Handelsverbände wollen Abmahnmissbrauch bekämpfen

Seite 2: Änderungsvorschläge beim Abmahnrecht

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Die Verbände bekennen sich nach eigener Aussage zum Rechtsinstrument der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung und zu einer primär privatrechtlich organisierten Rechtsdurchsetzung, halten jedoch eine Anpassung des Wettbewerbsrechts dahingehend für erforderlich, dass aus ihrer Sicht bestehende Missbrauchsmöglichkeiten in Zukunft bestmöglich auszuschließen seien.

Eine Konkretisierung der Abmahn- und Klagebefugnis des abmahnenden ″Wettbewerbs-Vereins″. So soll dieser für eine Zulassung als klagebefugter Verein über eigene Juristen verfügen, welche die Abmahnungen für den Verein aussprechen. Er dürfe nicht nur als Plattform für die Aktivitäten von hinter dem jeweiligen ″Wettbewerbs-Verein″ stehenden Anwälten dienen.

Darüber hinaus müsse der Verein über ausreichende Mittel verfügen, um nicht nur Abmahnungen auszusprechen, sondern Prozesse führen zu können. Man fordert einen Nachweis, dass der Verein sich nicht nur mit Abmahnungen befasst und mittels dieser Abmahnungen finanziert, sondern auch Beratung und Informationen über Rechtslage im Wettbewerbsrecht anbietet, wobei dies durchaus auf die jeweiligen Vereinsmitglieder beschränkt sein dürfe.

Man fordert zudem, dass ein Wettbewerbs-Verein eine verifizierbare Mitgliederliste vorlegen müsse und diese Lister auch gegenüber den Abgemahnten veröffentlichen müsse. Bei Verbraucherschutzvereinen wolle man jedoch, nicht zuletzt aus datenschutzrechtlichen Gründen von der Veröffentlichung einer Mitgliederliste absehen.

Abgrenzung missbräuchlicher Abmahnungen nicht so einfach

Um die kritisierten missbräuchlichen Abmahnungen künftig unterbinden zu können, fordert man, dass die Wettbewerbs-Vereine ihre Tätigkeiten und Finanzen regelmäßig gegenüber dem Bundesamt der Justiz belegen müssen, wobei gleich die Frage auftaucht, was denn unter ″regelmäßig″ zu verstehen sei. Bei dieser Überprüfung sei nachzuweisen, welche Verfahren geführt würden. Im Rahmen dieser Überprüfung sollten Vereine, bei welchen erkennbar sei, dass sie aus finanziellem Eigeninteresse abmahnen, um hohe Vertragsstrafen geltend machen zu können, die Berechtigung für dieses Vorgehen möglicherweise verlieren. Und hier zeigt sich sehr deutlich, dass es auch weiterhin schwierig bleiben dürfte, für das Problem der missbräuchlichen Abmahnungen eine Lösung zu finden, die klar und für alle verständlich ist.

Die Verbände fordern jetzt vor der im September anstehenden Bundestagswahl von den politischen Parteien ein klares Bekenntnis zur privaten Rechtsdurchsetzung und gegen den grassierenden Abmahnmissbrauch. Und sie wollen die Zusage, dass unmittelbar nach der Bundestagswahl die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Defizite umgehend gesetzgeberisch angegangen werden.

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