Haben Wahlen früher besser funktioniert?

Foto: Bernd Schwabe in Hannover. Lizenz: CC BY-SA 3.0

Aus Mecklenburg-Vorpommern werden Auffälligkeiten gemeldet, in Niedersachsen will die AfD die Kommunalwahl anfechten und in Österreich ist die Stichwahlwiederholung durch schadhafte Briefwahlunterlagen gefährdet

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Heute soll der Kreiswahlausschuß Mecklenburgische Seenplatte das endgültigen Wahlergebnis der Landtagswahl am letzten Sonntag feststellen. Davor wird möglicherweise ein recht unwahrscheinliches Wahlergebnis aus der Gemeinde Schönbeck korrigiert. Der ersten Veröffentlichung des Ergebnisses nach hatten dort 27,6 Prozent der Wähler mit Ihrer Erststimme für die AfD gestimmt, aber keiner davon hatte ihr seine Zweitstimme gegeben. Dafür kam Martin Sonneborns PARTEI dort angeblich auf 25,7 Prozent der Zweitstimmen.

Nimmt man nicht an, dass die Bewohner von Schönbeck mehr Humor haben als die aus anderen Dörfern, dann spricht einiges dafür, dass dieses vermeintliche Sensationsergebnis durch einen Übermittlungsfehler oder eine Spaltenverwechslung zustande kam.

[Update: Inzwischen wurde das Ergebnis korrigiert und mit einem Übertragungsfehler erklärt.]

Mit solchen Schlampereien erklärten sich in den letzten Jahren mehrere andere vermeintliche Sensationsergebnisse, zum Beispiel in der hessischen Gemeinde Sensbachtal (vgl. Wahlen: Schwachstelle Dateneingabe). Hätten diese Verwechslungen - die wahrscheinlich öfter vorkommen - zu weniger sensationellen Resultaten geführt, wären sie vielleicht nie aufgefallen und korrigiert worden

Wahlbeobachter ausgesperrt?

Außer aus Schönbeck wurden dem AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm zufolge noch andere Unregelmäßigkeiten nach der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet, die darauf hindeuten, dass man beim Auszählen die AfD mit ihrer Abspaltung ALFA verwechselt und die Stimmenanteile von null und 20 Prozent den falschen Parteien zugewiesen hat. Der Stralsunder AfD-Kandidat Matthias Laack, der der CDU-Kandidatin Ann Christin von Allwörden mit nur 56 Stimmen Rückstand unterlag, behauptet der Ostsee-Zeitung zufolge außerdem, dass man in einem der Wahllokale beim Auszählen der Stimmen 22 Minuten lang keine Wahlbeobachter hinein ließ. Bestätigt sich dieser Vorwurf, wäre das ein Wahlrechtsverstoß.

Niedersächsischer AfD-Vorsitzender sieht Chancengleichheit verletzt

In Niedersachsen, wo am 11. September Kommunalwahlen stattfinden, will die AfD diese Wahlen nach Informationen der Neuen Osnabrücker Zeitung auch dann anfechten, wenn es bei der Auszählung der Stimmen nicht zu solchen Unregelmäßigkeiten kommt. Der dortige Landesvorsitzende Armin-Paul Hampel sieht nämlich die Chancengleichheit verletzt, weil die AfD im Wahlkampf "flächendeckend" und "massiv bedroht" worden sei, weshalb sie nicht "mit den anderen Parteien auf gleicher Ebene um die Gunst der Wähler werben" habe können.

Ihm zufolge wurden nicht nur "50 bis 100 Prozent" der Wahlplakate untauglich gemacht und Infostände von gewalttätig auftretenden Personen belagert, sondern auch Gastwirte bedroht, weshalb die AfD große Schwierigkeiten gehabt habe, geeignete Räume für Wahlveranstaltungen zu finden. In Bergen bei Celle hätten Autonome einen Saal, in dem Frauke Petry sprechen sollte, "total verwüstet", anderswo seien Bürger "bedroht, abgedrängt, bespuckt und am Zugang behindert" worden. In Cuxhaven soll es sogar zu einem Brandanschlag gekommen sein.

Die Landesregierung und die von ihr geführte Polizei unternahmen seiner Ansicht nach nicht genug, um solche Straftaten zu unterbinden. In welchen Kreisen und Gemeinden konkret geklagt werden soll, ließ Hampel offen. Erst einmal möchte er "Wahlbeobachter in möglichst viele Wahlbereiche schicken".

Österreich: Aufgegangene Klebeflächen könnten Briefwahlstimmen ungültig machen

In Österreich lässt Innenminister Wolfgang Sobotka derzeit prüfen, ob die für den 2. Oktober geplante Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl termingerecht stattfinden kann. Der Grund dafür sind zahlreiche Meldungen über schadhafte Briefwahlunterlagen, die dazu führen können, dass Stimmen ohne Verschulden des Wählers ungültig werden, wenn sich etwa eine Verklebung löst. Juristen sind unterschiedlicher Meinung, ob diese schadhaften Unterlagen eine Rechtsgrundlage dafür bieten, die Wahl zu verschieben oder sie später anzufechten. Einer Anfechtung der ersten Stichwahl gab der österreichische Verfassungsgerichtshofes (VfGH) statt, nachdem sich herausstellte, dass es bei der Auszählung der Wahlkarten zu zahlreichen Regelverstößen gekommen war.

Die beiden Präsidentschaftsbewerber bemühen sich derweilen eifrig, Wähler jenseits ihrer eigenen Lager anzulocken: Der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer mit der Bemerkung, der ÖVP-Außenminister Sebastian Kurz "überziehe" mit seiner Orientierung am australischen Migrationsbegrenzungsvorbild - und der ehemalige Grünen-Chef Alexander van der Bellen mit der Äußerung, Asylkapazitäten bestünden "nicht uneingeschränkt".

Tschechischer Staatspräsident Zeman für Hofer

Hofer reist außerdem in Nachbarländer, um zu zeigen, dass sich Österreich mit ihm als Bundespräsidenten nicht isolieren würde. In Tschechien wird er vom dortigen Staatspräsidenten Miloš Zeman empfangen, der bereits vorher verlautbarte, dass er Hofer lieber als Wahlgewinner sähe als van der Bellen, weil er "die Grünen nicht mag". Vor 16 Jahren hatte Zeman ähnliches über die Freiheitlichen verlautbart, als diese vom damaligen Kanzler Schüssel in die österreichische Regierung aufgenommen wurden.

Außenminister Sebastian Kurz und eine Delegation von ÖVP-Politikern reisten bereits letzte Woche nach Tschechien. Der oberösterreichische Landeshauptmann Josef Pühringer brachte von dort einen neuen Vorschlag zur Lösung der Migrationskrise mit: Danach sollen die Leistungen für Asylbewerber europaweit angeglichen werden, damit es keinen Anreiz mehr gibt, aus anderen Staaten nach Deutschland, Österreich und Schweden abzuwandern. In Lettland beispielsweise sind praktisch alle Migranten, die das Land nach einer EU-Vereinbarung aufnahm, inzwischen nach Deutschland weiter gereist.