Im Fall einer Trans-Frau: Gericht verbietet Portal Nius demonstrative Bezeichnung als Mann
Gerichtsurteil im Fall einer Trans-Frau: Portal Nius zur Achtung der Menschenwürde verpflichtet. Unterschiede zu Fall Khelif bei Olympischen Spielen.
Das Nachrichtenportal Nius hat in einem Rechtsstreit gegen eine transidente Frau vor dem Landgericht in Frankfurt am Main verloren. Gegenstand des Disputs: Nius hatte die Trans-Frau mehrfach demonstrativ und – angesichts der Ausrichtung dieser Seite – offenbar politisch motiviert als Mann bezeichnet.
Nius verliert Rechtsstreit gegen transidente Frau
Der Fall sorgt vor allem vor dem Hintergrund der Kontroverse um die intersexuelle Boxerin Imame Khelif bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris für Aufmerksamkeit. Beide Fälle sind allerdings anders gelagert. Khelif ist eine intersexuelle Person; in ihrem Fall hatten Mediziner und Biologen fachlich begründete Zweifel an der Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees angemeldet, sie gegen biologische Frauen antreten zu lassen. Im Fall von Nius handelt es sich bei der kritisierten Frau um eine Transperson.
Vor diesem Hintergrund hat das Landgericht in Frankfurt am Main auf die Wahrung der Menschenwürde der transidenten Frau beharrt. Das Gericht entschied, dass die falsche Anrede einer transidenten Frau als Mann einen Angriff auf ihre Menschenwürde darstellt und verbot dem Portal die Verbreitung von Fotos und Klarnamen der Betroffenen (Az. 2- 03 O 275/24).
Auch das ist ein Unterschied zum Fall von Khelif: Die intersexuelle Boxerin ist eine Person des öffentlichen Interesses, die sonst unbekannte deutsche Transfrau nicht.
Streit um Mitgliedschaft im Frauenfitnessstudio eskaliert
Auslöser des Rechtsstreits in Frankfurt am Main war die Ablehnung der Mitgliedschaft der transidenten Frau in einem Frauenfitnessstudio in Erlangen, die ihre Geschlechtsidentität klar als weiblich definiert, aber keine operative Geschlechtsangleichung vorgenommen hat.
Die Betreiberin des Studios argumentierte, das Konzept des Schutzraums für Frauen schließe transidente Frauen aus. Eine gütliche Einigung scheiterte, und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes schlug eine Entschädigung von 1.000 Euro vor, um den Streit beizulegen.
Nius berichtete über den Fall und bezeichnete die Frau als Mann, was von der transidenten Frau und ihrer Rechtsvertretung, unterstützt durch die TIN Rechtshilfe und Rechtsanwältin Katrin Giere, angefochten wurde. Das LG Frankfurt folgte der Argumentation, dass solche Bezeichnungen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde darstellen.
Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen bei Persönlichkeitsrechten
Zusätzlich untersagte das Gericht die Veröffentlichung von Fotos, die die Transidentität der Frau infrage stellen könnten, gestützt auf das Recht am eigenen Bild nach §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz. Die Anonymität der Frau wurde geschützt, indem die Veröffentlichung ihres Klarnamens untersagt wurde, da dies das informationelle Selbstbestimmungsrecht verletze.
Das LG Frankfurt ließ allerdings Äußerungen zur Mitgliedspolitik des Fitnessstudios und die Meinung, dass die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman die Frau unterstütze, unter Berufung auf die Meinungsfreiheit zu. Die Vorwürfe der Frau, dies stelle eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, wurden abgelehnt.
Das Urteil stärkt die Rechte von transidenten Personen gegenüber der Presse, die ihre Identität missachtet. Es zeigt die Grenzen der Meinungsfreiheit auf, wenn diese mit den Persönlichkeitsrechten anderer kollidieren. Die Antidiskriminierungsstelle scheiterte indes mit Unterlassungsanträgen gegen Nius. Das Gericht entschied, dass die Behörde nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werde.