LED-Lampen: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie besser nicht

Seite 2: Was kann die Marktüberwachung gegen LED-Beleuchtungen machen, die stören?

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Tauchen Produkte auf dem deutschen Markt auf sind sie ein Fall für die Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn. Dort hat man inzwischen auch ein kleines Budget, um Testkäufe vorzunehmen. Produkte, die den einschlägigen Vorschriften nicht entsprechen, werden dann ganz schnell vom Markt genommen.

Dies funktioniert nach Auskunft der BNetzA inzwischen auch bei Handelsplattformen wie Amazon Marketplace oder ebay ziemlich zügig. Auch bei Online-Anbieter, die über eine in Deutschland registrierte Website (.de) verfügen, soll die Verbannung sehr effizient erfolgen. Deutlich schwerer tut man sich bei der Marktüberwachung mit Anbietern, die zwar ein deutschsprachiges Angebot ins Netz gestellt haben, jedoch ihren Sitz außerhalb der EU haben und deren Firmennamen mal so und mal so lautet, als ob er immer wieder neu aus einer chinesischen Sprache übersetzt wurde.

Fulfillment-Center sind bislang nicht zu packen

Läuft der Versand dann auch noch über ein Fulfillment-Center innerhalb der EU, aber außerhalb der Bundesrepublik, hat auch der deutsche Zoll keinen Zugriff auf eine Sendung, die ein Produkt enthält, das hierzulande nicht marktfähig ist, weil es die hierzulande bestehenden Vorschriften nicht einhält. Diese Situation ist keinesfalls neu und wurde schon vor zwei Jahren von eco, dem Verband der Internetwirtschaft, angeprangert.

Der Zoll des Landes, in welchem solch ein Produkt in die EU eingeführt wird, das dann in ein anderes Land weitergereicht wird, scheint gerne ein Auge zuzudrücken. Er hätte mit der zolltechnischen Bearbeitung ja nur Aufwand, aber kaum Nutzen, müssen alle Zollgebühren doch nach Brüssel abgeführt werden. Wenn die Ware wieder ausgeführt wird, bleibt dem betroffene EU-Mitgliedsstaat nicht einmal die Einfuhrumsatzsteuer, weil diese mit dem Export ja wieder erstattet werden kann.

Die Marktüberwachung steht diesem Scheunentor für den Import nicht marktfähiger Produkte bislang ziemlich hilflos gegenüber. Eine globale Marktüberwachung wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Den chinesischen Herstellern der mangelhaften Ware kann man in diesem Zusammenhang auch keinen begründeten Vorwurf machen. Sie wissen in vielen Fällen gar nicht, wohin ihre Erzeugnisse geliefert werden und welche Vorschriften sie einhalten müssen.

Diese Information hat dann eher einer der Zwischenhändler und lässt die Produkte dann den Wünschen seines Handelskunden entsprechend konfektionieren. Dann werden Namen und Produktdaten festgelegt und mit dem Tampondrucker auf dem Produkt angebracht. Wenn der Abnehmer darauf besteht, dass eine CE-Kennzeichnung auf dem Produkt zu finden ist, dann bekommt er diese auch. Genauso wird mit der nach der WEEE-Richtlinie vorgeschriebenen durchgestrichenen Mülltonne und ihrem Unterstrich vorgegangen. Für die Konformitätserklärungen bedient man sich dann gerne entsprechender Dokumente des Wettbewerbs, die einer Bildbearbeitung unterzogen werden.

Qualität aus China?

An dieser Vorgehensweise wird sich erst etwas ändern, wenn es für die chinesischen Produzenten und ihre Handelspartner vorteilhaft wird, nur noch solche LED-Lampen anzubieten, welche die in Europa geltenden Vorschriften auch erfüllen. Solange jedoch keine verbindlichen Normen und Prüfvorschriften vorliegen, bewegen sich alle Forderungen an die chinesische Lieferkette auf dünnem Eis und der Preis bleibt als einziges Kriterium.