Indien rüstet auf für den E-Commerce
Das erste der geplanten Cybergesetze steht vor der Verabschiedung
Die indische Regierung will nicht nur schnell die Telekommunikationsinfrastruktur im ganzen Land ausbauen, so dass möglichst viele Menschen Zugang zu Telefonen, zu Computern und zum Internet haben, sondern auch im E-Commerce aufholen. Zu diesem Zweck sollen eine ganze Reihe sogenannten Cybergesetze verabschiedet werden, die wie die Anerkennung digitaler Signaturen, die Einführung der Kryptographie, die Definition von Computerkriminalität, Copyrightgesetze und solche zum Schutz des geistigen Eigentums den schnellen Ausbau des E-Commerce sichern.
Als erstes der Gesetze steht das Informationstechnologiegesetz an, das noch in diesem Jahr verabschiedet werden könnte. Geregelt wird damit die gesetzliche Grundlage für kommerzielle Transaktionen über das Internet und für Alternativen zu bislang auf Papierdokumenten beruhenden Verfahren der Kommunikation und Archivierung von Informationen, um den Austausch von elektronischen Dokumenten mit den Behörden oder die elektronische Mitteilung von Informationen seitens der Behörden zu erleichtern. Digitale Signaturen sollen der handschriftlichen Unterzeichnung von Dokumenten gleichgestellt werden, allerdings sieht der Gesetzentwurf vor, dass niemand darauf bestehen kann, dass irgendeine Behörde auch tatsächlich irgendein Dokument in der Form einer elektronischen Datei akzeptieren, erzeugen, herausgeben oder aufbewahren oder eine finanzielle Transaktion in elektronsicher Form durchführen muss.
Die Gleichstellung digitaler Signaturen und Dokumente geht in dem Gesetz mit einer ganzen Reihe von Straftatbeständen einher, die als Computerkriminalität geahndet werden, um Betrügereien und Manipulationen zu verhindern. Überdies ist die Ernennung eines Kontrolleurs seitens der Regierung für alle damit zusammenhängenden Fragen vorgesehen, der vor allem die Zertifizierungsinstanzen überwachen und lizenzieren soll, bei denen Schlüssel hinterlegt werden. Wenn der Kontrolleur hinreichend von der Notwendigkeit oder Angemessenheit überzeugt ist, dass es "im Interesse der Souveränität und Integrität von Indien, der nationalen Sicherheit, der freundschaftlichen Beziehungen zu anderen Staaten oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder zur Verhinderung von Aufhetzung" liegt, Informationen abzuhören, so kann er jede dafür geeignete Behörde dazu befugen. Die Zertifizierungsinstanzen müssen dann alle Möglichkeiten und technische Hilfen zur Verfügung stellen, die Information zu entschlüsseln. Bei Zuwiderhandlung ist eine Gefängnisstrafe bis zu sieben Jahren vorgesehen. Neben dem Kontrolleur soll noch eine Appellationsgericht eingerichtet werden, um Streitfälle zwischen dem Kontrolleur und einer Partei zu verhandeln. Der oder die Richter des "Cyber Regulations Appellate Tribunal" wird bzw. werden wiederum von der Regierung benannt.