Luxus-Villa von Jens Spahn: Gutachten bestätigt Auskunftsrecht der Presse

Seite 2: Gutachten: Grundbücher müssen einsehbar bleiben

Dass sich der Bundesminister energisch gegen die Offenlegung von Informationen aus dem Grundbuch wehrte, war und ist nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags – die auf den spezifischen Fall jedoch nicht eingehen – nicht rechtens. Grundbücher müssten "über den dinglichen Rechtszustand von Grundstücken Auskunft" geben und daher öffentlich zugänglich sein. Voraussetzung sei ein öffentliches und qualifiziertes Interesse.

Zwar genüge es nicht, wenn Medien die Informationen zur Befriedigung einer "in der Öffentlichkeit vorhandenen Neugierde oder Sensationslust" anforderten. Auch sei ein allgemein gehaltenes Rechercheinteresse nicht ausreichend.

Auskünfte müssten jedoch erteilt werden, "wenn es sich um eine Frage handelt, die die Öffentlichkeit wesentlich angeht (…) und wenn die Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient", schreiben die Bundestagsjuristen unter Verweis auf mehrere einschlägige Gerichtsentscheidungen. Dies gelte umso mehr, "wenn einer der betroffenen Eigentümer eine herausgehobene politische Stellung innehat".

Der Fall hatte sich im Februar dieses Jahres noch einmal zugespitzt, als bekannt wurde, dass Spahns Anwälte offenbar Journalisten mehrerer großer Redaktionen über deren Recherchen zu den Immobiliengeschäften ausforschten. Der davon auch betroffenen Berliner Tagesspiegel zitierte damals aus einem Schreiben der Anwälte an das Amtsgericht Berlin-Schöneberg vom Dezember 2020. Darin forderten die Juristen im Auftrag des CDU-Ministers den gesamten Schriftverkehr in der Sache zwischen dem Amt und Journalisten an.

Nach Tagesspiegel-Informationen verteidigte Spahns Anwalt Christian-Oliver Moser das Vorgehen mit dem Auskunftsrecht seines Mandanten. Zugleich sah Moser in der Herausgabe von Informationen an Journalisten "erhebliche Rechtsverstöße" des Grundbuchamtes.