Ihr Innenministerium rät: "Kümmern Sie sich selbst um Ihre digitale Sicherheit"
Seite 2: “Ausmaß der Realitätsverweigerung macht sturzbetroffen“
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Wie es sich gehört, ging dieser Beratung bereits eine Anhörung von Experten voraus. Allerdings ließen diese Experten, darunter selbst der von der Union benannte Sachverständige, zum Erstaunen vieler Bundestagsabgeordneter kein gutes Haar am neuesten Projekt aus dem BMI. Auch hier wurde darüber berichtet.
"Wirtschaftsfeindlich, innovationsunfreundlich, nicht verfassungskonform", waren die wenig freundlichen Anmerkungen zum "IT-Unsicherheitsgesetz". Dies ficht aber einen Staatssekretär im Hause Seehofer nicht an. Solche unfreundlichen Formulierungen seien eine "Einzelmeinung".
Leider hatte Richter der Anhörung nicht beigewohnt. So übte er sich bei der Kampagnenvorstellung ungeniert im Selbstlob: Das Gesetz der Bundesregierung sei ein "Meilenstein, in dem die Sicherheit nochmal den aktuellen Bedrohungslagen angepasst wird".
Dem früheren Chefredakteur der Computer Zeitung, Peter Welchering, heute beim Deutschlandradio, war bei dieser Presse- Video-Konferenz die Fassungslosigkeit im Gesicht abzulesen. "Das Ausmaß der Realitätsverweigerung in dieser Bundesregierung macht mich sturzbetroffen", twitterte er kurz nach Ende der Pressekonferenz. Dabei waren vor deren raschem Abbruch noch nicht einmal alle Fragen gestellt, geschweige denn beantwortet worden.
Welche Fragen? Zum Beispiel die nach Staatstrojanern oder der gesetzlich beabsichtigten Weisung an das BSI, nur solche IT-Sicherheitslücken publik zu machen, mit deren Veröffentlichung die Sicherheitsbehörden von BKA bis Verfassungsschutz und BND auch einverstanden sind (§7b Abs. 3)?
So haben sich deutsche Normalbürgerinnen und -bürger ihre IT-Sicherheit und die "Sicherheitslücken", auf die sie bitte künftig selbst besser achten sollen, doch immer vorgestellt. Aber was heißt schon "Sicherheitslücke"? Dies sei ein falscher Begriff, beschied Präsident Schönbohm. Denn es ginge ja "nur" darum, "dass Qualitätsmängel eines Software-Herstellers ausgenutzt werden".
Der Gesetzentwurf genieße "hohe Anerkennung" befand Richter. Die Frage, wer denn diese "hohe Anerkennung" zolle, blieb auch auf mehrfache journalistische Nachfrage unbeantwortet. Vermutlich meint das BMI sich selbst und seine Sicherheitsbehörden.
Wer mag und ein gutes Nervenkostüm mitbringt, hat die Möglichkeit, die Veranstaltung vom 22.03. hier noch einmal anzusehen.
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