Kein Anfangsverdacht, keine Befristung, keine Zweckbindung

Bundesrat segnet Vorratspeicherung ab

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Der Bundesrat hat heute den Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern" mit der Mehrheit der Union-geführten Länder angenommen. Damit wird auf Antrag von Bayern und Thüringen die bisherige Höchstspeicherfrist für Nutzungs- und Verbindungsdaten in eine Mindestspeicherfrist verwandelt. Sowohl Polizei, als auch Geheimdienste können auf die gespeicherten Daten zurückgreifen.

Für welchen Zeitraum die Provider die Daten speichern müssen, wird nicht der Gesetzgeber, sondern die Exekutive per Rechtsverordnung festlegen können. Anders als das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz, das im April erstmals die Speicheranordnung ermöglichte, verlangt das neue Gesetz keine Zweckbindung oder Befristung. Die Datenspeicherung ist auch an keinen konkreten Anfangsverdacht gebunden. Die Betreiber müssen unentgeltlich die Daten zur Verfügung stellen.

Außerdem erweiterte der Bundesrat den Einsatz von IMSI-Catchern zu Strafverfolgungszwecken, um den Standort eingeschalteter Mobilgeräte ermitteln zu können. So soll der IMSI-Catcher nicht nur zur Terrorismusverfolgung eingesetzt werden dürfen, sondern in jedem Strafverfahren.

Ob der Bundestag noch in dieser Legislativperiode über das Gesetz abstimmen wird, ist ungewiss. Der forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jörg Tauss kündigte bereits entschlossenen Widerstand an: "Dieses Maß an Überwachung wäre das Ende der freiheitlichen Informationsgesellschaft und das Ende des Datenschutzes in Deutschland." Er glaubt, dass der erforderliche technische Aufwand für die Datenspeicherung und -Auswertung "alle bisher bekannten Dimensionen, einschließlich der Stasi", sprengt.

Das Europäische Parlament hatte gestern in zweiter Lesung die Vorratsspeicherung nach einer heftigen Kontroverse erlaubt und damit seine bisherige Position aus erster Lesung widerrufen. Aus europäischer Sicht steht damit der Bundesratsinitiative nichts entgegen. Dies ist nicht erstaunlich, da die Verbindungsdaten vor allem für die Verfolgung von Straftaten im internationalen Datennetz benötigt werden. Dies macht nur Sinn, wenn möglichst viele Länder Daten speichern. Entsprechend hatte schon vor Jahren die G8-Arbeitsgruppe "High-Tech-Crime" eine Speicheranordnung gefordert. Diese sollte jedoch anders als die pauschale Vorratsspeicherung zweckgebunden und befristet sein.

Datenschützer hatten die Vorratsspeicherung bereits im Vorfeld als Aushebelung des bisherigen Telekommunikations-Datenschutzrechts massiv kritisiert. Der Deutsche Anwaltsverein sieht jetzt den "Big Brother im Internet" kommen. Das Gesetz stehe "im krassen Widerspruch zu den Rechten der Bürgerinnen und Bürger aus dem Grundgesetz". Dieses biete jedoch Abwehrrechte gegen den Staat, indem es vor übermäßiger Kontrolle schützen soll.