Im Bereich des Halbwahnsinns
"Auf Kosten des BMJ ess' ich gerne!" - Wie das Justizministerium demokratische Meinungsfindung in Sachen Urheberrecht praktiziert
Am 16. September wollte das Bundesministerium der Justiz in einem Symposion zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ermitteln, wie der "zweite Korb" der "Urheberrechtsreform" aussehen soll (vgl. Justizministerin will urheberrechtliche Vergütungen neu regeln). Die Teilnehmerliste bot einen interessanten Einblick in den Gesetzgebungsprozess: Insgesamt 546 Vertretern von Konzernen, Verbänden und Medienjuristen standen 22 Politiker und Ministerialbeamte, vier Vertreter von Bibliotheken und Archiven, zwei Vertreter der Kirchen, ein Vertreter der außerjuristischen akademischen Interessen und eine professionelle Verbraucherschützerin entgegen. Daneben waren noch sieben Journalisten und ganze zehn Normalverbraucher anwesend.
Die Vertreter der Konzerne, Verbände und Medienjuristen hatten zwar in Detailfragen verschiedene Ansichten, waren sich aber in einem entscheidenden Punkt einig: Verändert werden soll zu Lasten eines möglichst rechtlosen oder in Rechtsunsicherheit befindlichen Verbrauchers. Schon vor Beginn der Veranstaltung bearbeiten große Trauben von Konzern- und Verbandsvertretern die 22 Politiker und Ministerialbeamten, während sich die Medienjuristen selbst auf die Schulter klopfen: Sie sind die eindeutigsten Gewinner aus der neuen Rechtsunsicherheit und brauchen sich über ihre Zukunft keine Sorgen zu machen.
Möglichst viele Schultern
Gleich zu Beginn stellte Justizministerin Zypries klar, dass auf den Verbraucher eine Doppelbelastung zukommt und sprach sich für die Einführung einer Urheberrechtsabgabe auf digitale Kopien aus. Dabei will sie "Rahmenbedingungen schaffen" und die konkrete Ausgestaltung den Verhandlungspartnern überlassen. Die "Arbeit" der Formulierung weiterer Gesetzesänderung will sie dagegen "auf möglichst viele Schultern verteilen". Klar, dass bei diesem Satz die Augen der Konzern- und Verbandsvertreter aufleuchten: Ihnen wurde angeboten, sich das Gesetz selber zu schreiben.
Folgerichtig beschränkte sich der weitaus größte Teile der Beiträge auf den Vortrag mehr oder weniger umfassender Wünsche der eigenen Klientel (vgl. Musikindustrie will Recht auf Privatkopie drastisch einschränken). Am weitesten vor wagte sich dabei unter anderem Christian Sprang, Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der Monopolrenditen von 43% mit dem Aufwand für "language polishing" in englischsprachigen Aufsätzen deutscher Autoren zu rechtfertigen versuchte und meinte, wenn manche Verlage "Missbrauch" treiben würden (vgl. Content is King! oder die Diktatur des Kleingedruckten), wäre es nicht das geeignete Instrument, wenn der Gesetzgeber auch anderen Verlagen den potentiellen Missbrauch verbieten würde. Sprangs Forderung: Bibliotheken den Dokumentenversand verbieten und für die (dann verbotenen) Kopien durch ein "Leistungsschutzrecht für Verleger" einen größeren Anteil aus den Urheberrechtsabgaben beziehen.
Claus Grewenich vom Verband der Privatsender stellte eine ähnliche Forderung nach Doppelvergütung: Möglichst baldige Zwangsdigitalisierung zur Einführung von DRM-Fernsehen (vgl. Berlusconi setzt sich ins gemachte Nest) bei gleichzeitiger Ausschüttung von Urheberrechtsabgaben an die Sender für die "kreative Leistung" der Programmzusammenstellung. Auch VG-Wort-Vertreter Ferdinand Melichar wollte sich von beiden Kuchen ein Stück abschneiden und pries seine Verwertungsgesellschaft als potentiellen DRM-Dienstleister an, während er gleichzeitig Urheberrechtsabgaben forderte und nicht nur illegale, sondern auch legale kostenlose Angebote im Internet vom Gesetzgeber "bekämpfen" lassen will.
