Impfpflicht? Wunschdenken!

Seite 2: Wen schützen die Corona-Impfungen mittel- und unmittelbar?

Schwerwiegender aber wäre die Frage, ob die Impfung gegen Sars-CoV-2 und seine Varianten einen derart umfassenden Schutz bietet, dass eine obligatorische Impfung gerechtfertigt ist. Und das ist die große offene Flanke der Befürworter einer Impfpflicht.

Denn mit zunehmender Dauer der Impfkampagne nach "teleskopierten", also zeitlich verkürzten und sich überschneidenden Phase-I bis -III-Studien, mehren sich die Zweifel an einer – Achtung! – für eine Impfpflicht hinreichenden Wirksamkeit der Vakzine.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist zwar darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit, schwer an Covid-19 zu erkranken, bei den vollständig geimpften Personen um etwa 90 Prozent geringer ist als bei den nicht geimpften Personen, was eine Immunisierung – wieder Achtung! – sinnvoll macht. Auch bezeichnet das RKI die Impfdurchbrüche, also die Infektion trotz Impfung, als "äußerst gering" und "erwartbar".

Dennoch mussten die Hoffnungen in die bei uns in der EU zugelassenen Corona-Vakzine seit Beginn der Impfkampagne mehrfach gedämpft werden. War zu Beginn etwa bei dem mRNA-Impfstoff von Biontech und Pfizer noch von einer "Wirksamkeit" von 95 Prozent die Rede, was bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, an dem Virus zu erkranken, bei geimpften Probanden um diesen Prozentsatz geringer war als bei der Placebo-Gruppe. Doch diese zu Beginn der Impfkampagne werbewirksam verbreiteten Angaben stellten nur eine Momentaufnahme dar.

Die Impfdurchbrüche haben sich erst später gezeigt und bleiben eine Variable. Zuletzt waren 34,5 Prozent der über 60 Jahre alten Intensivpatienten, die zwischen dem 10. Oktober und dem 31. Oktober vom Robert Koch-Institut (RKI) registriert wurden und an Covid-19 erkrankt waren, geimpft. Vor allem diese Alterskohorte bedarf bei einer Erkrankung intensivmedizinischer Pflege.

Zugleich hat sich die Erkenntnis eingestellt, dass durch die Impfungen keine sterile Immunität erreicht werden kann. Befürworter einer sektoralen oder allgemeinen Impfpflicht argumentieren an dieser Stelle mit der Virenlast und der daraus resultierenden höheren Infektiosität Nicht-Geimpfter. Ob dieses Argument bei etwaigen juristischen Auseinandersetzungen Bestand hätte, ist unklar.