Kostenfaktor Gesundheit: Das Flickwerk der deutschen Krankenhausfinanzierung

Seite 2: Öffentliche Hände als Geldgeber

Ein weiterer Finanzierungsstrom erfolgt über die Bundesländer. Dieser betrifft in erster Linie die investiven Maßnahmen. Die Krankenhäuser besitzen einen Rechtsanspruch auf entsprechende staatliche Förderung. Im Falle von Neubauten müssen diese jedoch in ein entsprechendes Investitionsprogramm des jeweiligen Landes aufgenommen werden.

Auch hier sorgt der deutsche Föderalismus für große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Die zweckgebundenen Fördermittel sollen die unter Beachtung des Versorgungsauftrages notwendigen Investitionskosten nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit decken. Daneben gibt es spezielle Einzelförderungen für langfristige Investitionen wie Neubauten oder umfassende Sanierungen.

Daneben gibt es eine Pauschalförderung, die sich der Anzahl der Planbetten orientiert. Diese Pauschalförderung setzt sich inzwischen aus einer Grundpauschale und einer Leistungspauschale zusammen. Die Grundpauschale betrifft nicht zuletzt die Vorhaltekosten, wie sie für die benötigten Ausbildungsplätze anfallen. Die Leistungspauschale orientiert sich an der Zahl der im jeweiligen Krankenhaus stationär behandelten Personen.

Wenn die Bundesregierung wie im Falle der Intensivpflegebetten Mittel für die Sachausstattung von Krankenhäusern anbietet, können die Länder diese Maßnahmen reduzieren. Nicht zuletzt aus diesem Grund gab es aus den Bundesländern keinen Widerstand dagegen, dass Krankenhäuser mit ausreichend Lagermöglichkeiten in Betten investiert haben, für die kein Pflegepersonal verfügbar war.

Da sich eine Vereinheitlichung der Zuwendungen der Länder trotz aller Versuche in der Vergangenheit nicht erreichen ließ, drängt der Bund inzwischen verstärkt in diesen Bereich und stellt in beträchtlichem Umfang Mittel für Investitionen der Krankenhäuser bereit.