Luxus-Villa von Jens Spahn: Gutachten bestätigt Auskunftsrecht der Presse
Seite 3: Eigentümer darf nicht auf proaktive Auskunft über Presseanfragen rechnen
- Luxus-Villa von Jens Spahn: Gutachten bestätigt Auskunftsrecht der Presse
- Gutachten: Grundbücher müssen einsehbar bleiben
- Eigentümer darf nicht auf proaktive Auskunft über Presseanfragen rechnen
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Beide Rechtsauffassungen weisen die Experten des Deutschen Bundestags in ihrer grundsätzlichen Einschätzung zur Grundbucheinsicht nach § 12 GBO durch Pressevertreter nun deutlich zurück:
Der Antrag auf Grundbucheinsicht ist seitens des Grundbuchamts ohne Beteiligung des betroffenen Eigentümers zu bescheiden. Eine vom Grundbuchamt im Nachgang zur Einsichtnahme proaktiv veranlasste Benachrichtigung des Eigentümers über die Einsichtnahme durch einen Pressevertreter würde der Rechtsprechung zufolge in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage für eine solche Benachrichtigung das von Artikel 5 GG gewährleistete Recht des Pressevertreters auf Informationsbeschaffung einschränken, sodass eine solche Benachrichtigung grundsätzlich zu unterbleiben hat.
Aus dem Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags
Das Gutachten stützt damit nicht nur die Haltung der Berliner Datenschutzbeauftragten Smoltczyk. Es stimmt auch mit jüngsten Urteilen zu dem Themenkomplex überein.
"Es ist schon mal gut, dass Journalistinnen und Journalisten grundsätzlich ein Auskunftsrecht gegenüber dem Grundbuchamt haben und ihnen in den meisten Fällen Einsicht in die Akten gewährt werden muss", sagte gegenüber Telepolis die medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Doris Achelwilm.
Die Abgeordnete, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, plädierte zugleich für eine Verbesserung entsprechender Regelungen. Dies habe sich gerade angesichts der Kontroverse um den Immobilienkauf von Jens Spahn gezeigt. "Die Hürden zur Erlangung von Information sind für Auskunftsersuchende mit berechtigten Interessen nach wie vor relativ hoch", so Achelwilm, die hinzufügte:
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Immobilieneigentümer oder ihre Anwälte ohne weitere Begründung die Protokolle der Einsichtnahme bekommen - und damit die Namen der hier tätigen Journalist*innen. Das ist im Ergebnis ein Mechanismus, der Recherchen erschwert und zweifelhafte Immobilienverstrickungen gesetzlich vor Transparenz und öffentlicher Debatte abschirmt. Diese antiquierte Regelung in der Grundbuchordnung muss zugunsten eines echten Transparenzregisters verändert werden, wie es auch Transparency International und sogar die EU-Kommission seit langem fordern.
Doris Achelwilm
Gut steht der Minister nach knapp einem Jahr Rechtsstreit also nicht da. Unlängst hatte das Oberlandesgerichts Hamburg im Rechtsstreit zwischen dem CDU-Politiker und dem Tagesspiegel entschieden (Az.: 7 U 16/21), dass die Berichterstattung über den Villenkauf von Anfang an rechtmäßig war und nicht hätte verboten werden dürfen.