Künast-Fall als Testballon für eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Fussnoten
Das Landgericht Berlin verweist in seinem Zurteil auf einen Gesetzesentwurf der gründen NRW-Landtagsfraktion. Die Redaktion erhielt dazu eine Mitteilung von Roland Appel (1983-1990 Mitarbeiter, Koordinator des Arbeitskreis Recht und Gesellschaft der Grünen im Bundestag, MdL Die Grünen im Landtag NRW von 1990-2000), die wir hier wiedergeben wollen:
"Der - auch vom Gericht - zitierte Sachverhalt ist falsch dargestellt. Es gab 1985 keine Landtagsfraktion der Grünen in NRW (diese kamen erst am 2.6.1990 erstmalig in den Landtag NRW), folglich auch keinen Gesetzesantrag. Es gab einen "Beschluß" einer selbsternannten "Arbeitsgemeinschaft Schwule und Päderasten"(SchwuP) zur Streichung von § 176 der jedoch entgegen den Parteistatuten veröffentlicht wurde. Dies war nie offizielle Parteibeschlusslage."
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