LED-Lampen: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie besser nicht

Foto: Christoph Jehle

Das politisch gewünschte digitale Radio DAB+ verträgt sich nicht mit vielen LED-Lampen und anderen Stromverbrauchern im Haushalt

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Mit DAB+ soll der klassische Rundfunk über UKW durch eine digitale Version ersetzt werden. Damit will man Bandbreite für künftige Mobilfunk-basierte Dienstleistungen frei machen können, schließlich steht der 5G-Mobilfunk vor der Tür. Leider erweisen sich viele LED-Lampen als breitbandige Störer, die das Hören von DAB+-Übertragungen zum weniger vergnüglichen Unterfangen machen. Wer einen guten DAB+ Empfang wünscht, ist neben einer ausreichenden Feldstärke am Empfangsort auch darauf angewiesen, dass der Pegel möglicher Störsignale ein gewisses Maß nicht übersteigt, sonst schaltet der DAB+-Empfänger einfach stumm.

Störer im Haushalt

Neben LED-Beleuchtungen und anderen Geräten mit Schaltnetzteilen zählen auch Elektromotoren wie sie in Waschmaschinen oder Staubsaugern verbaut werden als potenzielle Quelle von Störungen, der auch als Man-made-noise bezeichnet wird. Wenn jetzt von den DAB+-Betreibern der Vorschlag kommt, bei Empfangsstörungen zur Ursachensuche andere elektrische Geräte in Radionähe abzuschalten oder den Empfängerstandort zu verändern, weil bei einem kräftigen DAB+ Empfangssignal mehr Störleistung toleriert werden kann, ist das nur bedingt praxistauglich. Radio hören auf dem Balkon, wo keine Wände das Nutzsignal dämpfen, sorgt kaum für einen optimalen Hörgenuss. Und wenn des Nachbars Waschmaschine mit den täglichen Kinder-Klamotten die Störquelle ist, mag guter Rat auch teuer sein.

LED-Beleuchtungen als Hauptstörquelle

Die Hauptstörquelle sind jedoch die immer häufiger zum Einsatz kommenden LED-Beleuchtungen. Welchen massiven Einfluss auf den DAB+-Empfang solche LED-Beleuchtungen haben können, zeigt eine kurze Demonstration auf der Seite der European Broadcasting Union.

LED-Lampen verfügen über zwei mögliche Störquellen. Es sind dies einmal die hochfrequente Ansteuerung der LEDs und auf der anderen Seite die immer höher getakteten Schaltnetzteile der jeweiligen Stromversorgung. Bei LED-Streifen oder Lichterketten kommt noch hinzu, dass die dort eingesetzten Kabel und Leiterbahnen als gute Sendeantenne für die Störungen dienen. Der Kostendruck bei der Produktion der LED-Beleuchtungen sorgt dann dafür, dass bei der Entstörung gerne gespart wird. Dies führt dazu, dass vielfach auf eine Entstörung vollständig verzichtet wird oder Bauteile genutzt werden, die nur über eine sehr begrenzte Haltbarkeit verfügen. Die Entstörung fällt mit der Degradierung dieser Komponenten dann ziemlich zügig aus.

Normen liegen noch nicht vor

Wenn selbst bei LED-Beleuchtungen mit CE-Kennzeichnung die Anforderungen hinsichtlich elektromagnetischer Verträglichkeit nicht in vollem Umfang erfüllt werden, hängt dies nicht zuletzt auch damit zusammen, dass bislang noch nicht alle einschlägigen Normen vorliegen. Somit beurteilt der Hersteller mittels Risikobeurteilung selbst, ob alle aus seiner Sicht relevanten Aspekte bei seinem Produkt berücksichtigt sind. Eine Prüfpflicht besteht für diese Produkte nicht.

Was kann die Marktüberwachung gegen LED-Beleuchtungen machen, die stören?

Tauchen Produkte auf dem deutschen Markt auf sind sie ein Fall für die Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn. Dort hat man inzwischen auch ein kleines Budget, um Testkäufe vorzunehmen. Produkte, die den einschlägigen Vorschriften nicht entsprechen, werden dann ganz schnell vom Markt genommen.

Dies funktioniert nach Auskunft der BNetzA inzwischen auch bei Handelsplattformen wie Amazon Marketplace oder ebay ziemlich zügig. Auch bei Online-Anbieter, die über eine in Deutschland registrierte Website (.de) verfügen, soll die Verbannung sehr effizient erfolgen. Deutlich schwerer tut man sich bei der Marktüberwachung mit Anbietern, die zwar ein deutschsprachiges Angebot ins Netz gestellt haben, jedoch ihren Sitz außerhalb der EU haben und deren Firmennamen mal so und mal so lautet, als ob er immer wieder neu aus einer chinesischen Sprache übersetzt wurde.

Fulfillment-Center sind bislang nicht zu packen

Läuft der Versand dann auch noch über ein Fulfillment-Center innerhalb der EU, aber außerhalb der Bundesrepublik, hat auch der deutsche Zoll keinen Zugriff auf eine Sendung, die ein Produkt enthält, das hierzulande nicht marktfähig ist, weil es die hierzulande bestehenden Vorschriften nicht einhält. Diese Situation ist keinesfalls neu und wurde schon vor zwei Jahren von eco, dem Verband der Internetwirtschaft, angeprangert.

Der Zoll des Landes, in welchem solch ein Produkt in die EU eingeführt wird, das dann in ein anderes Land weitergereicht wird, scheint gerne ein Auge zuzudrücken. Er hätte mit der zolltechnischen Bearbeitung ja nur Aufwand, aber kaum Nutzen, müssen alle Zollgebühren doch nach Brüssel abgeführt werden. Wenn die Ware wieder ausgeführt wird, bleibt dem betroffene EU-Mitgliedsstaat nicht einmal die Einfuhrumsatzsteuer, weil diese mit dem Export ja wieder erstattet werden kann.

Die Marktüberwachung steht diesem Scheunentor für den Import nicht marktfähiger Produkte bislang ziemlich hilflos gegenüber. Eine globale Marktüberwachung wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Den chinesischen Herstellern der mangelhaften Ware kann man in diesem Zusammenhang auch keinen begründeten Vorwurf machen. Sie wissen in vielen Fällen gar nicht, wohin ihre Erzeugnisse geliefert werden und welche Vorschriften sie einhalten müssen.

Diese Information hat dann eher einer der Zwischenhändler und lässt die Produkte dann den Wünschen seines Handelskunden entsprechend konfektionieren. Dann werden Namen und Produktdaten festgelegt und mit dem Tampondrucker auf dem Produkt angebracht. Wenn der Abnehmer darauf besteht, dass eine CE-Kennzeichnung auf dem Produkt zu finden ist, dann bekommt er diese auch. Genauso wird mit der nach der WEEE-Richtlinie vorgeschriebenen durchgestrichenen Mülltonne und ihrem Unterstrich vorgegangen. Für die Konformitätserklärungen bedient man sich dann gerne entsprechender Dokumente des Wettbewerbs, die einer Bildbearbeitung unterzogen werden.

Qualität aus China?

An dieser Vorgehensweise wird sich erst etwas ändern, wenn es für die chinesischen Produzenten und ihre Handelspartner vorteilhaft wird, nur noch solche LED-Lampen anzubieten, welche die in Europa geltenden Vorschriften auch erfüllen. Solange jedoch keine verbindlichen Normen und Prüfvorschriften vorliegen, bewegen sich alle Forderungen an die chinesische Lieferkette auf dünnem Eis und der Preis bleibt als einziges Kriterium.