Leider“ – so die zuständige Referentin, Anne Poggemann, gegenüber Telepolis‚ “kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen geben.“ Bleibt abzuwarten, wie sich die SPD verhält, die in Magdeburg seit April 2006 mitregiert.
In Thüringen gibt es erste Zeichen für ein spätes Einlenken der CDU-Regierung, nachdem sie seit 2001 das Informationsrecht für ihre Bürger abgelehnt hatte. Sie beteiligt sich aber nun an einer ernsthaften Diskussion für ein Landesgesetz. Die dortige SPD-Opposition hatte zuletzt am 19.9.2006 einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht – der bisher nicht abgelehnt wurde.
In Rheinland-Pfalz, seit März 2006 vom derzeitigen SPD-Vorsitzenden Kurt Beck allein regiert, soll es angeblich bald ein IFG geben. Auf eine Anfrage von Telepolis erklärte eine Sprecherin der Landesregierung:
Das Innenministerium befürwortet daher ausdrücklich, den Bürgerinnen und Bürgern auch in Rheinland-Pfalz ein allgemeines Informationszugangsrecht zu gewähren, und hat auf der Arbeitsebene die Arbeiten zum Entwurf eines Landesinformationsfreiheitsgesetzes für Rheinland-Pfalz bereits aufgenommen. Dieses Papier soll im Laufe der nächsten Monate dem rheinland-pfälzischen Ministerrat zur grundsätzlichen Billigung vorgelegt werden.
Immerhin im CDU-regierten Nachbarland Saarland gibt es mittlerweile ein IFG, ebenso wie in Hamburg (CDU) in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen (SPD). In seiner persönlichen Bilanz über ein Jahr Informationsfreiheitsgesetz kommt der in Sachen IFG engagierte SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss zu dem Ergebnis, dass einmal erreichte Gesetze keineswegs sicher sind. So gab es in Berlin, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bereits erste Versuche, die Gesetze auf das mäßige Bundesniveau abzusenken. Die Parlamente haben diese Vorstöße bislang abgewehrt.
Auf Bundesebene gab es auf der Grundlage des seit 1.1.2006 geltenden Bundes-Informationsfreiheitsgesetz bis zum 31.12.2006 insgesamt 2.278 Anträge, von denen mehr als die Hälfte, nämlich 1.379 Anträge zur erhofften Akteneinsicht führten. Abgelehnt wurde der Aktenzugang in 410 Fällen. Dazu zählte auch der Antrag des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, der Einsicht in die Mautverträge des Bundesverkehrsministerium haben wollte. Wer sich einen ersten Überblick hinsichtlich der bisher nach dem IFG vorgelegten oder auch beantragten Akten verschaffen möchte, findet unter www.befreite-dokumente.de eine interessante Auflistung.