MH17: Der EGMR drückt sich vor einer Entscheidung
Im Namen von Angehörigen hat der deutsche Experte für das Luftfahrtrecht, Elmar Giemulla, die Ukraine bezichtigt, den Luftraum fahrlässig nicht gesperrt zu haben. Die Klage wurde bis zum heutigen Tag weder abgewiesen noch angenommen
Bekanntlich wurde die Ukraine nicht belangt, den Luftraum über dem Kriegsgebiet im Donbass nicht gesperrt zu haben, obgleich dort von den Separatisten Kriegsflugzeuge abgeschossen wurden, die in der sogenannten "Antiterroroperation" aufständische Ukrainer bombardierten. Hinterfragt wurde auch nicht, ob es richtig war, die Protestierer, die zunächst eine Anti-Maidan-Bewegung waren, als Terroristen zu bezeichnen und mit Panzern, Artillerie und Kampfhubschraubern anzugreifen, bevor die Separatisten dann massiver von Russland mit Personal, Waffen und Material unterstützt wurden. Erst nachdem MH17 am 17. Juli 2014 am Boden zerschellt war und dabei 298 Menschen gestorben waren, war der Luftraum gesperrt worden - und auch der asymmetrische Luftkrieg wurde damals beendet, während der Westen Russland ins Visier nahm und Sanktionen beschloss.
Die Untersuchung des Dutch Safety Board kam zu dem Schluss, dass das Flugzeug mit einer Buk-Rakete aus dem von den Separatisten kontrollierten Gebiet abgeschossen wurde (Nach dem niederländischen Abschlussbericht wurde MH17 mit einer 9M38M1-Buk-Rakete abgeschossen). Dabei wurden beispielsweise die USA und die Ukraine zur näheren Aufklärung nicht aufgefordert, Radardaten zu liefern. In dem Bericht wurde aber auch Kritik an der Ukraine geäußert, den Luftraum über dem Konfliktgebiet nicht geschlossen zu haben, obgleich es bekannt war, dass die Separatisten Luftabwehrsysteme für große Höhen einsetzten: "It is clear that Ukraine already had sufficient reason to close the airspace over the eastern part of Ukraine as a precaution before 17 July 2014."
Es sei allerdings üblich, räumte der DSB ein, dass Staaten, die in bewaffneten Konflikten verwickelt sind, den Luftraum nicht sperren. Die Verantwortung dieser Staaten, ihren Luftraum zu sperren, müsse deutlicher gemacht werden, aber es seien auch andere Akteure wie die Fluggesellschaften, andere Staaten oder internationale Organisationen wie ICAO oder IATA für die Sicherheit verantwortlich. So blieb also gleich die Hintertür, um die Ukraine zu ent- oder eher gar nicht erst zivilrechtlich zu belasten.
Es liegt nahe, dass die ukrainische Regierung den Luftraum nicht schloss, sondern nur die Flughöhe auf etwa 10.000 Meter heraufsetzte, um Einkommensverluste zu vermeiden. Am 17. Juli allein flogen 160 Flugzeuge durch den Luftraum in der Ostukraine. Jährlich soll die Ukraine 200 Millionen US-Dollar für Überflugrechte erhalten haben. Auch das Auswärtige Amt kam in Verlegenheit, denn am 17. Juli flogen auch einige Luftwaffenmaschinen über der Ostukraine. Es hatte nicht auf den "Drahtbericht" vom 15. Juli 2014 reagiert und keine Warnung ausgesprochen, obgleich es in diesem hieß: "Lage in der Ostukraine sehr besorgniserregend. Abschuss ukr. Transportmaschine in 6000 Metern Höhe stellt neue Qualität dar."
Eine Mitverantwortung hatte Regierung in Kiew an dem Abschuss ebenso wie die Fluglinien, die trotz Warnungen über dem Kriegsgebiet flogen. Wäre der Luftraum nach dem Abschuss eines ukrainischen Transportflugzeugs An-26 am 14. Juli, das in einer Höhe von 6500 Metern geflogen war, geschlossen, hätte die MH17 weder absichtlich noch unabsichtlich, weil sie vielleicht mit einer Militärmaschine verwechselt wurde, abgeschossen werden können. Zumindest muss man Kiew vorwerfen, hier in hohem Maße fahrlässig gehandelt zu haben. Dem wurde dann aber wohl auch deswegen nicht nachgegangen, weil der Westen sich völlig hinter die ukrainische Regierung und ihre Antiterroroperation gestellt hatte und der Abschuss der MH17 endgültig die Möglichkeit bot, scharf gegen Russland einzuschreiten und die alleinige Schuld an dem Konflikt aus der Ukraine hinaus an Moskau zu delegieren.
