Ihr Innenministerium rät: "Kümmern Sie sich selbst um Ihre digitale 
Sicherheit"

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“Ausmaß der Realitätsverweigerung macht sturzbetroffen“

Wie es sich gehört, ging dieser Beratung bereits eine Anhörung von 
Experten voraus. Allerdings ließen diese Experten, darunter selbst der von 
der Union benannte Sachverständige, zum Erstaunen vieler 
Bundestagsabgeordneter kein gutes Haar am neuesten Projekt aus dem 
BMI. Auch hier wurde darüber 
berichtet.

"Wirtschaftsfeindlich, innovationsunfreundlich, nicht verfassungskonform", 
waren die wenig freundlichen Anmerkungen zum "IT-Unsicherheitsgesetz". 
Dies ficht aber einen Staatssekretär im Hause Seehofer nicht an. Solche 
unfreundlichen Formulierungen seien eine "Einzelmeinung".




Leider hatte Richter der Anhörung nicht beigewohnt. So übte er sich bei der 
Kampagnenvorstellung ungeniert im Selbstlob: Das Gesetz der 
Bundesregierung sei ein "Meilenstein, in dem die Sicherheit nochmal den 
aktuellen Bedrohungslagen angepasst wird".




Dem früheren Chefredakteur der Computer Zeitung, Peter 
Welchering, heute beim Deutschlandradio, war bei dieser Presse- 
Video-Konferenz die Fassungslosigkeit im Gesicht abzulesen. "Das Ausmaß 
der Realitätsverweigerung in dieser Bundesregierung macht mich 
sturzbetroffen", twitterte er kurz nach Ende der 
Pressekonferenz. Dabei waren vor deren raschem Abbruch noch nicht einmal alle 
Fragen gestellt, geschweige denn beantwortet worden.




Welche Fragen? Zum Beispiel die nach Staatstrojanern oder der gesetzlich 
beabsichtigten Weisung an das BSI, nur solche IT-Sicherheitslücken publik 
zu machen, mit deren Veröffentlichung die Sicherheitsbehörden von 
BKA bis Verfassungsschutz und BND auch einverstanden sind (§7b Abs. 
3)?

So haben sich deutsche Normalbürgerinnen und -bürger ihre IT-Sicherheit 
und die "Sicherheitslücken", auf die sie bitte künftig selbst besser achten 
sollen, doch immer vorgestellt. Aber was heißt schon "Sicherheitslücke"? 
Dies sei ein falscher Begriff, beschied Präsident Schönbohm. Denn es ginge 
ja "nur" darum, "dass Qualitätsmängel eines Software-Herstellers ausgenutzt 
werden".

Der Gesetzentwurf 
genieße "hohe Anerkennung" befand Richter. Die Frage, wer denn diese 
"hohe Anerkennung" zolle, blieb auch auf mehrfache journalistische 
Nachfrage unbeantwortet. Vermutlich meint das BMI sich selbst und seine 
Sicherheitsbehörden.

Wer mag und ein gutes Nervenkostüm mitbringt, hat die Möglichkeit, die 
Veranstaltung vom 22.03. hier noch einmal 
anzusehen.

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