Illegale Billionen-Geschäfte von Banken
Seite 2: "Kriminelle Handlungen von Einzelpersonen"
- Illegale Billionen-Geschäfte von Banken
- "Kriminelle Handlungen von Einzelpersonen"
- Auf einer Seite lesen
Einige der weltgrößten Finanzinistitute haben, darunter erneut die Deutsche Bank und JP Morgan, sogar weiterhin ihre dubiosen Geschäfte mit kriminellen Kunden gemacht, obwohl sie schon zuvor in den USA wegen Geldwäsche-Verstößen sanktioniert worden waren.
Die HSBC hatte zum Beispiel schon 2012 ein Strafverfahren wegen Geldwäsche-Verstöße für Drogenkartelle durch die Zahlung von 1,9 Milliarden US-Dollar abgewendet. Auch damals, wie im oben angeführten Fall bei der JP Morgan, wurde ein Bewährungszeitraum von fünf Jahren bestimmt, in dem Reformen durchgeführt werden sollten.
Doch aus den FinCEN Files geht hervor, dass die HSBC sogar während ihrer Bewährungszeit unter anderem Geld für mutmaßliche Geldwäscher der russischen Mafia transferiert hat und erneut sollen auch Drogengelder gewaschen worden sein. Man darf gespannt sein, ob nun entsprechende Strafermittlungen aufgenommen und die damals ausgesetzten Ermittlungen nun durchgeführt werden.
Interessant ist, wie die Banken sich wieder einmal zu den Vorgängen äußern - wenn sie sich äußern. Die Deutsche Bank tat die Vorgänge als "kriminelle Handlungen von Einzelpersonen". Sie seien umfassend untersucht, den Aufsichtsbehörden gemeldet und personelle Konsequenzen bis in die Vorstandsebene gezogen worden.
Das stimmt, so wurde mit Christian Sewing inzwischen ein Mann zum Chef der Bank gemacht, der nach den Recherchen von SZ, NDR und WDR im fraglichen Zeitraum der dubiosen Geschäfte Leiter der Konzernrevision war. Er hat also mindestens eine Verantwortung dafür gehabt, dass die Vorgänge nicht viel früher bemerkt wurden.
So habe Sewings frühere Abteilung 2014 Abläufe der Aktienhandels-Abteilung in Russland untersucht und hatte nichts Gravierendes zu beanstanden gehabt. Ohnehin wurde die Bank für Geldwäsche über Spiegelgeschäfte in Russland schon 2017 in den USA zu einer Strafe von 400 Millionen Euro verurteilt.
Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass in Medienberichten zu den gesamten Vorgängen wieder einmal nur über angebliche "Lücken im Kampf gegen die Geldwäsche" gesprochen wird. Aber von angeblichen "Lücken", die offensichtlich nie geschlossen werden oder geschlossen werden sollen, ist wahrlich schon seit vielen Jahren die Rede. So werden die Vorgänge verharmlost.
Die neuen Recherchen lassen nun auch den Präsidenten des Bundeskriminalamts schlecht aussehen, er treibt die Verharmlosung bis zum Lob der Banken. Auch Holger Münch hatte vor vier Jahren im Interview im Rahmen des Skandals um die Panama-Papers bei der Bekämpfung der Geldwäsche vor allem von Lücken im Nicht-Finanzsektor gesprochen. Das Verhalten der Banken hatte er hingegen sogar als vorbildlich bezeichnet. Dass davon keine Rede sein kann, ist längst klar. Aber auch diese Aussagen hatten sich recht schnell als bodenlos erwiesen, als es zwei Jahre danach zur Großrazzia bei der Deutschen Bank kam.
