Justizskandal um Julian Assange: Außenministerin Baerbock äußert zaghaft Kritik
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Mitten aus dem Bundestagswahlkampf, der die Grünen-Politikerin wenige Wochen später an die Spitze des Auswärtigen Amtes befördern sollte, bekräftigte das "Team Annalena Baerbock" weiterhin:
Aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention im Umgang mit Julian Assange – allen voran gegen das Verbot von Folter (Art. 3), gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5), gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6) und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten (Art. 7) – schließen wir uns der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. Januar 2020 sowie dem Appell des UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer an und fordern die sofortige Freilassung von Julian Assange.
Team Annalena Baerbock, abgeordnetenwatch.de, 14. September 2021
Wenige Wochen später tauschte Baerbock ihr PR-Team gegen den Außenamtsstaatssekretär Andreas Michaelis ein.
Die Auswirkungen auf Thema und Positionierung sind frappierend, wie Michaelis' weisungsgemäße Antwort auf eine Parlamentsanfrage zeigt, über die Telepolis im Februar exklusiv berichtete:
Die Bundesregierung verfolgt den Auslieferungsprozess gegen Herrn Julian Assange, weiterhin sehr aufmerksam, ebenso wie die öffentlich verfügbaren Berichte über seinen Gesundheitszustand.
Nach Kenntnis der Bundesregierung dauert das Auslieferungsverfahren gegen Herrn Assange weiterhin an. Die Verteidigung von Herrn Assange hat eine Überprüfung, des Urteils des Londoner High Courts vom 10. Dezember 2021 durch den britischen Obersten Gerichtshof beantragt, der über die Annahme dieses Antrags noch nicht entschieden hat.
Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Rechtstaatlichkeit, des Verfahrens und des Vorgehens der britischen Justiz zu zweifeln.
Auswärtiges Amt, 09.02.2022