Weil mittlerweile auch beim Friseur Musik läuft
Bei soviel Mut zur Doppelvergütung wollte der Rest der Lobbyisten mit seinen Forderungen nicht zurückstehen: Gerd Gebhardt, Vorstandsvorsitzender der Phono-Verbände forderte, die Privatkopie ganz abzuschaffen und den Radiosendern vorschreiben bzw. verbieten zu können, was diese spielen. Eine Privatkopie ist seiner Ansicht nach deshalb nicht notwendig, weil "mittlerweile auch beim Friseur Musik läuft". Und ein Verbotsrecht gegenüber Radiosendern sei deshalb abrechnungs- und genehmigungstechnisch kein Problem "weil sowieso nur 500 Titel gespielt werden". Immerhin erkannte er die Notwendigkeit von Ausnahmen für den wissenschaftlichen Gebrauch an.
Ebenso wie Gebhardt forderte auch Mathias Schwarz, Vertreter der Filmindustrie, einen "Auskunftsanspruch" beim Internet-Provider und damit ein Stück Staatsgewalt in den Händen seines Verbandes; Wolfgang Schimmel, Vertreter der Gewerkschaft ver.di, widersprach nicht, sondern forderte stattdessen eine "doppelte Lizenzgebühr" für die "rechtswidrige Nutzung" von Medien und die möglichst schnelle Verabschiedung der neuen EU-Richtlinie zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, die auch geringe und unabsichtliche Urheberrechtsverletzungen unter harte Strafen zwingt.
Philips-Vertreter Gerry Wirtz gab in einer längeren und sehr schwer verständlichen Power-Point-Präsentation kund, dass der Gesetzgeber über Konsumentenrechte nichts zu sagen habe, da diese ohnehin längst "geplant und in die Geräte eingeführt" seien. Tatsächlich bot sein Vortrag ein eindrucksvolles Bild einer möglichen Zukunft der "Wissensgesellschaft": Offenbar waren seine Rechtschreibkorrektur und sein Deutschwörterbuch bereits DRM-geschützt - oder er konnte sich den Zugang nicht leisten. Sein Fazit: Man müsse sich nach den von den USA vorgegebenen Bedingungen richten, weil es in Europa keine technische Innovation gäbe.
"Auf Kosten des BMJ ess' ich gerne!" meinte Bitkom-Boss Bernhard Rohleder gutgelaunt, als er sich beim Gehen noch ein Käsebrötchen vom Büffet nahm. Für Rohleders Käsebrötchen zahlen nicht Politiker und Beamte, sondern letztendlich die Bürger - ebenso wie für seine anderen Wünsche, die ihm das Justizministerium erfüllen soll.
Bitte zitieren Sie mich da nicht
Im Laufe der Veranstaltung stellte sich heraus, dass die IT-Industrie versucht, die vom Bundesrat auf ihren Druck hin eingefügte Änderung des § 53, wonach von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" keine Kopien gemacht werden dürften, als Argument gegen eine Pauschalabgabe heranziehen will. Dabei steht sie allerdings auf rechtlich tönernen Füßen: Trotz anders lautender PR-Äußerungen der Medienindustrie verbietet die Regelung keineswegs jeden Download aus dem Netz, sondern schafft lediglich Rechtsunsicherheit. Die Regelung gilt unter Urheberrechtsjuristen nämlich als "gar nicht anwendbar" oder höchstens auf Filme vor ihrem Kinostart. Weil die meisten Medienjuristen aber von Verbänden oder Industriekunden leben, heißt es hier: "bitte zitieren Sie mich da nicht". So ist der Verbraucher auf die Propaganda der Medienindustrie angewiesen, die ihm einredet dass im Gesetz von "Kopien aus illegalen Quellen" anstatt von solchen aus "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" die Rede ist. Die Öffentlichkeit und die weitgehend ahnungslose Presse, die bedenkenlos die PR-Meldungen übernahm, wird noch etwa drei Jahre brauchen, bis sie über die Rechtsprechung erfährt, dass dem nicht so ist.
Nicht alle Forderungen waren so frivol wie die von Bitkom oder IFPI: Rolf Bolwin, Geschäftsführender Direktor des Theaterverbandes, wusste zu erzählen, dass das geltende Urheberrecht Theater zur Vernichtung der Aufzeichnungen ihrer Aufführungen zwingt und so massenhaft unwiederbringlich Material vernichtet. Unterstützung bekam Bolwin hier vom Vertreter des ZDF, der ausführte, dass die Nutzung von Archivmaterial in neuen Medien aufgrund der Vielzahl der Rechteinhaber, von denen viele nicht einmal auf Anschreiben reagierten, aufgrund umfassender Urheberverbotsrechte faktisch unmöglich ist.