Das Europäische Gericht schiebt den Fall aus unbekannten Gründen vor sich her
Der be- und anerkannte deutsche Experte für das Luftfahrtrecht, Elmar Giemulla, hat im Namen von vier deutschen Angehörigen von MH17-Opfern, im November 2014 beim Europäischen Gericht für Menschenrechte (EGMR) eine Klage gegen die Ukraine eingereicht. Kiew habe es versäumt, seiner Pflicht nachzukommen, den Luftraum über dem Konfliktgebiet zu sperren. Der Tatvorwurf: Totschlag durch Unterlassen, die Forderung: Schmerzensgeld in Millionenhöhe (Klage gegen die ukrainische Regierung, Kiew gerät zunehmend in Kritik). Seltsamerweise hat der Gerichtshof sodann die Klage als vertraulich erklärt, was heißt, dass neben der Öffentlichkeit auch die Ankläger und deren Anwalt keinen Zugang mehr zu dem Verfahren hatten, der dadurch erst einmal zur Geheimsache wurde.
Giemulla reichte im September 2015 weitere Dokumente, Präzedenzfälle und die Belege aus dem Dutch Safety Board ein. Das Gericht soll zunächst eine Antwort verweigert haben. Die Sprecherin des Gerichts, Tracey Turner-Tretz, und der Registrar Roderick Liddell, ein Brite, bestätigten die Vertraulichkeit, also die Geheimhaltung, obgleich Giemulla bzw. seine Klienten dies nicht verlangt hatten und auch nicht darüber informiert wurden: "Please note that the case was given confidential status under Rule 33 (public character of documents) of the Rules of Court", schrieb Lidell an Giemulla. "This decision was taken by the President of the Chamber to which the case has been allocated." Beide wollten auch nicht auf die Frage antworten, ob Kiew die Geheimhaltung verlangt hat. Giemulla: "Jemand, ich weiß nicht wer, hat entschieden, dass dieser Fall geheim ist - für den Kläger."
Das Gericht bestätigte im Sommer 2016 den Eingang der Klagen der vier Angehörigen, die alle von Giemulla vertreten werden und der Ukraine vorwerfen, den Luftraum nicht gesperrt zu haben. Der Luftfahrtrechtsexperte verwies darauf, dass es in dem Fall nicht darum geht, wer das Flugzeug abgeschossen hat, sondern um die Verantwortung der ukrainischen Regierung für die Sicherheit des Luftraums.
2016 sagte Giemulla in einem Interview, er fürchte, dass die Öffentlichkeit niemals erfahren könnten, wer die Täter waren, die das Flugzeug abschossen: "Die Wahrheit würde die Schaffung von Frieden für eine voraussehbare Zeit blockieren." Er habe die Anklagen auch deshalb erhoben, damit solche Vorfälle in der Zukunft vermieden werden: "Wir können Terroristen nicht davon abhalten, Menschen auf dem Boden oder in der Luft zu töten. Wir können nur die Staaten an ihre Verantwortung für den Luftraum erinnern." Er erwähnte auch, dass keine niederländischen Opferangehörigen oder deren Anwälte sich der Klage anschließen wollten: "Die Niederlande erscheinen mir als ein Schwarzes Loch." Der Europäische Gerichtshof stellt sich auch stumm.
Im Januar 2018 hatte nach Giemulla der EGMR noch erklärt, dass er jetzt über die Zulässigkeit der Klage entscheiden werde. Seitdem herrscht wieder Schweigen. Auf Anfrage von Telepolis sagte Herr Giemulla gestern, dass auch nach bald 5 Jahren der Fall noch nicht weiter vorangekommen und noch keine Entscheidung gefallen ist, ob die Klage angenommen oder abgewiesen wird. Die Geheimhaltung wurde zwar wieder aufgehoben, allerdings auch dieses Mal ohne die Kläger zu informieren. Auf die Frage, ob seine Klienten die Anklage weiter aufrechterhalten, sagte Herr Giemulla: "Ja, auf jeden Fall."
Es sieht so aus, als würde das EGMR entweder den Abschluss der strafrechtlichen Untersuchung des Gemeinsamen Ermittlungsteams (JIT) abwarten oder die Klage aussitzen wollen, ohne erklären zu müssen, warum die Klage abgewiesen wird.
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