Klimaschutz: CDU-Chefin laviert herum

Seite 2: Monopolprofit ein wenig geschmälert

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Und zu guter Letzt die gute Nachricht der Woche. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat den Verbrauchern Kosten in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro erspart, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schätzt.

Demnach muss die Bundesnetzagentur den Übertragungsnetzbetreibern keine höheren Renditen einräumen. Diesen waren die bewilligten 6,91 bzw. 5,12 Eigenkapitalrenditen für ihr Monopolgeschäft zu wenig, weshalb sie vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf geklagt und dort Recht bekommen hatten. Dagegen hatte die Netzagentur vor dem BGH Beschwerde eingelegt, der nun stattgegeben wurde.

Das Übertragungsnetz stellt den mit Höchstspannung (Meist 380 zum Teil 220 Kilovolt) betriebenen Teil der elektrischen Netzinfrastruktur da. (Hier eine Karte in PDF-Format.) Die hohe Spannung ist notwendig, um den Leitungsverlust über große Entfernungen nicht zu hoch werden zu lassen. Nur so ist es möglich, Strom über Ländergrenzen hinweg oder von Nord- nach Süddeutschland zu transportieren.

Der Verlust ist aber immer noch beachtlich. Die Welt zitiert Angaben von Siemens, wonach in den üblichen Wechselspannungsleitungen auf 800 Kilometer fast zehn Prozent der elektrischen Energie verloren geht.

Wie dem auch sei, die vier Netzbetreiber 50Hertz Transmission, Amprion, Tennet TSO und TransnetBW, teilen sich den deutschen Kuchen in historisch gewachsenen und meist nicht besonders sinnvoll zugeschnittenen Zonen. Vor der sogenannten Liberalisierung des Strommarktes gehörten sie den Konzernen Vattenfall, RWE, E.on und EnBW und sind zum Teil noch heute eng mit diesen verbandelt. In ihren jeweiligen Zonen haben sie ein Monopol inne.

Ihre Einnahmen bestreiten sie aus den Netzentgelten, die die Verbraucher in unterschiedlichem Maße bezahlen. In der Regel gilt dabei ähnliches wie bei anderen Komponenten des Strompreises: Private und andere Kleinverbraucher bezahlen oft erheblich mehr als industrielle Großabnehmer. Privatkunden und kleine Gewerbebetriebe zahlten 2018 durchschnittlich rund 7,5 Cent pro Kilowattstunde für Netz und Zähler. Diesen Posten teilen sich allerdings Versorgungsunternehmen und Übertragungsnetzbetreiber.

Eigentlich müssten die Netzentgelte jetzt sinken, denn bis Jahresanfang 2019 lagen ihnen noch höhere Renditen zu Grunde. Die Netzagentur hatte den Unternehmen auf Neu-Investitionen 9,05 Prozent und auf den Bestand 7,14 Prozent zugestanden. Staatlich garantierte Monopolgewinne sozusagen.

Es ginge auch anders...

Während die DUH sich für die Verbraucher freut, findet der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft das BGH-Urteil nicht nachvollziehbar. Die festgelegte Höhe der Eigenkapitalverzinsung gehöre zu den niedrigsten in ganz Europa. Ein im Auftrag des BDEW erstellte Gutachten habe gezeigt, dass die Zinssätze in Deutschland 0,79 Prozentpunkte unter dem europäischen Durchschnitt liegen.

0,79 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt. Da fällt es schwer, sich eines sarkastischen Kommentars zu enthalten. Aber vielleicht abschließend der Hinweis auf Dänemark, wo seinerzeit mit der sogenannten Liberalisierung des Strommarktes das Übertragungsnetz einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft übertragen wurde. Diese arbeitet ohne Gewinn und investiert ihren geringen Überschuss in Forschung und Entwicklung.

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Ziel: Das Netz für die erneuerbaren Energieträger fit zu machen, Speicher zu entwickeln und die dezentrale Struktur der Stromerzeugung zu unterstützen. Das Ergebnis: Dänemark hat eines der weltweit stabilsten Netze, zahlreiche dezentrale Blockheizkraftwerke und einen Anteil der Windenergie an der Stromversorgung von durchschnittlich rund 50 und manchmal auch über 100 Prozent.