Man zeigt etwas Reue
Das Verhalten der Banken angesichts der Skandale ist eigentlich immer gleich. Man zeigt etwas Reue, räumt Versäumnisse in der Vergangenheit ein, gelobt Besserung und bezahlt eine Geldstrafe, um Schlimmeres abzuwenden. Die Deutsche Bank hat auf Fragen des Journalistennetzwerks in der üblichen Art und Weise geantwortet, wonach die Recherchen "keine neuen Informationen für uns oder unsere Aufsichtsbehörden" gebracht hätten. Die Vorgänge werden in die Vergangenheit verschoben und erklärt, die Deutsche Bank sei "jetzt eine andere Bank".
Dazu wurde selbstverständlich auch erklärt, dass "frühere Schwächen in unserem Kontrollsystem erkannt" worden seien. "Wir haben aus unseren Fehlern gelernt und sind die Probleme systematisch angegangen."
Allerdings: Welche Bedeutung hat all das, wenn sich die Banken weder an ihre eigenen Normen halten und die Geschäfte sogar nach Strafzahlungen einfach weiterführen und die Gesetze zur Geldwäsche wie durch die verzögerten Meldungen unterlaufen?
Für den Experten Tim White, der für die Beratungsfirma zur Bekämpfung von Geldwäsche AML Right arbeitet, ist klar, dass "die Banken durch die Fortsetzung dieser verdächtigen Transaktionen viel mehr Geld verdienen als sie mögliche Verstöße kosten". Jetzt könnte man natürlich argumentieren, dass die Strafen entsprechend deutlich erhöht werden müssten, damit sie die Institute wirklich schmerzen. Jedoch ist klar, dass das aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geschehen wird.
Schließlich werden die Großbanken als "too big to fail" eingestuft. Nach der Logik, die bisher angewendet wurde, kämen sie durch wirklich schmerzliche Strafen in Absturzgefahr und müssten dann wieder durch den Steuerzahler gerettet werden. Und derzeit, angesichts der sich anbahnenden neuen Bankenkrise wird längst wieder kräftig an Fusionen gearbeitet, um Großbanken zu noch größeren Banken zu machen.
So bliebe eigentlich nur übrig, die Großbanken zu zerschlagen, auch um die Risiken für das Finanzsystem zu beseitigen, um sie wirklich angreifen zu können. Im derzeit bestehenden Rahmen wäre es möglich, endlich das Strafrecht auszuschöpfen. Man dürfte sich auf keine Vergleiche einlassen. Die Straflosigkeit müsste beendet und die Verantwortlichen endlich ermittelt werden.
Ist das Strafrecht zu weich für exemplarische Strafen, muss es verschärft werden, um auf die Geldwäscher und Betrüger mit den weißen Kragen eine abschreckende Wirkung zu zeigen, die natürlich auch konsequent verurteilt und ihre Vermögen eingezogen werden müssten.
Die Antwort aus der Politik?
Doch steht die Frage, ob die politischen Verantwortlichen dazu bereit sind. Dafür spricht jedenfalls nicht, dass sogar der sozialdemokratische Kanzlerkandidat Olaf Scholz im Cum-Ex-Skandal massiv unter Beschuss steht. Nicht nur weil Hamburg unter Oberbürgermeister Scholz auf eine Steuerrückzahlung in Höhe von 90 Millionen Euro verzichtete, die schließlich verjährte. Ein Jahr später musste sogar der Bund Hamburg erst dazu zwingen, eine weitere Rückforderung von 43 Millionen Euro gegenüber der Warburg Bank wahrzunehmen.
Verändert hat sich dessen Gebaren offensichtlich nicht. Im Juni passierte ein Gesetz des Bundesfinanzministeriums den Bundestag, das Scholz bekanntlich nun leitet. Es ist seit dem 1. Juli in Kraft und hat es ebenfalls für die Steuerzahler in sich. Nach dem Gesetz, von der großen Koalition beschlossen, dürfen sogar verurteilte Steuerbetrüger des Cum-Ex-Skandals in vielen Fällen ihre "Beute" behalten.
Dass man ein Gesetz macht, um angeblich rückwirkend ertrickstes Geld abschöpfen zu können, aber zeitgleich eine weitere Regelung beschließt, um den neuen Beschluss wieder auszuhebeln, spricht Bände.