Klimaforscher mahnen stärkere Emissionsreduktion bis 2030 an

Seite 2: Uneinigkeit über die geplante Strukturwandelkommission

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für den Kohleausstieg zuständig soll in Deutschland ja laut Koalitionsvertrag die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" sein, die unter anderem auch ein Ausstiegsdatum festlegen soll - und das bis Ende dieses Jahres.

Nun ist über Zusammensetzung und Agenda dieser Kommission weiterhin so gut wie gar nichts bekannt. Verschiedenen Presseberichten zufolge streiten sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesumweltministerin Svenja Schulze um die Zuständigkeit für diese Kommission. Zunächst hatte Altmaier die Verantwortung für die Kommission beim Wirtschaftsministerium verortet, nun hat sich Schulze zu Wort gemeldet, dass beide Ministerien gleichermaßen betroffen seien.

Ebenfalls unbekannt ist, wer in dem Gremium vertreten sein wird. Im Koalitionsvertrag ist hier von unterschiedlichen Akteuren "aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften, sowie betroffenen Ländern und Regionen" die Rede.

Die großen Umweltverbände BUND, Nabu, WWF, Deutscher Naturschutzring, Greenpeace, Umwelthilfe und Germanwatch haben vergangene Woche Bedingungen für die Mitarbeit in der Strukturwandelkommission gestellt. Dazu zählen eine ausgewogene Besetzung, eine gemeinsame Federführung von Wirtschafts- und Umweltministerium und ein Sofortprogramm, um das Klimaziel für 2020 noch zu erreichen, das auch parallel zur Berufung der Kommission schon umgesetzt werden müsse. Zur Einhaltung der Klimaziele müsse die Kohleverstromung schon vor 2020 "massiv gedrosselt" werden.

Selbstredend sind diese Forderungen sofort auf Kritik von Seiten der Energie- und Bergbaugewerkschaft IG BCE gestoßen.

In der Praxis geht der Braunkohletagebau dann auch ungehindert weiter: Die Bezirksregierung Arnsberg hat vergangene Woche den Betriebsplan für den Tagebau Hambach bis 2020 genehmigt. Damit darf die größte Tagebaugrube Deutschlands erweitert werden und dafür ab Oktober 2018 der Hambacher Forst weiter gerodet werden.

In diesem Winter waren die Rodungen auf Antrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) durch das Oberverwaltungsgericht Münster gestoppt worden. Der Rechtsstreit dreht sich unter anderem um die Frage, ob der unter Artenschutzaspekten besonders wertvolle Hambacher Forst eigentlich als Schutzgebiet nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen werden müsste. Die Bezirksregierung Arnsberg argumentiert in der Genehmigung des weiteren Betriebsplans aber: "Die bereits vorhandenen Schutzgebiete sind ausreichend, um Arten und Lebensräume zu schützen."

Es ist zu erwarten, dass der BUND Nordrhein-Westfalen weitere rechtliche Schritte einlegen wird, außerdem gewinnt die Auseinandersetzung um den Erhalt des Hambacher Forsts zunehmend an politischer Symbolkraft, so dass bis zur neuen Rodungssaison mit zahlreichen Protesten zu rechnen ist.