Impfpflicht? Wunschdenken!
Seite 3: Vergleich mit der Masern-Impfung hinkt
- Impfpflicht? Wunschdenken!
- Wen schützen die Corona-Impfungen mittel- und unmittelbar?
- Vergleich mit der Masern-Impfung hinkt
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Der Ärzteverband Marburger Bund hat sich nun bei seiner Hauptversammlung dennoch für eine Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen ausgesprochen und dabei den Vergleich zur obligatorischen Masern-Impfung angestrengt. Doch dabei gibt es erhebliche Unterschiede, wie eine Infoseite von Regierung und Fachinstituten bestätigt. Dort heißt es zur Wirksamkeit und sterilen Immunität der Masern-Impfung:
Die zweimalige Masern-Schutzimpfung schützt 98 bis 99 Prozent der Geimpften. Damit gehört die Masern-Schutzimpfung zu den wirksamsten Impfungen überhaupt. (…) Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass das abgeschwächte Masern-Impfvirus nach der Impfung ausgeschieden oder auf weitere Kontaktpersonen übertragen wird.
Viele dieser Fragen der konkreten Ausgestaltung einer möglichen Impfpflicht werden in der Debatte bislang ausgespart. Die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags geben einen - wenn auch vagen - Eindruck, wie schwierig ein solches Unterfangen wäre.
Bei der Bundeswehr, heißt es dort, sei im Zuge der "soldatischen Gesunderhaltungspflicht" zwar der Basis-Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Keuchhusten, Grippe, Mumps, Masern, Hepatitis und FSME verpflichtend, um eine Schwächung der Einsatzbereitschaft militärischer Verbände zu vermeiden, Ausnahmen müssen begründet werden (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2020, Az. 2 WNB 8.20). Eine Corona-Impfpflicht gibt es aber bislang selbst im Soldatengesetz nicht.
Allgemein gelten dürfte die Einschätzung der Parlamentsjuristen in Bezug auf eine Impfpflicht bei Kindern. Es müsse "eine gewisse Gefahr bestehen, gemessen anhand von Inzidenz- und anderer wissenschaftlicher Werte, um die Erforderlichkeit einer Impfpflicht zu rechtfertigen".
Die Universität Konstanz übrigens hat im Frühjahr 2020 rund 2.600 Personen hinsichtlich ihrer Bereitschaft zur freiwilligen Impfung und möglicher Reaktionen auf eine Impfpflicht befragt und diese Befragung im Herbst wiederholt. Die freiwillige Impfbereitschaft blieb mit zwei Dritteln unverändert hoch. Bei einer Impfpflicht hingegen würden sich nur noch zwischen 28 und 44 Prozent der Befragten impfen lassen.
Redaktioneller Hinweis: Der Passus zur Wirksamkeit der zugelassenen Vakzine und den Impfdurchbrüchen wurde gegenüber einer früheren Version dieses Textes angepasst und das Konzept der Wirksamkeit genauer erklärt. Es ging nicht um einen unmittelbaren Vergleich der Zahlen, sondern um das Aufzeigen von Trends zur erhofften Effizienz der Impfungen.