Indexsäuberungen bei Google
US-Optimierer zieht vor Gericht
Letzte Woche säuberte Google seinen deutschen Index. Vor dem Weihnachtsgeschäft, ließ Googles Softwareguru Matt Cutts auf der Konferenz von Searchenginewatch in München vergangen Woche vernehmen, werde eine weitere Säuberungswelle durchgeführt.
Angeblich beruhen die Säuberungen auf Traffic-Analysen. Doch einige Suchmaschinenoptimierer fühlen sich ungerecht behandelt: Ihre Optimierungsbemühungen sind im Google-Index nicht mehr aufzufinden. Andere, ähnlich erfolgreiche Optimierungen hingegen sind sehr wohl noch zu finden - nur wurden diese in den letzten Wochen in den einschlägigen Foren wie den Suchmaschinentricks oder in Zeitungsartikeln nicht diskutiert.
Wie objektiv sind also die Indexsäuberungen? Gibt es einen einheitlichen Standard oder säubert Google per Hand und auf Zuruf? Und hat Google das Recht, nach seinem Gutdünken das Ranking zu verändern? Noch wünschen sich deutsche Suchmaschinenoptimierer "runde Tische" mit den Suchmaschinen (vgl. Vom Wettrüsten zwischen Suchmaschinen und Suchmaschinenoptimierern). Der DMMV, der bereits einige Optimierer mit einigen Suchmaschinen zusammengebracht hat, könnte hier seine Rolle ausbauen - doch noch sitzt Google nicht mit am Tisch. Dabei drohen einige Optimierer bereits unverhohlen, die Säuberungen mit neuen Optimierungen rückgängig zu machen: "Wenn eine Seite rausfliegt, sind zehn neue Seiten in petto", heißt es in der Szene. Das würde den Index jedoch noch mehr belasten.
Der ehemalige Geschäftsführer von Altavista Deutschland, Mathias Schmitz, meint angesichts dieser unverhohlenen Kriegsdrohungen, dass eine Suchmaschine sich erst gar nicht auf die Optimierer, sondern auf die Kunden der Optimierer konzentrieren sollte: Sie sollten gezielt aus dem Index herausgenommen werden. In Deutschland würde das jedoch fast sämtliche große Versandhauskonzerne betreffen.
In den USA hingegen versuchen die Suchmaschinen-Optmierer bereits ihren Platz im Index vor Gericht einzuklagen, beziehungsweise Schadensersatz zu fordern. Ausgelöst hat den jüngsten Gerichtsstreit jedoch nicht etwa eine Indexsperrung, sondern lediglich die Änderung des Pageranks. So bezifferte der Optimierer "Search King Inc." den Schaden auf 75.000 Dollar, nachdem Google Search King's Optimierungsseiten von Rang 7 auf 4 abwertete. Die Höchstzahl von 10 haben übrigens nur wenige - zum Beispiel Google selbst. Auf Rang 9 ist beispielsweise das nicht-kommerzielle Projekt Gutenberg, während der Heise-Verlag wie andere überregionale, bedeutende Verlage Rang 8 einnimmt.
Nach Ansicht von "Search King" habe Google "dem Unternehmenruf geschadet und seinen Wert herabgesetzt". Der gerichtsfeste Nachweis, dass die Abwertung von Google gezielt vorgenommen wurde, dürfte "Search King" jedoch schwer fallen. Google seinerseits verwies darauf, dass es rechtliche Angelegenheiten grundsätzlich nicht kommentiere. Ein Sprecher verwies zudem darauf, dass die Algorithmen regelmäßig überprüft und verändert werden, um die Qualität zu verbessern.