Hate-Speech-Gesetzentwurf heimlich geändert
Seite 2: "Ende der Anonymität im Netz, wenn es um Meinungsäußerungen geht"?
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Dass der Medienrechtsexperte Niko Härting ein "Ende der Anonymität im Netz, wenn es um Meinungsäußerungen geht", und Markus Reuter ein "Klarnamen-Internet durch die Hintertür" befürchten, liegt aber an einer anderen Änderung: Einem umfassenderen richtervorbehaltslosen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei behaupteten "Persönlichkeitsrechtsverletzungen", mit dem Privatpersonen und Unternehmen an die Namens- und Adressdaten von Personen kommen können, die Soziale Medien nutzen oder in Foren posten.
"Solch ein Auskunftsanspruch", so Reuter, birgt erhebliche "Missbrauchspotenziale", weil sich Fanatiker damit "Adressen zur Bedrohung anderer 'im echten Leben' verschaffen" konnen - und wahrscheinlich auch werden.
Maas - oder andere Minister?
Aus der vorher genannten Voraussetzung, dass das Gesetz nur für Anbieter mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern gilt, hat man das "registriert" herausgenommen und damit deutlich mehr Rechtsunsicherheit geschaffen und den Anwendungsbereich potenziell erheblich vergrößert. Dafür wurde die Pflicht zum Einsatz teurer Upload-Filter herausgenommen, die das wiederholte Einstellen bemängelter Inhalte unterbinden sollten.
Auf die Frage, warum der sehr umfassend geänderte Entwurf nicht mit einer Pressemitteilung vorgestellt wurde, sondern erst über den Umweg EU an die Öffentlichkeit kam, weicht das Bundesjustizministerium auf den Hinweis aus, dass ja noch weitere Änderungen möglich seien.
Hinsichtlich der Anlässe für die einzelnen Änderungen verweist man allgemein auf den Gesetzgebungsprozess, bei dem andere Ministerien Wünsche äußern könnten, will aber keine konkrete Auskunft dazu geben, ob und wo genau das beim NetzDG-Entwurf der Fall war. Dadurch erweckt Maas' Ministerium ein wenig den Eindruck, als ob es hier möglicherweise die Aufmerksamkeit auf andere Ressorts lenken will, um den Bundesjustizminister aus der Schusslinie zu nehmen.
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