MH17: "Sollen wir warten, bis wir Einschusslöcher am Haus haben?"
Ende September soll ein erster strafrechtlicher Bericht über die Verantwortlichen vorgelegt werden, derweil wird vom BGH Druck auf Privatermittler Resch ausgeübt, der angeblich aus Angst schweigen und lieber in Beugehaft gehen will
Am 28. September will das Gemeinsame Ermittlungsteam (JIT) erste Ergebnisse über die strafrechtliche Ermittlung im Fall MH17 vorlegen. Angeblich will man mitteilen, mit welcher Waffe und von welchem Ort die Passagiermaschine vor zwei Jahren über dem Donbass abgeschossen wurde. Der Ort würde dann möglicherweise den Hinweis geben, ob Separatisten bzw. russische Soldaten verantwortlich waren oder ob es ein Gebiet war, das möglicherweise von ukrainischen Militärs oder Milizen kontrolliert wurde (MH17: Aufklärung Ende September?).
Die Ankündigung der niederländischen Staatsanwaltschaft suggeriert allerdings, dass man die Verantwortlichen wohl nicht benennen wird, obgleich bereits Andeutungen gemacht wurden, dass die Ermittlung in Richtung der Separatisten gehen dürfte. Man kann aber auch aus der Forderung von Angehörigen, die fehlenden Radar- und Satellitendaten von Russland, der Ukraine und den USA endlich dem JIT zu übergeben, das hier ebenso wie der Dutch Safety Board (DSB) in seiner Untersuchung über die Absturzursache nicht wirklich nachgebohrt hat, vermuten, dass bislang belastbare Beweise für die Täterschaft noch rar sind.
Und dann ist in diesem Zusammenhang noch das Vorgehen gegen den Privatermittler Josef Resch zu nennen, der von einem unbekannten Geldgeber an einen ebenfalls unbekannten Informanten für belegbare Hinweise auf die Täter 47 Millionen US-Dollar ausgezahlt haben soll. Der sprach schon dunkel davon, dass sich manche Staaten Sorgen machen sollten ("Wir trampeln da einigen Mächten gehörig auf den Füßen herum").
Im März waren sein Haus und das Büro der Wirtschaftsdetektei Wifka in Lübeck von der Polizei aufgrund eines Rechtshilfegesuches der niederländischen Ermittler durchsucht worden. Der Durchsuchungsbeschluss verwies auf die Ermittlung gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und vermutete, dass bei Resch Hinweise auf den Abschuss und auf Täter zu finden seien. Nach der Hausdurchsuchung wurde ein Schließfach in der Schweiz geöffnet. Offenbar ohne große Erkenntnisse zu liefern. Auch die deutsche Bundesanwaltschaft hatte sich eingeschaltet (Generalbundesanwalt soll wegen MH17 ermitteln). Das geschah just zu der Zeit, als der "Kopfgeldjäger" Resch ein Buch mit den "spektakulärsten" Fällen veröffentlichte, in dem es auch um den Fall MH17ging: "Gefahr ist mein Beruf: MH17, Pablo Escobar, Florian Homm - Deutschlands erfahrenster Privatermittler packt aus."
Mehrmals haben Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Resch und zwei seiner Mitarbeiter als Zeugen vorgeladen, um offenbar fehlende Informationen über die Täter durch Aussagen zu erhalten. Resch betonte immer wieder, weder den Auftraggeber noch den Informanten zu kennen, er habe nur vermittelt. Zudem beruft er sich auf sein Recht, eine Aussage verweigern zu können. Da er aber wohl doch Einsicht in manche der übermittelten Informationen hatte, da er sie zunächst prüfen musste, ist durchaus anzunehmen, dass er mehr weiß, als er preisgeben will. Der BGH droht nun angeblich mit einer Ordnungshaft.
Selbstmord sei, "unsere Erkenntnisse zu dem Abschuss von MH17 preiszugeben"
Im Interview mit seiner Hauszeitschrift "Capital" wirft er dem BGH vor, sein Leben und das seiner Familie und seiner Mitarbeiter zu gefährden, wenn man weitere Auskünfte verlange: "Die Ermittlungsrichter am BGH verlangen von uns, dass wir unsere Erkenntnisse zu dem Abschuss von MH-17 preisgeben. Tun wir das, sind wir aber geliefert. Das wäre reiner Selbstmord."
Er habe die Situation seiner Zeit unterschätzt, der Fall sei "hochpolitisch". Er wisse nicht, ob die Auftraggeber, die 47 Millionen US-Dollar für Informationen locker machten, Russen, Ukrainer oder westliche Geheimdienste waren. Möglicherweise wollte man nur eine Falle stellen, um zu sehen, ob es einen Maulwurf gibt. Jedenfalls sei er zu Stillschweigen verpflichtet worden, wenn er nicht "massive Probleme" bekommen wolle. Im Buch habe er keine Details offenbart, das sei abgesprochen gewesen. Dass der BGH um die Gefährdung wisse, geht für ihn daraus hervor, dass einem seiner Mitarbeiter die Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm angeboten worden sei. Der andere Mitarbeiter, ein ehemaliger Kriminalbeamter, sei gefragt worden, warum er sich in Lebensgefahr begeben habe.
Warum er aber, wenn er nun Angst vor dem Auftraggeber haben will, zugibt, doch weitreichende Kenntnisse zu haben, ist schleierhaft. Damit würde gegenüber diesem ein Risiko eingehen, aber die Ermittlungsrichter auch weiter bestärken, die Informationen aus ihm herauszuholen: "Ich habe ein Dreiviertelwissen", sagte er gegenüber Capital. "Wir haben hunderte Hinweise gesichtet, etliche Treffen gehabt. In einem Fall waren wir sicher: Bingo! Das ist der Mann, nach dem wir suchen. Und den haben wir mit dem Schweizer Mittelsmann in Verbindung gebracht. In meinem Haus. Wir waren bei dem Gespräch nicht direkt anwesend, haben aber mitgehört. Das war im Nachhinein vielleicht ein Fehler. Aber wir wollten sicher gehen, nicht über den Tisch gezogen zu werden."
Der Informant soll ein Deutscher gewesen sein. Aber soll nun nicht gesagt haben, wer das Flugzeug abgeschossen hat, sondern nur, was danach geschehen ist, also wer möglicherweise ein Interesse hatte, eine Aufklärung zu verhindern. Was wir bereits als Vermutung angestellt haben, äußert Resch nun auch. Das JIT steht unter hohem Druck, nun endlich die Täter zu benennen. Gut möglich, dass das JIT in eine bestimmte Richtung gedrängt wird. Nun soll also Ende September ein erster Bericht vorgelegt werden: "Der Bericht präsentiert einen Täter. Und plötzlich tauchen die Informationen auf, die wir besorgt haben", so Resch. "Und die widerlegen den Bericht. Das könnte sehr peinlich sein. Das wäre eine Erklärung."
Er unterstellt den Staatsanwälten auch, ihn zu einer Falschaussage bringen zu wollen. Bei seiner letzten Vernehmung am 6. September hätten sie ihm nahelegen wollen, "dass die ganze Nummer nur ein Werbegag für mein Buch gewesen wäre". Aber darauf könne er sich nicht einlassen, wenn er nicht seine Reputation gefährden wolle: "Wir werden weiterhin schweigen. Lieber gehe ich in Beugehaft, als meine Familie zu gefährden."