Immobilien erben wird ab 2023 teurer – für die Mittelschicht
Seite 2: Unternehmensvermögen kann von Fiskus gerettet werden
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Die Studie "Steuerprivilegien bei Erbschaften und Schenkungen" zeigt nun: Durch eine Ausnahmeregelung im Erbrecht kann Unternehmensvermögen mitunter steuerfrei vererbt werden.
In dem Zeitraum zwischen 2009 und 2020 geschah dies laut Studie in 3.630 Fällen mit Vermögenswerten von mindestens 20 Millionen Euro. Auf diese wenigen Fälle entfielen allerdings 64 Prozent des gesamten weitergereichten und steuerbefreiten Vermögens – insgesamt knapp 260 Milliarden Euro. Erbschafts- und Schenkungsanteile von mindestens 250 Millionen Euro machten rund ein Viertel des gesamten steuerbefreiten Vermögens aus – profitiert hätten laut Studie davon 173 Erben.
Die Studie ergab weiter, dass auch Kinder von diesen steuerfreien Erbschaften profitieren. Zwölf Prozent dieser Unternehmensübertragungen entfielen demnach auf Kinder unter 14 Jahren. In 40 Fällen sei ihnen ein Vermögen von mindestens 250 Millionen Euro vermacht worden, insgesamt rund 33,3 Milliarden Euro – und zu 99 Prozent blieben sie steuerfrei.
Die Trickkiste der Reichen, sich arm zu rechnen, ist groß, schreibt Walter-Borjans. Und sie kann auf das deutsche Erbrecht aufbauen.
Voraussetzung für die Verschonung ist nämlich nicht nur die ansonsten gefährdete Weiterführung des Unternehmens oder die Sicherung von Arbeitsplätzen, sondern auch, dass die Erbin respektive der Erbe die Steuer bezahlen kann, ohne das Betriebsvermögen anzutasten. Darüber hinaus bleibt die Hälfte des Privatvermögens für den Fiskus tabu.
Norbert Walter-Borjans
Mit anderen Worten: Steuern zahlt nur, wer sie aus ihrem Privatvermögen leisten kann – und im Erbfall wollen dann viele der Reichen nicht dazu in der Lage sein. Möglichkeiten, sich zu drücken, gebe es viele, so Walter-Borjans.
Entweder man investiert vor dem Erbfall möglichst viel in das Unternehmen. Nach Vollzug der Erbschaft holt man es sich dann wieder zurück. Oder man gründet eine Familienstiftung, in die das Unternehmen eingebracht wird. Wenn diese Stiftung keine Mittel über die Unternehmensanteile hinaus besitzt, ist sie "arm", weil sie für die Steuerzahlung auf das Betriebsvermögen zurückgreifen müsste. Deshalb wird sie verschont.
Die wirklich Reichen, so Walter-Borjans, werden durch das deutsche Erbrecht mitunter wie arme Schlucker behandelt. Auf diesem Wege entstehe nicht nur ein Geldadel, sondern aus der Demokratie werde nach und nach eine "Erb-Plutokratie".
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