Trotz der überwältigenden Mehrheit der Vertreter von Verbands- und Konzerninteressen wurden auch kritische Stimmen laut: So forderte Dr. Gabriele Beger, Beauftragte der Bibliotheksverbände die Umsetzung des Bibliotheksprivilegs aus der EU-Richtlinie. Die Wichtigkeit der Forderung ging allerdings in der Trockenheit des Vortrags unter.
Im Bereich des Halbwahnsinns
Auch Fred Breinersdorfer, Vorsitzender des Schriftstellerverbandes, plädierte eindringlich für eine Pauschalabgabe bei Beibehaltung des Rechts auf Privatkopie. Ein Teilverbot von Privatkopien gehört für ihn "in den Bereich des Halbwahnsinns" und wird, so Breinersdorfer, von der Bevölkerung nicht akzeptiert.
Reto Hilty, Direktor am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum wies darauf hin, dass der eigentliche Gegensatz nicht zwischen Urhebern und Verbrauchern, sondern zwischen Urhebern und der Kulturindustrie besteht und legte dar, dass der Urheber ganze 0,72 € aus dem Verkaufspreis einer 18 € teuren CD erhält. Während der Urheber von niedrigeren Preisen, weiterer Verbreitung und der "Veredelung" seiner Produkte durch andere profitiere, versuche die Kulturindustrie, dies zu verhindern. Das Urheberrecht sei, so Hilty, "ohne praktischen Nutzen für den Urheber" und behindere die Produktion von Werken durch "dogmatische Behinderungen", "schwerfällige Dauerbindungen an Erben" und "unklare Nutzungsrechte". Als einziger erwähnte Hilty auch Erkenntnisse aus der Motivationsforschung, die eher eine Verwendung der Urheberrechtsabgaben für eine Künstler-Grundversorgung als eine Ausschüttung an die Verwertungsgesellschaften oder gar eine zusätzliche Verbraucherbelastung durch DRM nahe legen.
Eva-Maria Michel vom WDR war die inhaltliche und rhetorische Überraschung des Symposions: Sie legte dar, dass bereits der erste Korb der "Urheberrechtsreform" das Zitatrecht erheblich einschränkt: Will ein Dokumentarfilmer ein Zitat aus einem nur auf DVD erhältlichen Film verwenden, muss er dazu den Kopierschutz umgehen - und könnte sich dabei nicht auf das Urheberrecht, sondern nur auf die Verfassung direkt berufen.
Dr. Alexander Peukert vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum kritisierte die Doppelbelastung von Verbrauchern, die DRM-Preissteigerungen bezahlen und gleichzeitig mit Urheberechtsabgaben belastet werden sollen. Er sprach auch als einziger das Problem der Verteilung von Urheberrechtsabgaben an Firmen an, die kopiergeschützte Medien herstellen. Davon allerdings wollten weder Medienkonzerne noch Verwertungsgesellschaften etwas hören und ignorierten Peukerts Argumente einfach.
Die eindrucksvollste Kritik kam von Dr. Volker Grassmuck von der Berliner Humboldt-Universität, der bemerkte, dass nach dem ausgiebigem Verlegerschutz im ersten Korb nun der Nutzerschutz dran sei. Dieser lasse sich durch die Umsetzung von Urheberrechtsschranken in Verbindung mit Pauschalabgaben wesentlich besser und einfacher verwirklichen, als in einem Digital Rights-Management-System (vgl. Lizenz zum Schröpfen), für das erst neue Regulierungsorgane geschaffen werden müssten - also eine "Regulierungsbehörde DRM" analog zur RegTP oder ein "DRM-TÜV". Ein durchaus interessanter Gedanke: Tatsächlich dürfte bei 0190-Betrügern schon pavlovsches Speicheln über die Möglichkeiten von DRM eingesetzt haben: Etabliert sich erst einmal ein Micropayment-System für den völlig unregulierten Bereich, können ahnungslosen Benutzern wertlose Mediendateien mit langen Lizenzvereinbarungen untergejubelt werden, in denen sich der Benutzer einverstanden erklärt, dass sich das Stück dreimal am Tag unbemerkt von selbst abspielt und ihm dafür jedes Mal 1000 € abgebucht werden ...