"Impfsurv": Charité will Studie zu Nebenwirkung nach Corona-Impfung binnen 14 Tagen prüfen
Seite 4: MDR steht zu eigener Berichterstattung über Impfsurv-Studie
- "Impfsurv": Charité will Studie zu Nebenwirkung nach Corona-Impfung binnen 14 Tagen prüfen
- Entscheidung von Charité zu Impfsurv wird im Netz politisiert
- Wissenschaftssenat Berlin zu Impfsurv: "Keine Einflussnahme"
- MDR steht zu eigener Berichterstattung über Impfsurv-Studie
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Die Debatte über die Impfsurv-Studie beschränkt sich indes nicht nur auf die Berliner Politik und die Charité. Auch der MDR, der der Studie Anfang Mai erst landesweite Aufmerksamkeit beschert hatte, ist indirekt betroffen. Dort war der ursprüngliche Beitrag über Matthes Studie und Interpretation, auf den sich in einer ersten Meldung auch Telepolis bezogen hatte, zeitweise offline genommen worden.
Dazu hatte ein Sprecher des Senders gegenüber Telepolis zunächst erklärt, der Beitrag sei "zur Prüfung eines Sachverhalts kurzzeitig offline" gewesen, "inzwischen ist er wieder unverändert online. Unsere Komplettsendungen waren und sind durchgängig verfügbar in der ARD-Mediathek."
Journalistisch sieht man in der Leipziger MDR-Zentrale kein Problem, auch nicht nach der Entscheidung der Charité: "Unsere Beiträge zum Thema Impfnebenwirkungen sind Ergebnis langer und intensiver Recherchen", fügte der Sprecher des Senders auf Nachfrage am Mittwoch dieser Woche an:
Selbstverständlich verfolgen wir die Diskussion um die ImpfSurv-Studie der Charité. Die Kritik daran prüfen wir gegenwärtig gründlich. Wir sind dazu mit Expertinnen und Experten und Beteiligten im Gespräch. Die Ergebnisse der internen Überprüfung der Studie durch die Charité fließen in unsere Bewertung und Berichterstattung ein.__MDR-Sprecher
Trotz rückläufiger Corona-Zahlen ist die Aufmerksamkeit für das Impfthema groß. Am heutigen Mittwoch erst hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht zurückgewiesen.
Die Regelung, nach denen sich Mitarbeitende in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen oder auch ambulanten Einrichtungen den Nachweis einer Covid-19-Impfung oder der Genesung von der Krankheit vorlegen müssen, um weiterarbeiten zu dürfen, ist damit rechtens.