Krankenhausreform: Ampel setzt auf ambulante Versorgung und höhere Beiträge

Eine Nahaufnahme eines medizinischen Fachpersonals in Peelings mit gekreuzten Armen und einem Stethoskop um den Hals.

(Bild: EliteExposure / Shutterstock.com )

Ampel will mit Reform medizinische Versorgung sichern. Krankenhäuser sollen künftig ambulante Leistungen anbieten dürfen. Doch wer soll das bezahlen?

Die Ampel, genauer die Gesundheitspolitiker der Ampelkoalition gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister haben sich auf 51 Änderungsanträge für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geeinigt und damit die Weichen für eine Verabschiedung des Gesetzes am 17. oder 18. Oktober gelegt. Wenn jetzt Protest aus allen Richtungen kommt, scheint man wohl eine gute Auswahl getroffen zu haben.

Neu im kommenden KHVVG ist, dass Krankenhäuser in bestimmten Fällen auch ambulante fachärztliche Versorgung übernehmen dürfen. Fachärzte können aus kleinen Häusern heraus praktizieren und so die Lücken, die der Fachärztemangel geschlagen hat, schließen. In der Ärzteschaft hatte zuletzt schon die Erlaubnis für Kliniken, ambulante allgemeinärztliche Leistungen anzubieten, für Entrüstung gesorgt.

So einfach, wie sich das der unbedarfte Patient vorstellt, der auf der Suche nach einem Facharzttermin schier verzweifelt, ist die Neuentwicklung jedoch nicht. Die Möglichkeit zur ambulanten fachärztlichen Versorgung sollen Kliniken allerdings nur in nicht zulassungsbeschränkten Gebieten bekommen und nur die Sicherstellungshäuser und Häuser der sektorübergreifenden Versorgung seien dazu befugt.

Warum mehr Studienplätze für Mediziner die Versorgung nicht verbessern

Eine Erleichterung des Zugangs zum Medizinstudium scheint eine Lösung zur besseren medizinischen Versorgung zu sein, aber dies scheint nur so, weil die Realität von diesen Wunschvorstellungen der Politik deutlich abweicht.

Bei weitem nicht jeder Medizinstudent, der sein Studium erfolgreich abgeschlossen hat, will danach auch als Arzt praktizieren. Rund 140.000 Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit gibt es in Deutschland. Somit arbeitet fast jeder dritte Arzt nicht in der direkten Patientenversorgung. Zudem wachsen die Möglichkeiten für Mediziner abseits der Arztpraxen kräftig.

Ärzte mit eigener Praxis, tragen das Unternehmensrisiko selbst und nicht umsonst wächst der Einfluss der Facharztketten, in der Hand von branchenfremden Investoren, die Ärzte nur noch anstellen. Daneben wächst der Markt für Medizininformatiker beziehungsweise Ärzte mit dieser Zusatzqualifikation. Sie sind sowohl in Kliniken, in der Pharmaindustrie als auch in Softwarefirmen und Unternehmensberatungen gefragt. Je kräftiger die Bürokratie im Gesundheitswesen wächst, desto mehr steigt diese Nachfrage.

Umbau der Krankenhauslandschaft offenkundig notwendig

Dass die medizinische Versorgung vorwiegend auf dem Land den Bedarf nicht deckt, ist schon seit Langem bekannt. Der Reformbedarf bei der medizinischen Versorgung ist offenkundig. Mit der Krankenhausreform soll die Krankenhauslandschaft so umgebaut werden, dass die Menschen zukünftig bundesweit bedarfsgerecht und qualitätsgesichert versorgt werden.

Was hierbei vollständig ausgeblendet wird, ist die Frage, wie die Krankenhausreform finanziert werden soll. So stellt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis fest:

Aber die Augen vor den immer größer werdenden Finanzproblemen der gesetzlichen Krankenversicherung zu verschließen, ist keine Zukunftsoption. Im nächsten Jahr steigen die Ausgaben für die Krankenhausversorgung um über 7 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Mehrausgaben aus der Krankenhausreform ab 2027 mit jährlich über 3 Milliarden Euro. Hiervon umfasst sind 2,5 Milliarden. Euro pro Jahr für den Krankenhaustransformationsfonds, um zehn Jahre lang die Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren.

Der notwendige Auf- und Umbau der stationären Versorgung sei jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und liege deshalb klar in der Finanzierungsverantwortung des Staates. Keinesfalls dürfe die Krankenhausreform nur durch immer weiter steigende GKV-Beitragsmittel gezahlt werden.

Genau darauf setzt jedoch Gesundheitsminister Lauterbach, der Ende August ankündigte, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kommenden Jahr steigen werden. ″Beim Beitragssatz werden wir wohl einen Anstieg sehen″, sagte Lauterbach im September dem Stern. Das liege daran, dass in der Vergangenheit wichtige Reformen ausgeblieben seien.

Lauterbach erklärte, mit den steigenden Beitragseinnahmen würde auch die Krankenhausreform finanziert. Erhielten die Krankenhäuser nun keine finanzielle Unterstützung, würden viele davon das rettende Ufer der Krankenhausreform nicht erreichen. Das müsse verhindert werden. Jetzt sei die Phase, in der wir Geld in die Hand nehmen müssen, merkte Lauterbach an, auch das der Beitragszahler.

Beitragsgelder sollen nach Willen des Bundesgesundheitsministeriums in die Finanzierung des Transformationsfonds fließen, der von Bund und Ländern in den kommenden zehn Jahren mit rund 50 Milliarden Euro bestückt werden soll. Der Transformationsfonds startet allerdings erst 2026. Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes soll der im Gesetzentwurf vorgelegte Transformationsfonds jedoch verfassungswidrig sein.

Sollten die Kosten der Krankenhausreform vom Steuerzahler übernommen werden?

Nach Ansicht der gesetzlichen Kassen gibt es einen zentralen sozialpolitischen Unterschied, ob die Krankenkassen aus ihren Beiträgen etwas finanzieren oder der Bund aus Steuergeldern.

Wenn die gesetzliche Krankenversicherung etwas finanziert, dann wird dies nur aus den Beiträgen der 58 Millionen Mitglieder und von deren Arbeitgebern finanziert. Dabei zahlen Gutverdienende nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Wer 10.000 oder 15.000 Euro im Monat verdient, zahlt also nicht mehr als jemand, der 6.000 Euro verdient. Bei der Steuer gibt es keine Bemessungsgrenze, sondern im Gegenteil eine Progression.