Legal, illegal, scheißegal
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- Polizei wird durch Teil-Legalisierung von Cannabis nicht entlastet
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Warum die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis ihr Ziel verfehlen wird
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" soll "die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindern und den Jugendschutz gewährleisten". Durch den Gesetzentwurf ist hauptsächlich die übliche Debatte über das Für und Wider der Freigabe von Cannabis wieder aufgeflammt.
Die Pläne der Regierung werden von Befürwortern in Anerkennung der Tatsache, dass der Konsum ohnehin stattfindet, als Schritt in die richtige Richtung begrüßt – nämlich der Entkriminalisierung von Cannabis. Aber ist die geplante Teil-Legalisierung praktikabel?
Wie die Teil-Legalisierung den Schutz der Jugend besser gewährleisten soll als bislang, erschließt sich nicht. Gerade die Gruppe der Heranwachsenden ist statistisch diejenige, die besonders gern kifft.
Als erwachsen gilt in der Bundesrepublik, wer mindestens 21 Jahre alt ist. Wie soll der Jugendschutz gewährleistet werden, wenn Jugendliche und Heranwachsende ab 18 ausgeschlossen werden vom lizenzierten und auf Reinheit geprüften Cannabis?
Hier müsste man sich schon entscheiden, ob man grundsätzlich entweder den Schutz von Konsumenten vor verunreinigten Substanzen in den Vordergrund stellt – dann kann es nur im Sinne des Jugendschutzes sein, junge Menschen nicht als einzige Nutzergruppe davon auszuschließen. Oder man nimmt, wie gehabt, weiterhin den Schutz vor Konsum in den Fokus.
Bliebe man bei der anvisierten ersten Variante, gälte es zu bedenken, dass nicht zuletzt polizeiliche Strafverfolgung bislang eine tragende Säule der Prävention ist: Die zwei Effekte der Kriminalisierung von Betäubungsmitteln sind einerseits Abschreckung durch Strafandrohung und andererseits der Preis; erst durch die Strafverfolgung wird der Preis für Betäubungsmittel künstlich hochgetrieben.
Straßenpreis wird immer niedriger sein
Die Koalitionspartner versprechen sich durch die kontrollierte Abgabe vorwiegend Steuereinnahmen in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro sowie Einsparungen bei der Strafverfolgung (rund 1,4 Milliarden Euro).
Dass die erwarteten, zusätzlichen 4,7 Milliarden Euro tatsächlich in die Staatskasse spülen, um dann in Präventionsmaßnahmen zu fließen, setzt jedoch voraus, dass künftig kein Schwarzmarkt für Cannabis mehr existiert. Das ist aus mehreren Gründen eher unwahrscheinlich.
Die Hoffnung, dass in der Polizei fortan Ressourcen für wichtigere Aufgaben der Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung freigesetzt werden können, könnte sich als realitätsfern herausstellen.
Denn neben der Rauchergruppe unter 21 Jahren wird Cannabis weiterhin in Clubs oder jedenfalls in sozialen Zirkeln, die zu Genusszwecken zusammenfinden, und auch im Umfeld des Nachtlebens erworben werden.
Für Konsumenten, die auch noch andere illegale Substanzen erwerben, gibt es praktisch keinen stichhaltigen Grund, Cannabis nicht mehr in Verbindung mit anderen Betäubungsmitteln zu kaufen.
Ein zweiter Punkt ist der Vertrieb zum Endkunden: Wie viele lizenzierte Abgabestellen müsste es geben, damit das Geschäft des "Dorf- oder Kiezdealers" austrocknet? Schätzungsweise muss jeder Landbewohner maximal die nächste Kleinstadt oder das Nachbardorf ansteuern, um Cannabis zu erwerben.
Städter haben es noch viel bequemer: Weiter als einen Kilometer muss sich hier niemand bewegen. Zudem ist der Drogenkauf meist auch eine sozial gebundene Transaktion: Ausgetauscht werden neben Substanz und Geld oft auch Neuigkeiten und Klatsch.
Drittens wird der Straßenpreis immer mit dem Ladenpreis mithalten können oder diesen sogar unterbieten können: Die Kosten für legale Produktion und Vertrieb sind zwar niedriger, weil, wie bereits erwähnt, die Kriminalisierung der stärkste Preistreiber ist. Dagegen fallen in der informellen Ökonomie keine Steuern, Ladenmieten und Personalkosten an.